Beide Berufsgruppen sind genau so gefährdet wie wir normalen Autofahrer. Gibt es da eine Lobby, die es möglich macht?

Die Vorschrift lautet:
21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelm
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
Lieferanten beim Haus-zu-Haus-Verkehr im Auslieferungsbezirk,
Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist.
das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Quelle:http://www.ra-karlbrenner.de/gurtepflicht21ziff4.htm

Ohne Fahrgäste müssen sich auch Taxifahrer anschnallen....mit Gästen nicht, damit sie schneller aus dem Auto kommen, wenn Chaoten mitfahren...LG
fabienne1997 am 12. Januar 2009 10:29 wie jetzt?? ohne Fahrgäste oder mit???
auchmama am 12. Januar 2009 10:32 ...ohne JA, mit NICHT...steht doch da...LG
Ja, das kann ein Grund sein

§ 21a StVO
Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
...
die Betonung liegt auf: ... bei der Fahrgastbeförderung...

wer sagt das sie es nicht müssen??? Sie tun es nur nicht, sie müssen genauso wie alle anderen auch!
svanny am 12. Januar 2009 10:30 Nein, da gibt es eine Ausnahmeregelung.

Taxifahrer müssen aber sowas von nen Gurt tragen !!!

Die sind von der Gurtpflicht nicht befreit.
svanny am 12. Januar 2009 10:31 Doch.
Die sind sogar noch viel mehr gefärdet weil die unbekannte Personen befördern müssen. Und die Gurtpflicht gilt für Taxifahrer wenn kein Kunde mit dabei ist.
Gurte brauchen nur die Menschengruppen nicht anlegen,die ein Befreiungsschein haben.Ich würde sagen,Herzschrittmacher oder soetwas in der Art
Ja, medizinische Gründe, akzeptiere ich.
Taxifahrer sind nur von der Gurtpflicht befreit, wenn sie Fahrgäste befördern, aus Sicherheitsgründen, um im Gefahrenmoment das Auto schnell verlassen zu können. Befördern Sie keine Fahrgäste unterliegen sie genau wie jeder andere Autofahrer der Gurtpflicht. Wie es bei den Busfahrern geregelt ist, bin ich überfragt.
Es gibt aber auch für jeden von uns Autofahrern Gefahrenmomente, aus der Verkehrssituation heraus oder technisch bedingt (Feuer fangen etc.) Das wäre doch auch für jeden von uns ein Grund.

es gibt wohl ein paragraphen, der zum beispiel den pfelgern im ambulanten dienst erlaubt unangeschnallt zu fahren. weil sie ja nur kurze strecken fahren und ständig aussteigen müssen. ob das auch für taxifahrer gilt weiß ich aber nicht???!

Es gibt eine Sonderregelung fuer Taxifahrer. Waehrend der Befoerderung von Fahrgaesten brauchen sie keinen Gurt anzulegen. Das gilt aber nicht, wenn sie alleine fahren, dann muessen auch sie sich anschnallen.
Siehe § 21a Abs 1 StVO