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Warum muss der Vater für die tochter zahlen aber die Mutter nicht für ihren Sohn??

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 22.08.2008 um 8:40 Uhr

Folgendes:Die Mutter verlässt den Vater.Sie nimmt ihre gesunde Tochter mit.Den schwerbehinderten Sohn lässt sie beim Vater.Der Vater zahlt Uterhalt für die Tochter..Muss da nicht eigentlich die Mutter auch für ihren Sohn zahlen...bzw. wäre es nicht so das sie für die Tochter sorgt und er für den Sohn und fertig??Bitte sagt mal was ihr meint bzw evtl. darüber wisst!!THX


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dragon100
beantwortet von dragon100 am 22. August 2008 08:42
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Die Frage kann man sooo nicht beantworten.Da gibt es einfach zu viele Möglichkeiten.Einkommen,freiwilliger Verzicht,Gerichtsurteile?....

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 22. August 2008 08:47

Zur Zeit ist noch ein verfahren offen in dem es um das Sorgerecht für die Tochter geht.Der vater wollte wohl das Sorgerecht für das Kind haben wird es aber wohl nicht bekommen da die Kleine bei Mama bleiben möchte.Wenn der Vater alles bezahlt hat müssen er und der Junge von 200 Euro leben Das kann dochnicht sein!Sein Anwalt macht einfach nichts sondern sitzt alles aus.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 22. August 2008 08:55

Niemand muss soviel an Unterhalt bezahlen,dass für ihn selbst nicht genug übrig bleibt.Irgendwas stimmt da nicht.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 22. August 2008 09:01

Das ist auch meine Meinung!!Bin selber auch geschieden und bekomme Unetrhalt von meinem Ex für unseren sohn aber mein Ex kann trotzdem gut leben,das sagt er ja selber!Warum gerben die meinem Freund so das Fell??Die Tochter ist neun und die Frau lehnt jede Arbeit ab..sie bekommt hartz 4

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 22. August 2008 08:47

Zur Zeit ist noch ein verfahren offen in dem es um das Sorgerecht für die Tochter geht.Der vater wollte wohl das Sorgerecht für das Kind haben wird es aber wohl nicht bekommen da die Kleine bei Mama bleiben möchte.Wenn der Vater alles bezahlt hat müssen er und der Junge von 200 Euro leben.Der Vater hat definitiv auf nichts verzichtet..kann er auch finanziell garnicht! Das kann dochnicht sein!Sein Anwalt macht einfach nichts sondern sitzt alles aus.

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 22. August 2008 08:54

Dann sollte er mal flott den Anwalt wechseln. Wenn es so ist, wie du schreibst kann unser Rechtssystem so eine Mutter wohl hoffentlich nicht unterstützen.

Kommentar von A1c317f1368a7570cd71d70b11bb3163smallCondor131 am 23. August 2008 02:00

Ein verzicht auf Kindesunterhalt geht nicht. Denn per gesetz ist dies ausgeschlossen. Es muss jeder nach seiner leistungsfaehingkeit Kindesunterhalt zahlen, da ist das geschlecht des elternteiles unwesentlich. Was das Sorgerecht mit Kindesunterhalt zu tun hat, verstehe ich nicht, die plicht zum kindesunterhalt entsteht durch elternschaft .. bezueglich der mutter durch geburt, bezueglich des vaters durch gesetz, wenn verheiratet oder anerkennung der vaterschaft. Der Anwalt macht insoweit auch alles richtig. Es geht wohl um das Sorgerecht fuer ein kind NICHT um kindesunterhalt, dies waere ein anderes verfahren.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 24. August 2008 10:12

Es geht in einem anderen Verfahren um das Sorgerecht für die Tochter.Die lebt bei ihrer Mama.hier geht es darum das er zahlt sie nur kassiert und ihm keine 50 euro zum Leben bleiben...davon soll er sich und seinen behinderten Sohn durch bringen,das kann es nicht sein.


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ImGampi
beantwortet von ImGampi am 22. August 2008 08:42
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Da müsste man tatsächlich die Details kennen. So hört es sich sehr unwahrscheinlich an!


