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Warum lässt das Grundgesetz einseitige, ungleich und nachteilige Besetzung des Bundestag zu ?

gefragt von fennekfennek am 16.07.2007 um 19:18 Uhr

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Reply


anonym
beantwortet von fredand am 17. Juli 2007 15:19
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Das Grundgesetz und all dessen Aktualisierungen sind nun mal keine vom Volk legitimierte Verfassung, wie in anderen Demokratien üblich.

Kommentar von Albrecht am 17. Juli 2007 20:33

Diese Begründung ist nicht nachvollziehbar. Welche Verfassungsbestimmungen in den anderen Demokratien verhindern denn eine einseitige und ungleiche Besetzung? Beuspiele fehlen, Mir fällt nur als Ausnahme eine feste Anzahl von Sitzen für verschiedene Volks- bzw. Religionsgruppen ein.


Discoopa
beantwortet von Discoopa am 16. Juli 2007 19:25
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So genau verstehe ich die Frage auch nicht. Die Besetzung wird doch durch Wahlen bestimmt.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Juli 2007 19:19
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Gegenfrage: Wie meinst Du das? Ich werde aus der Frage nicht schlau!!

Kommentar von Simple_avatar6smallfennek am 16. Juli 2007 19:23

Danke Partner, ...standesgemässe Besetzung für Grungesetz gleiche Behandlung und Achtung der Bürger ist in dieser besetzten Bundestag-Ausführung nicht möglich. Das erinnert mehr an frühere östliche Systeme ? Soll das Grundgesetz normal nicht die Gleichheit vor dem Gesetz garantieren ?


anonym
beantwortet von Albrecht am 16. Juli 2007 23:14
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Der parlamentarische Rat hat sich 1949 bei der Schaffung des Grundgesetzes in eine Tradtion des modernen Parlamentarismus gestellt. In freier Wahl bestimmte Abgeordnete werden als Vertreter des ganzen Volkes betrachtet (Artikel 38 Absatz 1). Dabei spielt die Theorie eine Rolle, eine Auswahl der Besten sollte unabhängig in einer freien und auf sachlichen Argumenten beruhenden Erörterung zu einer Entscheidung kommen. Diese Sichtweise enthält natürlich idealisierende Vorstellungen. Andererseits ist ein Ständestaat ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung und für eine komplexe und dynamische Gesellschaft auch völlig ungeeignet. Von Ständen bestimmte Leute wären Vertreter von Sonderinteressen und nicht einmal durch die Verfassung dem ganzen Volk und dem Allgemeinwohl verpflichtet.

Eine nicht das Gesamtvolk widerspiegelnde, zum Teil einseitige Vertretung ist für eine repräsentative Demokratie nicht optimal. Allerdings wäre es ein starker Eingriff in die Freiheit, allen Parteien gesetzlich eine nach Geschlecht, Alter, Berufsgruppen und sozialer Schicht genau das Volk abbildende Kandidatenliste vorzuschreiben.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Juli 2007 20:00
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aber soweit ich weiß, bestimmen die Parteien, wer für sie im Bundestag sitzen soll und der Wähler entscheidet...

und das passiert auf der Grundlage des Grundgesetes..




Kommentar von Simple_avatar6smallfennek am 16. Juli 2007 20:40

Danke Partner, das schon, es geht um einseitige Ständeaufteilung ? Man ist sich über Parteigrenzen dabei seltsam einig ?


Patron
beantwortet von Patron am 17. Juli 2007 02:24
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nicht das grundgesetz setzt den bundestag zusammen, sondern die wähler. nach deiner frage sind es genauer gesagt die dummen wähler, oder wie? und wenn du das erkennst, bist du vielleicht ein kluger wähler und deine stimme müßte soviel zählen wie zwanzig dumme, oder wie?

ich bin allerdings überzeugt, dass wahlen ziemlich b edeutungslos sind, oder sein sollten, weil sie in wahrheit nur etwas wie stimmungsbarometer sind. der politische wille des wählers kann damit jedenfalls nicht ausgedrückt werden, denn seine politische willensbildung bezieht sich auf viele punkte, die aber alle gar nicht auf dem wahlzettel stehen zum abstimmen. die lösung: viel mehr volksabstimmungen.




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