Warum sind beidseitig geschliffene Messer in Deutschland verboten?

13 Antworten

bei manchen Zerteilen von härteren Sachen benutzt man den Handballen um auf das Messer zu drücken - mach das mal mit 2 Schneiden!

Wow. Damit hast du 1a bewiesen, warum es verboten ist. Daumen hoch --- NICHT!

Weils so im Waffengesetz steht

Das Gesetz muss nicht immer Schlau sein.

So sind z. b. Einhandmesser auch verboten, aber das sind Werkzeuge, aber gg der Schraubenzieher ist (noch) erlaubt.

Two-sided knives are technically daggers and as far as I can see from the Weapons law they are not illegal to carry if the blade length is under 12 cm and it is a fixed-blade knife. However, I personally regard knives as a very dangerous weapon. You can easily injure yourself or someone else with a dagger.

seid wann sind Dolche in Deutschland verboten? Das wäre mir neu, für kleine Kinder sind sie verboten, aber ab 18 kannst du sowas kaufen.

oh vergessen zu schreiben, ich meite beidseitig geschliffene springmesser

@user456

trotzdem nicht verboten, aber nur ab 18 Jahren zu kaufen

@xXxPhoenixXx

Springmesser gelten als Waffen , auch die legalen (bis 85 mm Klingenlänge usw. ) darf man erst ab 18 erwerben. Springmesser mit beidseitig geschliffener Klinge sind verboten:

1.4.1 Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

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höchstens 8,5 cm lang ist und

nicht zweiseitig geschliffen ist;

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg2002/anlage2_82.html

Wie fast schon üblich,wenn es um Messer geht, geht es hier mal wieder munter durcheinander.

  1. Zweiseitig geschliffene Messer , also zumeist Dolche, sind nicht generell verboten. Der Besitz ist ab 18 erlaubt, das Führen ist grundsätzlich verboten (siehe § 42a Waffengesetz).

  2. Der Fragesteller meinte allerdings anscheinend zweiseitig geschliffene Springmesser , und die sind wirklich verboten (Besitz und Führen) - siehe Anlage 2 zum Waffengesetz.

Ob das alles Sinn macht, sollte man den Gesetzgeber fragen.

Von Springmessern war nie die Rede.

Ich finde im WaffG auch nirgens die Stelle, bei der der Besitz oder das Führen von zweischneidigen Messern verboten wird. Kann mir da mal einer auf die Sprünge helfen?