Strathisla am 18.05.2009 um 18:16 Uhr
Wenn die Hersteller ihre Nahrung bzw. ihr Getränk angerichtet auf einem Bild zeigen. Warum verlangt dies der Gesetzgeber?

Weil das Bild nicht mit dem Inhalt der Verpackung überein stimmt.

Müssen die doch garnicht, ist ein Service des Herstellers, wenn er es macht.

Damit Du nicht denkst, dass das abgebildete Produkt auch so in der Packung vorhanden ist.

Es ist Pflicht: ansonsten könnten die Verbraucher den Hersteller wegen Irreführung verklagen § 11 des LFGB. Das wird dadurch verhindert. Das Stichwort heißt also IRREFÜHRUNG!
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Der Umstand, dass die auf der Abbildung sichtbaren zusätzlichen Lebensmittel, beziehungsweise Utensilien nicht in der Verkaufsverpackung enthalten sind, sondern durch den Endverbraucher während des Anrichteprozesses optional hinzugefügt werden können, wird durch das Wort „Serviervorschlag“ kenntlich gemacht. Diese Kennzeichnung ist erforderlich, um eine gesetzeswidrige Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden. Laut § 11 (1) des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) liegt insbesondere dann eine Irreführung vor, wenn für Lebensmittel geworben wird oder diese in Verkehr gebracht werden unter Verwendung von Aufmachungen oder Darstellungen, die zur Täuschung geeignet sind.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Serviervorschlag&oldid=52332537
Strathisla am 22. Mai 2009 22:52 Sehr gut, weil freiwillig schreiben die Hersteller dies nicht drauf. Sieht man daran, da es immer klein auf der Packung steht.
Der Gesetzgeber verlangt das bestimmt. Sonst könnte man meinen,dass z.B. die Himbeeren auf dem Grieß mit in der Tüte sind...

müssen tun sie nicht. ist lediglich ein gut gemeinter tipp von den herstellern. manchmal sind sogar gute ideen dabei

Müssen sie nicht, aber sie haben ja etwas vorgeschlagen, damit das Produkt nicht ganz so schrecklich langweilig schmeckt, wie es aussieht. (Nur für den Fall, dass Du Dich darüber beschwerst)

Weil die ..... und auch Amerikaer denken. Das ist alles in der Dose ! oder Verpackung. Damit man also nicht verklagt wird
sie sind gesetzlich nicht verpflichtet (macht ja auch nicht jeder). Die, die es machen, wollen dir damit das Ganze "appetitlicher" scheinen lassen, als der Inhalt dann (leider) wirklich ist, damit man es eher kauft...den Inhalt kriegt man selten zu dem "gebastelt", was außen abgebildet ist.
ich denke nicht, das es vom Gesetz verlangt wird, drauf schreiben oder zeigen tun Sie es, um Dir ungesunde Lebensmittel schmackhaft zu machen

Das ist doch nur damit man sieht wofür man das Produkt verwenden -könnte-