
Nein, das Finanzamt will das nicht wissen.
Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, auch im VK. Da werden Bons von Kunden, die diese nicht mitnehmen wollten gesammelt und interessante Posten als Umtausch angegeben, den Betrag steckt sich das schwarze Schaf in seine Tasche, oft machen Kassierer und Aufsicht (die den Stornoschlüssel hat) gemeinsame Sache. Mit den Kundenangaben wollen die Firmen sich die Möglichkeit offen lassen im Verdachtsfall nachfragen zu können.

Kann das nur vermuten: stellt sich heraus, dass etwas wegen einer unerlaubten Manipulation defekt ist oder dadurch ein versteckter Mangel entstanden ist, dann kann man die Person dafür haftbar machen.
Umtausch in einem Ladengeschäft ist Kulanz des Händlers. Darum ist es wohl nicht zuviel verlangt, wenn er wissen will, wer diese Kulanz in Anspruch nimmt.
Und zweitens möchte der Händler gerne wissen, an wen er sich wenden kann, wenn sich heraus stellt, dass die umgetauschte Ware z.B. vom Kunden beschädigt wurde.

Ein Verkäufer sagte, das Finanzamt will das wissen. Keine Ahnung, ob das richtig ist. Ich kann das nicht leiden und gebe immer einen falschen Namen an.
HerrLich am 18. November 2007 18:54 Gut, die genannten Argumente kann ich verstehen. Ich tausche äußerst selten um und auch nur dann, wenn ich nichts kaputtgemacht habe.
herlich am 18. November 2007 18:59 Solche Kunden sind mir die Liebsten!!!!
HerrLich am 19. November 2007 14:07 Hallo herlich: Meinen Kommentar von 19.14 Uhr wollte ich noch ergänzen: Nämlich, dass Du ganz andere Fragen beantwortest als ich. Da hat der Server gesponnen und weg war es. Also: Mein Kommentar sollte kein Kriegsbeil sein, sowas mag ich nicht. Okay?
das nervt mich auch immer, deshalb habe ich mich mal schlau gemacht. Wer anonym einkauft, darf auch anonym umtauschen. kein händler hat anspruch auf angabe persönlicher daten! wenn der händler kein vertrauen zu seinen angestellten hat - sein problem! selbst wenn sog. allgemeine geschäftsbedingungen darauf hinweisen, ist es unlauter! ich wehre mich immer erfolgreich! und um dem schwachsinn ein ende zu machen, vor allem wo derzeit ein reger handel mit adressdaten umhergeht, rate ich jedem, nichts anzugeben! und fakt ist auch, wer einen falschen namen angibt und damit auch noch unterschreibt, muss sich bewusst sein, das er urkundenfälschung begeht! ich hoffe ich habe geholfen! gruß, vanni
das nervt mich auch immer, deshalb habe ich mich mal schlau gemacht. Wer anonym einkauft, darf auch anonym umtauschen. kein händler hat anspruch auf angabe persönlicher daten! wenn der händler kein vertrauen zu seinen angestellten hat - sein problem! selbst wenn sog. allgemeine geschäftsbedingungen darauf hinweisen, ist es unlauter! ich wehre mich immer erfolgreich! und um dem schwachsinn ein ende zu machen, vor allem wo derzeit ein reger handel mit adressdaten umhergeht, rate ich jedem, nichts anzugeben! und fakt ist auch, wer einen falschen namen angibt und damit auch noch unterschreibt, muss sich bewusst sein, das er urkundenfälschung begeht! ich hoffe ich habe geholfen! gruß, vanni

Würde im Normalfall nie meine Adresse rausrücken und einfach falsche Angaben machen
Denke mal, das stimmt so. Bin vor Jahren mal von der Filialleiterin eines Drogeriemarktes in dem ich gute Kundin war, angesprochen worden, ob ich in ihrem Markt einmal über mehrere Wochen lang Testkäuferin sein möchte. Ich sollte damals auch verstärkt auf Kassiererinen achten, die den Kassenbon nicht an die Kundin weitergeben.
Si das stimmt, habe lange genug im Einzelhandel gearbeitet und die dollsten Dinge erlebt.