Conquistador09 am 19.10.2009 um 20:09 Uhr
Wieso hat ein in detschlad geborener ausländer "pflichten" sowie steuren zahlen usw...aber keine "rechte" sowie wählen z.B.????

wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat, hat er solche Rechte .. Ich bin auch "Ausländer" und gehe wählen :)

Wenn er kein deutscher Staatsbürger ist, hat er halt nicht das Recht, aber das ist in so ziemlich jedem Land so.
Ein in Deutschland geborener Ausländer hat hier sehr wohl Rechte
Conquistador09 am 19. Oktober 2009 20:13 Ja welche?
Du hast das Recht auf eine Wohnung, auf Arbeit, wirst ärztlich behandelt. Ist das nichts? Dazu kommen noch ein paar andere Sachen

Das haben in Deutschland geborene Deutsche ebenso, "gleiche Pflicht für alle" - Rechte: naja haben nur die Politiker und Großindustrielle villeicht noch Krankenkassen oder die Polente :-//

In Deutschland geboren zu sein, reicht nicht aus, die Staatsbürgerschaft ist nun mal entscheidend darüber, ob man in Deutschland wählen darf oder nicht.
Ansonsten hat ein Ausländer die gleichen Rechte , wie auch die Deutschen.
MojitoTom am 19. Oktober 2009 20:12 Ist man nicht automatisch Deutscher, wenn man hier geboren ist?
Ich brauch wohl noch mal Nachhilfe. :-)
Elster79 am 19. Oktober 2009 20:14 nein nicht unbedingt
moon73 am 19. Oktober 2009 20:14 Nein, das ist nicht so. Wenn die Eltern Ausländer sind, dann bekommt man deren Staatsbürgerschaft , auch wenn man in Deutschland geboren worden ist , aber auf Antrag , kann man dann auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen.
MojitoTom am 19. Oktober 2009 20:15 Danke! :-)
es kommt auf die deutsche staatsbuergerschaft an. ich bin deutsche lebe in england...durch die eu mitlgiedschaft kann ich an den EU wahlen teilnehmen, fuer wahlen in england zur kommunalwahlen etc. muesste ich einen antrag stellen und wuerde dann mein deutsches wahlrecht einbuessen. weil ich die verhaeltnisse hier in GB nicht so gut kenne, wahle ich an meinem deutschen wohnort. wenn du deutsches wahlrecht haben willst, musst du halt deutsche staatbuergerschaft beantragen. das heisst du musst deutsche sprachkenntnisse und "landeskunde" nachweisen etc. du hast dann evt in der tuerkei oder sonst wo kein wahlrecht mehr. so sind die gesetze im moment.
SCHÖN WÄRE ES, WENN ES DENN SO WÄRE...! In Wirklichkeit kannst Du aber mal die Transferleistungen der Sozialempfänger mit "Migrationshintergrund" anschauen, und dann ins Verhälnis setzen zu den Steuern, die die arbeitenden Migranten ins System einbringen...

Ein in Deutschland geborener ist kein Ausländer, sondern hat einen Migrationshintergrund.
Er ist Deutscher und hat damit alle Rechte eines Deutschen!
Elster79 am 19. Oktober 2009 20:13 und wenn er keinen deutschen pass hat?
moon73 am 19. Oktober 2009 20:19 Warum hat ein in Deutschland geborener Ausländer Migrationshintergrund? Und bleibt man nicht trotzdem irgendwie Ausländer, man hat doch ausländische Wurzeln und oftmals leben die Großeltern auch noch im Ausland. Ich find das persönlich nicht weiter schlimm, ob man nun Ausländer oder Inländer ist...denn im Vordergrund steht eh der Mensch.
MojitoTom am 19. Oktober 2009 23:26 Bedeutet denn Migrationshintergrund nicht, dass man ausländische Wurzeln hat?
Ich sehe es genauso, dass der Mensch natürlich im Vordergrund steht.
Gerade unter diesem Aspekt finde ich die Frage sehr interessant.
solche leute braucht das land, herzlich willkommen