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warum muß ich mich vor ablauf meines befristeten arbeitsvertrag auf den arbeitsamt melden?

gefragt von happycat2008 am 27.10.2009 um 13:51 Uhr

heute hat mein chef gesagt,ich solle nicht vergessen mich auf dem arbeitsamt zu melden weil mein befristeter arbeitsvertrag am 31.12. ausläuft.nun weiß ich nicht so recht was das soll,heißt es der vertrag wird nicht mehr verlängert?würde ich dann arbeitslosengeld beziehen obwohl ich erst wieder seit einen halben jahr arbeiten gehe?wer kann mir helfen...danke

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Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 27. Oktober 2009 13:54
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Melden mußt Du dich aufjedenfall, es sei den er sagt schriftlich eine weiter Beschäftigung zu.

Wenn dein Chef sich auf keine definitive Aussage einlässt, ob er dich weiter Beschäftigt.

Würde ich dir raten, jetzt schon Bewerbungen zu schreiben.

Es sieht immer besser aus, wenn man noch im Beschäftigungsverhältnis ist als schon arbeits- suchend.


anonym
beantwortet von romar1581 am 27. Oktober 2009 13:54
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Weil sonst das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld nicht ab dem 1.1.2010 bezahlt. Du musst bei voraussehbarer Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit mind. 6 Wochen vorher informieren. Er sagt dir auch noch etwas Anderes: Dein Vertrag wird nicht verlängert! Geh zum "Amt", mach was er sagt, er hat recht!


anonym
beantwortet von wissen78 am 27. Oktober 2009 13:53
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damit sie schon vorher nach arbeit suchen können und es im Besten Fall nicht zum eintritt einer arbeitslosigkeit kommt. dein vertrag wird wohl nicht verlängert werden, warum sollte er dich sonst zum arbeitsamt schicken.


anonym
beantwortet von Peter96 am 27. Oktober 2009 13:54
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Hast Du anschließend Arbeit? Wenn ja, brauchst Du nicht zum Arbeitsamt. Wenn nein, geht es darum dass Du sofort Arbeitslosengeld bekommst. Bis das alles geregelt ist, vergehen sonst vielleicht Wochen.


anonym
beantwortet von jofischi am 27. Oktober 2009 13:53
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Helfen kann das Arbeitsamt und du musst dich 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsvertrages dort melden.


corvette1512
beantwortet von corvette1512 am 28. Oktober 2009 23:07
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Weil Ämter immer lange für den Papierkram brauchen, solltest Du sofort zum Amt gehen, damit Du pünktlich Dein Geld bekommst. Funktioniert manchmal aber trotzDEM nicht.


anonym
beantwortet von ivonne82 am 27. Oktober 2009 18:37
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du musst dich arbeitssuchend melden und das schon 3 monate vor ablauf des befristteten vertrages. alg1 bekommste nur wenn du 1 jahr gearbeitet hast... melden muss man sich trotzdem.


annette13
beantwortet von annette13 am 27. Oktober 2009 13:57
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das heißt das du am 31.12. deinen letzten Arbeitstag hast. Befristeter Arbeitsvertrag heißt ja auch nur für einen bestimmten Zeitraum. Und 3 Monate bevor man weiß das man arbeitslos wird, sollte man sich auf dem AA melden. Ansonsten bekommst du kein Geld, bzw weniger als du sonst bekommen würdest.


jenny74
beantwortet von jenny74 am 27. Oktober 2009 13:56
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du mußt dich aber ganz fix dort melden. meiner läuft auch ende des jahres aus ich mußte schon anfang oktober hin sonst sperrzeit. ich werde verlängert das weiß ich schon und wußte es vorher aber die pflicht ist sich zu melden wenn man noch nix unterschrieben hat.und der arbeitgeber ist verpflichtet das bei unterzeichnung des befristeten arbeitsvertrags dir zu sagen sonst kannst du ihn haftbar für die sperrzeit machen. das gilt auch bei kündigung durch den arbeitgeber.


Angi56
beantwortet von Angi56 am 27. Oktober 2009 13:55
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Nach dieser Aussage wird wohl Dein Vertrag nicht verlängert. Auf dem Arbeitsamt mußt Du Dich melden, damit Du vom o1.o1. arbeitslos gemeldet bist, also arbeitssuchend und evtl. Arbeitslosengeld bzw. Hartz IV beziehen Kannst.


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