domchef am 01.11.2008 um 16:59 Uhr
und den moslems erlauben wir ihre toten in leinentuechern beizusetzen. warum duerfen nicht auch christen und nichtglaeubige in leinentuechern beerdigt werden, was ja viel kostenguenstiger ist.

Begründet wird das mit Rücksicht auf religiöse Gefühle.
Religion wird in Deutschland besonders begünstigt. Bei christlichen Gemeinschaften merken wir das nicht so, weil wir es gewöhnt sind. (Beschäftigte bei kirchlichen Trägern merken aber bisweilen schon, daß sich diese nicht an arbeitsrechtliche Vorschriften halten müssen.)
(Ich sage nicht, daß das richtig ist; ich referiere nur die Lage.)

In Deutschland werden Moslems in Leichentüchern begraben??? Wenn dem so ist, ist das nur mit dem Glauben zu erklären. Was bei dieser Sache sowieso ein schwieriges Thema ist manchen (letzten!)Wunsch zu erfüllen.

Ist das wirklich soll? Das wäre verfassungswidrig. "Niemand darf wegen [...] seines Glaubens [...] bevorzugt werden", etwa durch billigere Bestattungen.
29soli am 1. November 2008 17:10 DH

Das ist gesetzlich geregelt mit dem Bestattungsrecht. In Deutschland ist die Bestattung nur mit dem Sarg erlaubt. Mit der Religion hat das nichts zu tun. In Holland ist die Bestattung im Tuch erlaubt und in manchen anderen Ländern auch.
Nicht nur in Deutschland werden Tote in einem Sarg begraben. Wahrscheinlich ist es kein Unterschied, ob man in ein Tuch eingewickelt wird oder in einem Sarg ist. Bei einem Sarg dauert der Zerfall laenger (nicht die Verwesung). Mann "wirft" oder "verscharrt" keinen Leichnam einfach so. Auch auf See wurde ein Zeremoniell - naemlich das Einnaehen - gemacht.