Hat das finanzielle Auswirkungen? Was wird von einer Versicherung in den Versicherungspolicen grds eher abgedeckt?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Sengschaden wird nicht erstattet. Schau mal in Deine Bedingungen, da steht Näheres.
Wenn du mit Sengschaden einen Schwelbrand meinst, gilt dies hier:
Feuer bedeutet in der Hausratversicherung, dass Schäden durch Brand (offenes Feuer), Blitzschlag (der Blitz muss direkt in einer versicherten Sache einschlagen) und Explosion durch den Versicherer ersetzt werden. Kein offenes Feuer ist der Schwelbrand, der folglich auch nicht versichert ist, bei einigen Versicherern aber in der erweiterten Deckung mit erfasst werden kann. Auch der indirekte Blitzeinschlag, der als Überspannungsschaden wirkt, ist bei den meisten Hausratversicherern zusätzlich versicherbar.
http://www.versicherung.net/hausrat/hausratversicherung-faq.html#12
Maximus40 am 30. November 2008 14:51 DH Lissa, Du hast alle wichtigen Punkte genannt!

Versichert ist das Risiko Brand bzw. Feuer. Und dafür ist eine offene Flamme vonnöten, die es bei einem Sengschaden nicht gibt. Also sind Sengschäden außen vor. So ist's halt.

DH Lissa, Du hast alle wichtigen Punkte genannt!
Liebe/r Maximus40,
benutze bitte künftig die Kommentar-Funktion, wenn du keine eigene Antwort oder einen hilfreichen Rat für den Fragesteller hast, sondern nur bekunden möchtest, wie gut du eine andere Antwort findest.
Viele Grüße,
Marie vom gutefrage.net-Support

Für einen Versicherungsschaden muss es mit offener Flamme gebrannt haben.

Sengschäden sind nicht bei allen Versicherungen automatisch mitversichert, bei einigen wie z.B. Provinzial schon.
Die meisten Hausratsversicherungen decken einen Sengschaden nicht ab. Musst eine zusätzliche Police abschließen. Am besten beim Agenten nachfragen.
Dieser Ausschluss(Sengschäden) gilt nur für die Hausratversicherung. Nicht bei Haftpflichtschäden(z.B.Privathaftpflichtversicherung). Hier spielt die Ursache keine Rolle. Versicherungsschutz ja.