Alpaslan Polat am 10.02.2008 um 22:58 Uhr
eure Meinung !?

Hallo Aplaslan Polat, Dein Frage mag sicherlicher interessant sein. Da sie aber eher zu einer Diskussion mit der Community anregt, als konkret nach Rat zu fragen, gehört sie in unser Forum unter http://gutefrage.net/forum Vielen Dank für Dein Verständnis und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Kinderschänden verstößt leider nicht gegen die Urheberschutzrechte. Es gibt kein finanzielles Interesse, so traurig das auch ist. Ich würde sagen Schwa.z ab, in den Knast und niemehr rauslassen!

Deine Frage ist zwar nicht durch Fakten belegt aber hier ein entsprechender Satz aus dem letzten Jahrhundert der dazu passt:
"Holt die Wäsche von der Strasse und die Kinder ins Haus - die Schauspieler kommen!" Bitte die Reihenfolge beachten....

Müssen sie das wirklich? Warum musst Du so eine pauschal hingeworfene Frage stellen?
Weil Raubkopierer wissen was Sie machen, und Kinderschänder krank sind. Gerecht ist das nicht. L.G.
knetartpunktde am 10. Februar 2008 23:05 Genau aus diesem Grund erscheint es mir gerecht, wenn ein kranker Mensch anders behandelt wird als ein berechnend Handelnder.
Allerdings trifft im Fall des Päderasten zu, daß sich die Gesellschaft vor ihm schützen muss. Weswegen er zwangsläufig hinter ein Gitter gehört.
Oder in eine Geschlossene, was auch fast immer der Fall ist. L.G.
Frohnatur am 11. Februar 2008 00:04 Leider bekommen viele Täter nur eine Bewährungsstrafe. Das ist kaum auszuhalten.

Pädophilie, Kindesmissbrauch - Rechtliche Aspekte
Nach §§ 176, 176a, 176b, 182 und 184 des StGB ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen strafrechtlich wie folgt geregelt:
Frohnatur am 10. Februar 2008 23:20 § 176 Sexueller Missbrauch von Kindern:
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
Und die Kinder haben lebenslänglich darunter zu leiden.

Fakten?
collo am 10. Februar 2008 23:44 ich halte die Frage für Blödsinn.
Kann es sein, dass du Ärger wegen Raubkopien bekommen hast und dich nun ungerecht behandelt fühlst ?

Gegenfrage - hast Du die entsprechenden Strafen belegbar parat, dass wir die einmal vergleichen können?

Im Bundestag sitzen viele Abgeordnete, die zusätzlich noch andere bezahlte Posten bekleiden. Selbstverständlich hat das keinerlei Einfluss auf deren Abstimmverhalten im Bundestag.
Man nimmt auch keinerlei Einfluss innerhalb der eigenen Partei in diesen Fragen.
Deshalb werden die Interessen der Industrie von unseren Volksvertretern stets besser vertreten als die des Volkes.
Provokativ: Kinderschänder sind finanziell uninteressant!
Weil die geklauten bzw. gebrannten Filme eine so unglaublich schlechte Qualität haben!

Keine Ahnung, wie hoch hier wie dort das Strafmaß ist. Schreib' mal was darüber, "Alpaslan Polat" !
Dann kann ich mich besser aufregen !

Was ist mit Kinderraub/Kindesentführung? Auch ein Thema!

ich halte die Frage für Blödsinn.
Kann es sein, dass du Ärger wegen Raubkopien bekommen hast und dich nun ungerecht behandelt fühlst ? - und wir sollen dich nun bedauern ?
Wenn dem wirklich so ist, sollte der Gesetzgeber einschreiten. Das darf einfach nicht sein.
Wie sieht der Vergleich in anderen Ländern aus?
Was würdest du beim Raubkopierer abschneiden ?
Die Kabel zum Brenner und die Ohren.
Deinen ersten beiden Sätzen kann ich nur zustimmen! Geld/ Staatsbeschiss wiegt anscheinend mehr als Menschenwürde...
Schnapp - Dingen ab hat sich scheinbar auch dieser Hund gedacht, der einen 12 Jährigen Jungen vor einen Kinderschänder rettete:
http://alexdogblog.blogspot.com/2008/02/hund-rettet-12jhrigen-vor-sexualtter.html Kluger Hund! ;o)