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Warum muß man Kirchensteuer bezahlen, wenn man arbeitslos ist?

gefragt von RunnawayRunnaway am 15.11.2008 um 9:46 Uhr

Als ich mal arbeitslos war, fiel mir auf , das das Arbeitsamt einen Betrag für Kirchensteuer von meinem Arbeitslosengeld abgezogen hat, obwohl ich keiner Konfession angehöre! Wie kommt das, hat das irgendwas mit dem Allgemeinwohl zutun? Kann man sich dagegen wehren?


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abraexchen
beantwortet von abraexchen am 15. November 2008 09:50
4x
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Tatsächlich wird allen Arbeitslosen in Deutschland, egal ob sie der Kirche angehören oder nicht, ganz legal ein der Kirchensteuer entsprechender Betrag abgezogen - doch die Kirchen sehen davon keinen Cent. Was sich verwirrend anhört, hat seinen Grund in der Berechnung der Arbeitslosenentgelte. Um eine Bemessungsgrundlage zu bekommen, nimmt das Arbeitsamt das Bruttogehalt des arbeitslos gewordenen Antragstellers. Davon werden die Lohnsteuer, die er nach seiner Steuerklasse zu zahlen hätte, sowie Beträge für die Renten- und Krankenversicherung rechnerisch abgezogen - und eben ein Betrag für die Kirchensteuer von acht Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Vom so ermittelten Nettogehalt wird das Arbeitslosenentgelt errechnet. Das heißt: Im Endeffekt hat der Arbeitslose durch den (rechnerischen) Kirchensteuerabzug weniger auf dem Konto.

Kommentar von F8331ba5f286f633299af5fce23b01cfsmallRunnaway am 15. November 2008 13:14

Das is doch aber Beschiß oder?


anonym
beantwortet von TimRobot am 15. November 2008 09:47
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Gott liebt auch die Arbeitslosen! Aber nur wenn sie Kirchensteuer bezahlen! =)

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 15. November 2008 09:49

lach.. DH


schildi
beantwortet von schildi am 15. November 2008 09:48
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Die Kirche nimmt alles, auch von Arbeitslosen :-)


kimmo
beantwortet von kimmo am 15. November 2008 09:49
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Alle die Geld verdienen oder Unterstützung bekommen müssen bezahlen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 15. November 2008 09:49
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Wenn Du keiner Konfession angehörst, mußt Du auch keine Kirchensteuer zahlen. Fehler passieren natürlich. Wende Dich an die Festsetzungsstelle und sprich den Irrtum an. (Wenn Dein Ehepartner noch in einer Kirche ist, kann das allerdings darauf zurückzuführen sein.)



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