Runnaway am 15.11.2008 um 9:46 Uhr
Als ich mal arbeitslos war, fiel mir auf , das das Arbeitsamt einen Betrag für Kirchensteuer von meinem Arbeitslosengeld abgezogen hat, obwohl ich keiner Konfession angehöre! Wie kommt das, hat das irgendwas mit dem Allgemeinwohl zutun? Kann man sich dagegen wehren?
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Tatsächlich wird allen Arbeitslosen in Deutschland, egal ob sie der Kirche angehören oder nicht, ganz legal ein der Kirchensteuer entsprechender Betrag abgezogen - doch die Kirchen sehen davon keinen Cent. Was sich verwirrend anhört, hat seinen Grund in der Berechnung der Arbeitslosenentgelte. Um eine Bemessungsgrundlage zu bekommen, nimmt das Arbeitsamt das Bruttogehalt des arbeitslos gewordenen Antragstellers. Davon werden die Lohnsteuer, die er nach seiner Steuerklasse zu zahlen hätte, sowie Beträge für die Renten- und Krankenversicherung rechnerisch abgezogen - und eben ein Betrag für die Kirchensteuer von acht Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Vom so ermittelten Nettogehalt wird das Arbeitslosenentgelt errechnet. Das heißt: Im Endeffekt hat der Arbeitslose durch den (rechnerischen) Kirchensteuerabzug weniger auf dem Konto.
Gott liebt auch die Arbeitslosen! Aber nur wenn sie Kirchensteuer bezahlen! =)
manni1937 am 15. November 2008 09:49 lach.. DH

Die Kirche nimmt alles, auch von Arbeitslosen :-)

Alle die Geld verdienen oder Unterstützung bekommen müssen bezahlen.

Wenn Du keiner Konfession angehörst, mußt Du auch keine Kirchensteuer zahlen. Fehler passieren natürlich. Wende Dich an die Festsetzungsstelle und sprich den Irrtum an. (Wenn Dein Ehepartner noch in einer Kirche ist, kann das allerdings darauf zurückzuführen sein.)
Das is doch aber Beschiß oder?