ich hab da mal eine frage wenn ich an einer stelle park an der ich net parken darf oder meine parkzeit abgelaufen ist dann wird ja meist ein abschleppdienst gerufen-dieser kommt dann und schleppt mein fahrzeug ab
jetzt nehmen wir mal das passiert mir in frankfurt-city-die rufen den abschleppdienst aber ich komm noch zum auto bevor der abschleppdienst da ist-dann muss ich ja die leerfahrt(an und rückfahrt)bezahlen
und jetzt frag ich mich warum ich die leerfahrt bezahlen soll wenn das fahrzeug ja schon in der city war und wenn es dann auch net zurückfährt sondern gleich zum nächsten einsatzort
eigentlich müsste das fahrzeug doch dann erstmal leer zurückfahren-denn für diese fahrt bezahl ich ja das fahrzeug
und es dürfte ja auch net schon in der city sein oder????
denn wenn dies ja net der fall ist dann müsste man ja keine leerfahrten bezahlen
Urteil: Falschparker müssen auch bei Abschleppwagen-Leerfahrt zahlen. Parkplatz in der City? - Mangelware! Jetzt bloß nicht im absoluten Halteverbot parken, denn das kann richtig teuer werden. Hat die Polizei den Abschleppwagen bereits bestellt, hilft kein Betteln und kein Flehen. Selbst wenn Ihr Euer Auto noch rechtzeitig wegfahrt, bevor der Abschlepper eingetroffen ist, müsst Ihr in vollem Umfang für die Abschleppwagen-Leerfahrt zahlen, wenn die Polizei den bereits erteilten Abschleppauftrag nicht mehr stornieren konnte. So das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden Württemberg vom Montag. Denn alle Kosten, die durch polizeiwidriges Verhalten hervorgerufen worden sind, also auch die Kosten der Leerfahrt des Abschleppunternehmens, seien vom Falschparker zu tragen. (Az.: 1 S 1531/01) http://www.geizkragen.de/magazin/rechtsauskuenfte/urteil-falschparker-muessen-au...
Wenn der Abschleppdienst angefordert wurde, hat man zu zahlen, das ist Fakt und ob der nun zum nächsten Auftrag fährt oder leer zurück fährt ist nicht relevant für die Gebühr.

weil das eine fahrt war, die du verschuldet hast. irgendjemand muss ja auch den kraftfahrer bezahlen...

Erstens weißt Du gar nicht woher er kommt und wohin er dann fährt und zweitens darf das schon anständig was kosten - bei kleinen Parkverstößen wird nicht gleich abgeschleppt, wer aber die Behinderung anderer in Kauf nimmt, der soll auch dafür zahlen.