kleine Geschichte dazu für die, die Lust haben, mehr als nur die Überschrift zu lesen:
Ich hupe gerne wenn andere Mist machen. Sei es wenn sie 70 statt 100 fahren, wenn sie auf der Autobahn links fahren oder wenn sie auf dem Zebrastreifen einschlafen oder wenn sie mitten auf der Straße anhalten um sich zu unterhalten. Meisst mein ich es ja nicht böse sondern mehr als "halloooo? du bist nicht allein auf der Straße". Aber die Hupe macht daraus gleich ein "Hey du Penner, ich hasse dich du nichtsloses Stück Dreck, verpinkel dich von der Straße!!!!!!". Da ist es nicht verwunderlich dass viele Autofahrer daher aggressiv reagieren oder vielleicht sogar verschrecken etc..
Dabei soll Autofahren doch nicht aggressiv sein, es soll laut Vater Staat ja eine gemütliche und sichere Art der Fortbewegung sein. Da passt das Konzept der "Aggressiven Hupe" gar nicht ins Konzept. Also ein TRRÖÖÖÖÖÖÖT könnte man meiner Meinung nach durch ein "DÜDELDIDELDUM" ersetzen, das hat die gleiche Wirkung. ist nämlich neben der lichthupe die einzige Möglichkeit sich innerhalb des Metallkastens(Auto) der Umwelt mitzuteilen.

meiner meinung nach gibt es durchaus einen unterschied... ein kurzes möpmöp ist "hallo, du bist hier nicht alleine"... ein langes möööp heisst soviel wie "hey du penner....." und ein mööööööööööööööööööööööööööööööööööööööp ist gleichbedeutend "ICH HOL DICH GLEICH AUS DEINER DRECKSKARRE DU......"

§ 16 Warnzeichen
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder 2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. (3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

Ich hupe gerne wenn andere Mist machen Hupen ist nur bei gefahr erlaubt, dass weißt du, oder?
Kann schnell teuer werden!
Naja, da hast Du ja recht, aber manchmal juckt es in der Hand, da fühlt man sich dazu verleitet... ;-)
Ja, ich habe auch schon Leute angehupt... ;-(
Benjy am 30. Oktober 2009 11:58 Auch Überholvorgänge darf man mit akustischer Hupe oder Lichthupe ankündigen!
Mariposa68 am 30. Oktober 2009 12:07 Aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften
Benjy am 30. Oktober 2009 12:10 Innerhalb der Ortschaft ists auch schwierig, ohne die zul. Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten ;o)

Du denunzierst durch betätigen der Hupe andere Verkehrsteilnehmer !!!
Die Autofahrer werden ja gerade durch dein schwachsinniges unangepasstes Gehupe aggressiv, daher ist die Hupe nur als Warnsignal und bem überholen außerhalb der Ortschaften erlaubt.
Also hör auf den Denunziant zu spielen und fass dich an die eigene Nase.

Ihr Verhalten ist ein Rechtsverstoß und kann gahndet werden! "Wer entgegen § 16 StVO Schallzeichen gibt ohne dass er 1. ausserhalb geschlossener Ortschaften überholt oder 2. sich oder andere gefährdet sieht, handelt gem § 49 I Nr. 16 ordnungswidrig. Der Regelsatz hierfür beträgt gem Nr. 70 des Bußgeldkataloges 10 Euro."
Um sich anderen Verkehrsteilnehmern mitzuteilen, verfügt Ihr Blechkasten über eine Reihe sinnvoller Einrichtungen, mit deren Handhabeung und Funktionsweise Sie als Inhaber einer gültigen Fahrlizenz hinreichend vertraut sein dürften.
für die Aussage bekommste grad mal ein "TRÖÖÖÖT"
firstguardian am 30. Oktober 2009 12:37 Vielen Dank, "Benjamin Blümchen" alias ProPhiL !

Die Zeit, die der Daumen auf dem Hupknopf verbringt, macht den Unterschied - und deine Mine dazu. Oder bau dir einen Aussenlautsprecher ein - dann kannste Musik drüber laufen lassen. Gefällt zwar dem TÜV und den "Edelweissbuam" nicht, aber.....

bin für den einbau eines zusätzlichen düdeldideldum...
richtig! in der stadt ist hupen generell verboten, außer man muss jemanden auf eine gefahrensituation aufmerksam machen. auf der autobahn würde man das "notsignal" hupe nicht hören, wenn es "Düdeldü" macht. von daher, finger von der hupe lassen, wenn die situation nicht nach gefahr aussieht und einfach entspannt zurücklegen, wenn einer mal wieder mit 0,3 km/h über den zwbrastreifen schleicht... ;)

Also Hand aufs Herz, "normale Menschen" benutzen die Hupe nur wen z.b der Vordere Mann was Falsch gemacht hat z.b beim Rückerwärts fahren nicht genug nach Hinten geschaut dan Hupt man. Deswegen meinen die Leute die haben was Falsch gemacht. Also ich würde das Hupen weg lassen,denn das verwirrt die Leute enorm nach dem Motto : Hab ich was Falsch gemacht ?

Du solltest gelassener werden, hilft Dir und Deiner gesundheit

In den USA dürfen sie als Hupe sogar eine Kuh muhen lassen - ich fürchte bloß, dass der deutsche TÜV da so seine Standards hat...!

Eine Hupe ist in erster Linie ein Warnsignal. Diese sollte von daher schon recht "aggressiv" klingen. Sei froh, dass Du keine Drucklufthörner auf dem Dach hast ! ;o)
Die Hupe sollst Du ja eigentlich auch nur in Gefahrensituationen einsetzen, und da wäre ein "DÜDELDIDELDUM" eben nicht angebracht.