
Nein, hinten und vorne ist egal. Nur sollten auf den jeweiligen Achsen die gleichen sein.

Warum trägt man an seinen Füßen immer die gleichen Schuhe?
Damit man besser laufen kann.
Fazit: Dein Auto hat mehr Grip, fährt sicherer und besser wenn es an seinen 4 Rädern mit 4 gleichen Winterreifen fahren darf.

Muss man gar nicht. Wer sagt das?
Der Gesetzgeber schreibt gleiche Achsenbereifung vor.
kurzmal am 10. Oktober 2008 11:26 Richtig, vorne ist aber eine andere Achse als hinten.
Aber sowohl vorne als auch hinten mußen 2 gleiche Reifen sein. Und genau das fragt sie warum das so ist.
kurzmal am 10. Oktober 2008 11:34 Auch das muss man aber nicht. Ich kann einen Pirellin links und einen Michelin rechts aufziehen. Nur die Grösse muss gleich sein.
Wenne am 10. Oktober 2008 11:38 Du kannst Pirelli vorne und Michelin hinten aufziehen, aber links und rechts sollten es die gleichen sein - nicht nur die Größe muss stimmen, sondern auch das Profil.
kurzmal am 10. Oktober 2008 11:42 Falsch, Wenne. Allein die gesamte Reifengrösse (inkl. Radial oder nicht radial) entscheidet!
StVZ0 §36 Abs. 2a sagt eine Mischung zwischen Diagonal und Radiallreifen ist verboten. Also nur die Größe stimmt auch nicht. Muß schon der gleiche Typ sein und ansonsten brauchst Du seperate Zulassung.
kurzmal am 10. Oktober 2008 11:50 Danke für die Bestätigung, Mietnormade. Den Paragraphen hätte ich jetzt zwar nicht im Kopf gehabt, aber den Inhalt der Vorschrift dafür.
Nun ja nur weil es nicht explizit verboten wurde, heißt es nicht das es erlaubt ist. Dir wird nicht direkt die Zulassung entzogen aber ich denke im falle eines Unfalls wird die Versicherung anfangen die Mischbereifung als Teilschuldgrund an zu führen. Und spätestens dann wird es unangenehm. Bisher war ich auch immer der Meinung Achsgleich müßte es sein.
kurzmal am 10. Oktober 2008 12:24 Die Frage zielte meines Erachtens nicht auf eventuellel versicherungstechnische Abwicklungen ab, sondern ich nahm das Wort "muss" als Grundlage meiner Antwort. Und "muss" in diesem Zusammenhang bedeutet für mich die straffreie Verhaltensweise.
Na ja straffrei heißt für mich auch nicht 15 Euro gespart bei der Kontrolle wenn ich 100K beim Unfall verliere. Aber ansonsten kannst Du scheinbar die Marke wechseln solange Du nicht Diagonal und Radialreifen mischt. Ist wohl straffrei möglich nichts desto trotz nicht empfehlenswert. Darauf könnten wir uns einigen. Oder stellst Du die Behauptung auf die Fahreigenschaften eines Fahrzeuges werden durch Mischbereifung nicht negativ beeinflußt?
kurzmal am 10. Oktober 2008 13:05 Nein, Mietnormale, Du hast das so gesagt wie ich es auch denke. DH geht leider nicht, aber für diese sachliche Diskussion ein Kompliment!

Weil jeder Reifen bzw. sein Profil etwas unterschiedliche Werte bei der Bodenhaftung hat. Hast du auf einer Achse zwei unterschiedliche Profile kann es dir passieren dass der Wagen immer in eine Richtung zieht.
Auch beim Bremsen kann er dann leichter ausbrechen.
Darum sollten die Achsen links und rechts immer gleich bestückt sein.
Weil bei Mischbereifung das Fahrzeug in der Geradeauslaufeigenschaft behindert wird.

vom Gesetzgeber und Versicherung her nicht. Vom Fahrverhalten her macht es aber Sinn, gleiche Profile zu verwenden, weil sonst beim Bremsen unterschiedliches Fahrverhalten der Radpositionen auftreten.