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Warum müssen Bus- und Taxifahrer keine Gurte anlegen?

gefragt von 338194 am 12.01.2009 um 10:26 Uhr

Beide Berufsgruppen sind genau so gefährdet wie wir normalen Autofahrer. Gibt es da eine Lobby, die es möglich macht?


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mani08
beantwortet von mani08 am 12. Januar 2009 10:30
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Die Vorschrift lautet:

21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelm

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für

  1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,

  2. Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,

  3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

  4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.

  5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

  6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

Quelle:http://www.ra-karlbrenner.de/gurtepflicht21ziff4.htm


auchmama
beantwortet von auchmama am 12. Januar 2009 10:28
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Ohne Fahrgäste müssen sich auch Taxifahrer anschnallen....mit Gästen nicht, damit sie schneller aus dem Auto kommen, wenn Chaoten mitfahren...LG

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 12. Januar 2009 10:29

wie jetzt?? ohne Fahrgäste oder mit???

Kommentar von C0262a824ba615ade1665c9a7dde9961smallauchmama am 12. Januar 2009 10:32

...ohne JA, mit NICHT...steht doch da...LG

Kommentar von 338194 am 12. Januar 2009 10:45

Ja, das kann ein Grund sein


holsch
beantwortet von holsch am 12. Januar 2009 10:30
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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 12. Januar 2009 10:31
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§ 21a StVO

Sicherheitsgurte, Schutzhelme

(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung

Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,

Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,

Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,

das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,

Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

...

die Betonung liegt auf: ... bei der Fahrgastbeförderung...


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 12. Januar 2009 10:28
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wer sagt das sie es nicht müssen??? Sie tun es nur nicht, sie müssen genauso wie alle anderen auch!


Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 10:30

Nein, da gibt es eine Ausnahmeregelung.


Harmoni
beantwortet von Harmoni am 12. Januar 2009 10:28
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Taxifahrer müssen aber sowas von nen Gurt tragen !!!

Kommentar von 2c7724080c3cc46d02ad562195d06f17smallLuzi4 am 12. Januar 2009 10:41

Das stimmt aber sowas von nur halb...

Kommentar von 8f6ea4c4895b6ce6266afba0e48f33f8smallHarmoni am 15. Januar 2009 10:19

... gib mir FAKTEN !


Benjy
beantwortet von Benjy am 12. Januar 2009 10:29
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Die sind von der Gurtpflicht nicht befreit.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 12. Januar 2009 10:31

Doch.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. Januar 2009 10:29
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Die sind sogar noch viel mehr gefärdet weil die unbekannte Personen befördern müssen. Und die Gurtpflicht gilt für Taxifahrer wenn kein Kunde mit dabei ist.


anonym
beantwortet von maumi am 12. Januar 2009 10:29
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Gurte brauchen nur die Menschengruppen nicht anlegen,die ein Befreiungsschein haben.Ich würde sagen,Herzschrittmacher oder soetwas in der Art

Kommentar von 338194 am 12. Januar 2009 10:46

Ja, medizinische Gründe, akzeptiere ich.


anonym
beantwortet von blackcat48 am 12. Januar 2009 10:30
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Taxifahrer sind nur von der Gurtpflicht befreit, wenn sie Fahrgäste befördern, aus Sicherheitsgründen, um im Gefahrenmoment das Auto schnell verlassen zu können. Befördern Sie keine Fahrgäste unterliegen sie genau wie jeder andere Autofahrer der Gurtpflicht. Wie es bei den Busfahrern geregelt ist, bin ich überfragt.

Kommentar von 338194 am 12. Januar 2009 10:47

Es gibt aber auch für jeden von uns Autofahrern Gefahrenmomente, aus der Verkehrssituation heraus oder technisch bedingt (Feuer fangen etc.) Das wäre doch auch für jeden von uns ein Grund.


Topismama
beantwortet von Topismama am 12. Januar 2009 10:32
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es gibt wohl ein paragraphen, der zum beispiel den pfelgern im ambulanten dienst erlaubt unangeschnallt zu fahren. weil sie ja nur kurze strecken fahren und ständig aussteigen müssen. ob das auch für taxifahrer gilt weiß ich aber nicht???!


Franticek
beantwortet von Franticek am 12. Januar 2009 10:35
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Es gibt eine Sonderregelung fuer Taxifahrer. Waehrend der Befoerderung von Fahrgaesten brauchen sie keinen Gurt anzulegen. Das gilt aber nicht, wenn sie alleine fahren, dann muessen auch sie sich anschnallen.
Siehe § 21a Abs 1 StVO


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