abacus111 am 01.02.2008 um 1:56 Uhr
dagegen mechanische erlaubt. Ist der Besitz verboten oder nur der Verkauf an deutsche Bürger? Was soll das eigentlich. Haben da ein paar Steuereintreiber Angst, daß private Zigarettengrossproduzenten entstehen?
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Ich denke, du hast die Frage schon selbst beatwortet. Das dürfte wohl der Grund sein.
Auch wenn die Raucher jetzt von Staatswegen kriminalisiert werden, auf ihre Steuergelder (da kommen ja ein paar Milliönchen zusammen) will man ja nicht verzichten. ;o)

Genauso ist es. Du darfst deinen eigenen Schnaps auch nicht unbegrenzt brennen. Schließlich will Vater Staat mit daran verdienen.
igormil am 1. Februar 2008 02:21 Genau! ----> http://www.mil-blog.de/?p=335

Verboten? Hab folgendes gefunden!
Nun, der Quick Roller ist die elektrische Zigarettenstopfmaschine, die das Wegfallen der Sticks erheblich angenehmer macht. Mit dem Quick Roller können Sie Zigaretten stopfen und eine wird wie die andere. Es kann jeder Handelsübliche Tabak, dabei ist es egal ob es sich um Drehtabak oder Stopftabak handelt, mit dem Quick Roller verarbeitet werden. (nähere Infos finden Sie in unserer Anleitung)
Quelle:
Ist die dann auch verboten? Denke nicht oder?
Wenne am 1. Februar 2008 09:05 Wenn man bei der Bestellung ganz unten schaut sieht man in roter Schrift:
Verkauf nur an Personen mit gültigen Gewerbenachweis
Gewerbetreibende aus Deutschland dürfen den Verkauf an Privatpersonen die nicht in Deutschland ansässig sind vornehmen .
Ein Verkauf an Privatpersonen ohne Gewerbenachweis ist in Deutschland per Gesetz verboten.
Ein Verkauf erfolgt nur an Gewerbetreibende , unter Zusendung einer Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung per Fax oder Mail.
Zander1961 am 1. Februar 2008 09:07 Stimmt! So weit war ich gar nicht ;) So was aber auch .... ;)
Wenne am 1. Februar 2008 09:12 Wobei! Wenn ich einen mit Gewerbeschein finde der diese Maschine kauft und sie mir dann schenkt! ;-)
Im Gegenzug würde ich ihm natürlich sofort den Kaufpreis des Gerätes und die Versandkosten in kleinen Scheinen schenken. :-D
Dann wurde ja nix verkauft ;-)
Von Verschenken ist ja da nicht die Rede. :-D
Zander1961 am 1. Februar 2008 09:36 Stimmt! Aber ich habe früher selbst gedreht, die schmecken besser..

ich wußte nicht das es solche Maschinen für den Privatgebrauch gibt und folglich auch nicht das diese verboten sind.Ist schon bemerkenswert wie der Staat uns Bürger gängelt.
abacus111 am 1. Februar 2008 14:53 siehe hier http://cgi.ebay.de/Quick-Roller-Electric-Powered-Cigarette-Tubing-Machine_W0QQitemZ270207854563QQihZ017QQcategoryZ73564QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem. In alten Anzeigen vom 24.9.2006 wurde dafür noch geworben. Irgendwann sind dann die Wahnsinnigen gekommen und haben REGULIERT.
Hallo der Verkauf von elektrischen Zigarettenmaschinen an Privatpersonen wurde im letzten Jahr mit Änderung des Tabakgesetzes in Deutschland verboten, mit Ausnahmegehmigung der EU Komission, da eigentlich solche Alleingänge im Rahmen der EU Gesetzgebung nicht memr möglich sind. In allen anderen EU Mitgliedsstaaten ist der Verkauf erlaubt. Wer eine solche Maschine kaufen möchte, dem empfehle ich den Kauf in Luxembourg. Z.B. online mit schnellem Versand bei: http://www.quick-roller.lu
Wir sind Händler der elktrischen Zigarettenstopfmaschine Quick-Roller. Da wir in Österreich sind (Raum Bodensee), versenden wir auch nach Deutschland. Soweit ich informeirt bin, ist der Besitz eins Quick-Rollers auch in Deutschland nicht verboten. Er darf nur nicht von einem deutschen Händler an Privatpersonen verkauft werden. Sie werden als keinen Händler in Deutschland finden, der diese Gerät verkauft. Aber dafür gibts ja uns: Hier wird Ihnen geholfen -> http://www.quick-roller.at