Olly206 am 17.01.2009 um 15:14 Uhr
http://www.gutefrage.net/frage/versicherungsverlust-bei-ueber-130-km-h-auf-autob...
http://maxispeed130.blogspot.com/2008/02/end-of-freedom-in-germany.html
habe ich gesagt - beantwortet von linda76 am 17. Januar 2009 15:06 2x eventuell mitschuld, wenn der unfall ber 130kmh nicht passiert wäre.
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Kennst du den Unterschied zwischen Haftbar und Verlust des Versicherungsschutzes?

Die Richter gehen davon aus, daß überhöhte Geschwindigkeiten die Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit für den „normalen“ Verkehr überfordern. Daher wird kommt es zur Mitschuld des Rasers. Versicherungen kürzen daher auch zu Recht ihre Leistungen.
Ein Führerschein ist keine Erlaubnis zum Rasen!!

Tja, Du scheinst auch einer von den Millionen Fahrlerhrer´n zu sein, die anderen das Fahren beibringen wollen
MikeFFM am 17. Januar 2009 15:20 Naja, Fakt ist, dass über 130 km/h die Versicherungsleistung gekürzt werden kann. Eine totale Ablehnung der Regulierung kommt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Frage, z.B. mit 200 durch dichten Nebel...
mikael am 17. Januar 2009 15:42 Gut Du berrichtest nun von einem Selbstmörder, aber, Mike, die mein ich nicht. Ich meine die Kunden die auf 100kmh Strecke auf der linken Spur genau 100 fahren und Dir das Fahren beibringen wollen und dabei weiß jeder das bei uns rechs gefahren werden muss.

Es ist doch gut wenn du das dann richtig weißt...dann kannst du ja mit Quellen es richtig stellen!
Das ist halt ein Laien Ratgeber! Jeder gibt die Antworten die er für richtig hält...
Das kann ich nachvollziehen!
DH