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Warum kann ich nicht zwischen zwei Kabelanbietern, die beide im Haus verfügbar sind, frei wählen?

gefragt von Kranlenker am 05.11.2009 um 23:23 Uhr

Ich bin in einen Neubau zur Miete eingezogen. Die Interboden Hausverwaltung hat bereits einen Kabelvertrag mit Unitymedia abgeschlossen. Welche Möglichkeit habe ich zu dem zweiten privaten Kabelanbieter zu wechseln, der auch seinen Übergabepunkt im Keller hat. Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt im Haus zwei Kabelanbieter, Unitymedia und Boltenburg TV. Die Hausverwaltung hat uns als Mieter vor vollendete Tatsachen gestellt und bereits einen Sammelvertrag mit Unitymedia abgeschlossen. Aus diesem Vertrag kommen wir als Mieter nicht heraus, so die Meinung der Interboden Hausverwaltung, um nach Boltenburg TV zu wechseln. Ist das rechtens? Hier wird uns doch aktiv das Recht verweigert, den Kabel-Markt frei zu wählen. Vor allem weil beide Anbieter ja im Haus verfügbar sind. Ist es nicht so, als wenn uns die Hausverwaltung Interboden vorschreibt, bei wem wir den Telefonanschluß und Internet buchen oder bei wem wir unseren Strom beziehen müssen. Ich könnte mir ja noch verstehen, dass eine freie Wahl des Kabelanbieters auf Grund von technischen Hürden zu großen Kosten oder baulichen Maßnahmen führen würde. Dass ist aber überhaupt nicht der Fall, wie gesagt beide Kabelanbieter liegen nebeneinander im Keller, man bräuchte nur umklemmen. Warum verweigert uns die Hausverwaltung diese Möglichkeit? Ist das rechtlich so ok? Wie komme ich aus diesem Kollektivvertrag heraus um zu wechseln?


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anonym
beantwortet von Sally2809 am 5. November 2009 23:25
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Du bist eingezogen, unter den gegebenen Bedingungen. Wenn ein Vertrag mit einem Anbieter bestand, dann gehört das zum Mietvertrag.

Kommentar von Kranlenker am 5. November 2009 23:40

Nö, glaube ich nicht, denn im Mietvertrag steht nur "Versorgung durch Kabelfernsehn" nix von Preis oder Anbieter.

Kommentar von Sally2809 am 6. November 2009 12:57

Für die Versorgung durch Kabelfernsehen ist immer der Vermieter zuständig. Somit schließt er auch die Verträge ab.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 5. November 2009 23:26
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Das haben die Eigentümer gemacht da kannst Du wohl nicht viel machen

Kommentar von Kranlenker am 5. November 2009 23:51

Warum soll ich für schlechtere Leistungen mehr bezahlen obwohl es eine bessere Alternative gibt? Die Hausverwaltung führt sich hier auf wie Graf Kotz. Die haben wohl noch nicht geschnackelt dass Sie nur Dienstleister sind. Und Dienstleister die wir als Mieter noch bezahlen. Wo ich früher gewohnt habe hat die Hausverwaltung immer das beste Angebot für uns Mieter herausgesucht und dann beauftragt. Hier gibt es offensichtlich andere Entscheidungsgründe als die Interessen der Mieter.


xXBlueAngel21Xx
beantwortet von xXBlueAngel21Xx am 6. November 2009 06:35
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Rechtlich ist das vollkommen OK! Mein Freund Unity- Mitarbeiter sieht darin folgende Gründe.

  1. Kann der Hausverwalter entscheiden welcher der Kabelanbieter für das Gebäude zuständig ist.

  2. Würd ich aufpassen, den was andere Kabelfirmen sagen, muss nicht unbedingt stimmen.

  3. Da Unity der größste Kabelanbieter in hessen und NRW ist vergeben diese die Vermarktungsrechte an die anderen Firmen und entscheiden somit neben der Hausverwaltung wer die Häuser/ Wohnungen versorgen darf.

  4. Aus dem Vertrag wirst du so nicht raus kommen. Wenn müsste die Hausverwaltung wegen nicht zahlen oder andere Gründe gekündigt werden. Solang das nicht ist bezahlst du das TV über die Nebenkosten.

  5. Frage: was hast du fürn Produkt, Analog oder Digital? wenn du noch analog hast kannst du selber das Produkt auf Digital umstellen. Das ganze würde dann 3,90€ zusätzlich, zu den schon in den Nebenkosten gezahlten gebühren, betragen.

wenn du genauer Wissen willst warum meld dich einfach bei mir ich stell dann Verbindung zu meinem Freund her =)


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