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Warum machen Versicherungen einen Unterschied zwischen Sengschaden und normalen Brandschaden?

gefragt von cleme am 30.11.2008 um 14:47 Uhr

Hat das finanzielle Auswirkungen? Was wird von einer Versicherung in den Versicherungspolicen grds eher abgedeckt?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 30. November 2008 14:47
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Sengschaden wird nicht erstattet. Schau mal in Deine Bedingungen, da steht Näheres.


anonym
beantwortet von Lissa am 30. November 2008 14:49
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Wenn du mit Sengschaden einen Schwelbrand meinst, gilt dies hier:

Feuer bedeutet in der Hausratversicherung, dass Schäden durch Brand (offenes Feuer), Blitzschlag (der Blitz muss direkt in einer versicherten Sache einschlagen) und Explosion durch den Versicherer ersetzt werden. Kein offenes Feuer ist der Schwelbrand, der folglich auch nicht versichert ist, bei einigen Versicherern aber in der erweiterten Deckung mit erfasst werden kann. Auch der indirekte Blitzeinschlag, der als Überspannungsschaden wirkt, ist bei den meisten Hausratversicherern zusätzlich versicherbar.

http://www.versicherung.net/hausrat/hausratversicherung-faq.html#12

Kommentar von 27e2430137aafcdababea4c2adbb79ebsmallMaximus40 am 30. November 2008 14:51

DH Lissa, Du hast alle wichtigen Punkte genannt!


Kabark
beantwortet von Kabark am 30. November 2008 14:48
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Versichert ist das Risiko Brand bzw. Feuer. Und dafür ist eine offene Flamme vonnöten, die es bei einem Sengschaden nicht gibt. Also sind Sengschäden außen vor. So ist's halt.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 30. November 2008 14:50
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DH Lissa, Du hast alle wichtigen Punkte genannt!

Kommentar von support3 am 30. November 2008 15:40

Liebe/r Maximus40,

benutze bitte künftig die Kommentar-Funktion, wenn du keine eigene Antwort oder einen hilfreichen Rat für den Fragesteller hast, sondern nur bekunden möchtest, wie gut du eine andere Antwort findest.

Viele Grüße,

Marie vom gutefrage.net-Support


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 30. November 2008 14:49
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Für einen Versicherungsschaden muss es mit offener Flamme gebrannt haben.


NinaD82
beantwortet von NinaD82 am 30. November 2008 14:50
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Sengschäden sind nicht bei allen Versicherungen automatisch mitversichert, bei einigen wie z.B. Provinzial schon.


anonym
beantwortet von financiero am 30. November 2008 14:50
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Die meisten Hausratsversicherungen decken einen Sengschaden nicht ab. Musst eine zusätzliche Police abschließen. Am besten beim Agenten nachfragen.


anonym
beantwortet von schorschi1947 am 5. Mai 2009 09:14
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Dieser Ausschluss(Sengschäden) gilt nur für die Hausratversicherung. Nicht bei Haftpflichtschäden(z.B.Privathaftpflichtversicherung). Hier spielt die Ursache keine Rolle. Versicherungsschutz ja.


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