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. August 2008 08:45
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das kommt darauf an wie hoch die Einkommen der Mutter und des Vaters sind

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 22. August 2008 09:02

Er verdient ca.1400 und sie bekommt Hartz 4

Kommentar von FordPrefect am 22. August 2008 11:46

Dann kann das in der Tat passieren - denn wenn die Mutter zu wenig Geld verdient, um selbst Unterhaltspflichten nachzukommen, muss sie für den gemeinsamen (?) Sohn keine finanziellen Lasten tragen, hat aber selbst Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Da der Vater bezüglich des behinderten Sohns keine höheren Freigrenzen beim Unterhalt geltend machen kann, zählen für die Begutachtung der wirtschaftlichen Lage des unterhaltspflichtigen Ehemannes Kosten für die Pflege oder die Fürsorge des behinderten Sohnes m.W. nicht zu den anrechenbaren Kosten. Damit sinkt das frei verfügbare Einkommen möglicherweise drastisch; sollten Krankenkassen oder Versicherungen hier nicht einspringen (Pflegekostenerstattung etc.) bleibt dem Vater nur die Anrechnung über die Einkommensteuer - aber das ändert an seiner Lage nichts.


ichwuesstegern
beantwortet von ichwuesstegern am 22. August 2008 08:55
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Das Unterhaltsrecht ist sehr umfangreich und kompliziert. Man kann nicht einfach Tochter gegen Sohn aufrechnen und gut ist. Leider ist es auch sehr schwierig einen guten Anwalt zu finden und dennoch ist dies, so glaube ich, die einzige Möglichkeit hier Hilfe zu finden.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 22. August 2008 09:03

erstmal danke für eure schnellen Antworten!!Mein freund ist total fertig wegen der ganzen Sache.


danimaus76
beantwortet von danimaus76 am 22. August 2008 08:53
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Ist der Sohn noch nicht 12 aknn der Vater Unterhaltsvorschuß beantragen. Hat die Mutter nicht genug Einkommen siehts eher mager aus das sie zahlen muß, verdient sie genug muß sie auch zahle. Warum wechselt er den Anwalt nicht, er sollte zu einem gehen der auch was tut.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 22. August 2008 08:55
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Nun weil der Vater vorraussichtlich über dem Selbsterhalt verdient die Mutter aber nicht. Genaugenommen ist der Vater seiner Tochter gegenüber Barunterhaltsverpflichtet und die Mutter dem Sohn gegenüber. Sollte die Mutter aber über ein zu geringes bereinigtes Nettoeinkommen verfügen bekommt der Vater keinen Unterhalt obwohl er selber welchen leistet. Die Unterhaltsleistung richtet sich (neben dem Kindesalter) ausschließlich über den Verdienst. Falls Dein Sohn von Dir selber gepflegt wird und DU dadurch weniger verdienst könnte es sein das Du auch nicht mehr zu Barunterhalt verpflichtet bist. Nur eine absichtliche Leistungsreduktion wird nicht gerne gesehen aber bei einem schwerbehinderten Kind ist es ziemlich klar das Du Dich lieber selber um das Kind kümmern möchtest.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 22. August 2008 08:58

Du gibst sehr schöne Tipps.:))Sehr einfühlsam.Ich könnte sie manchmal besser verstehen,wenn Du mal das ein-oder andere Komma verwenden würdest..:))

Kommentar von Mietnormade am 22. August 2008 09:08

,,,,,,,,,,,, hier hast Du die fehlenden Kommas leider wurde ich bei der Texteingabe gestört, somit war mir ein Korrekturlesen vorenthalten.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 22. August 2008 09:05

Er will ja zahlen aber sie soll auch an den Jungen denken!!Sie legt auch keinen wert darauf ihren Sohn zu sehen.Sie sagt selber sie hatte nie bezug zu ihm!Dabei ist er so ein lieber.


anonym
beantwortet von birke am 22. August 2008 09:05
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Das hebt sich auf.....müsste eigentlich keiner bezahlen!

Kommentar von A1c317f1368a7570cd71d70b11bb3163smallCondor131 am 23. August 2008 02:02

Wie Kindesunterhalt hebt sich auf ??? NEIN ... jeder elternteil hat grundsaetzlich unterhaltsleistungen zu erbringen.


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