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Warum sind in Deutschland elektrische Zigarettenstopfmaschinen verboten

gefragt von abacus111abacus111 am 01.02.2008 um 1:56 Uhr

dagegen mechanische erlaubt. Ist der Besitz verboten oder nur der Verkauf an deutsche Bürger? Was soll das eigentlich. Haben da ein paar Steuereintreiber Angst, daß private Zigarettengrossproduzenten entstehen?


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alexanderb
beantwortet von alexanderb am 1. Februar 2008 02:07
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Ich denke, du hast die Frage schon selbst beatwortet. Das dürfte wohl der Grund sein.

Auch wenn die Raucher jetzt von Staatswegen kriminalisiert werden, auf ihre Steuergelder (da kommen ja ein paar Milliönchen zusammen) will man ja nicht verzichten. ;o)


emjay
beantwortet von emjay am 1. Februar 2008 02:16
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Genauso ist es. Du darfst deinen eigenen Schnaps auch nicht unbegrenzt brennen. Schließlich will Vater Staat mit daran verdienen.

Kommentar von 4babbecb2b20dfcf6b8ef48ddba04337smalligormil am 1. Februar 2008 02:21

Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 1. Februar 2008 08:37
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Verboten? Hab folgendes gefunden!

Nun, der Quick Roller ist die elektrische Zigarettenstopfmaschine, die das Wegfallen der Sticks erheblich angenehmer macht. Mit dem Quick Roller können Sie Zigaretten stopfen und eine wird wie die andere. Es kann jeder Handelsübliche Tabak, dabei ist es egal ob es sich um Drehtabak oder Stopftabak handelt, mit dem Quick Roller verarbeitet werden. (nähere Infos finden Sie in unserer Anleitung)

Quelle:

http://www.quick-roller33.de/

Ist die dann auch verboten? Denke nicht oder?

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 1. Februar 2008 09:05

Wenn man bei der Bestellung ganz unten schaut sieht man in roter Schrift:

Verkauf nur an Personen mit gültigen Gewerbenachweis

Gewerbetreibende aus Deutschland dürfen den Verkauf an Privatpersonen die nicht in Deutschland ansässig sind vornehmen .

Ein Verkauf an Privatpersonen ohne Gewerbenachweis ist in Deutschland per Gesetz verboten.

Ein Verkauf erfolgt nur an Gewerbetreibende , unter Zusendung einer Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung per Fax oder Mail.

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 1. Februar 2008 09:07

Stimmt! So weit war ich gar nicht ;) So was aber auch .... ;)

Kommentar von 80cfd8fe29e38b8f9441001867ad5841smallWenne am 1. Februar 2008 09:12

Wobei! Wenn ich einen mit Gewerbeschein finde der diese Maschine kauft und sie mir dann schenkt! ;-)

Im Gegenzug würde ich ihm natürlich sofort den Kaufpreis des Gerätes und die Versandkosten in kleinen Scheinen schenken. :-D

Dann wurde ja nix verkauft ;-)

Von Verschenken ist ja da nicht die Rede. :-D

Kommentar von 8f2d47556d427ac4f21e13ef381e6aedsmallZander1961 am 1. Februar 2008 09:36

Stimmt! Aber ich habe früher selbst gedreht, die schmecken besser..


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. Februar 2008 09:18
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Wüßte nicht, das diese Maschinen verboten wären!


medicangel
beantwortet von medicangel am 1. Februar 2008 09:18
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ich wußte nicht das es solche Maschinen für den Privatgebrauch gibt und folglich auch nicht das diese verboten sind.Ist schon bemerkenswert wie der Staat uns Bürger gängelt.

Kommentar von E9a977ab2bb9e334e9f0ac05ba1f0802smallabacus111 am 1. Februar 2008 14:53

siehe hier http://cgi.ebay.de/Quick-Roller-Electric-Powered-Cigarette-Tubing-Machine_W0QQitemZ270207854563QQihZ017QQcategoryZ73564QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem. In alten Anzeigen vom 24.9.2006 wurde dafür noch geworben. Irgendwann sind dann die Wahnsinnigen gekommen und haben REGULIERT.


anonym
beantwortet von smokinkurt am 13. März 2008 13:34
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Hallo der Verkauf von elektrischen Zigarettenmaschinen an Privatpersonen wurde im letzten Jahr mit Änderung des Tabakgesetzes in Deutschland verboten, mit Ausnahmegehmigung der EU Komission, da eigentlich solche Alleingänge im Rahmen der EU Gesetzgebung nicht memr möglich sind. In allen anderen EU Mitgliedsstaaten ist der Verkauf erlaubt. Wer eine solche Maschine kaufen möchte, dem empfehle ich den Kauf in Luxembourg. Z.B. online mit schnellem Versand bei: http://www.quick-roller.lu


anonym
beantwortet von quickroller am 16. Mai 2008 12:26
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Wir sind Händler der elktrischen Zigarettenstopfmaschine Quick-Roller. Da wir in Österreich sind (Raum Bodensee), versenden wir auch nach Deutschland. Soweit ich informeirt bin, ist der Besitz eins Quick-Rollers auch in Deutschland nicht verboten. Er darf nur nicht von einem deutschen Händler an Privatpersonen verkauft werden. Sie werden als keinen Händler in Deutschland finden, der diese Gerät verkauft. Aber dafür gibts ja uns: Hier wird Ihnen geholfen -> http://www.quick-roller.at


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