Ich habe im Dezember für eine ZA gearbeitet, zeitlich befristet. Ich bin täglich 100 Km für diese FA. gefahren, habe von meinem Geld(Harz4) Benzin bezahlt, ca 150€. Jetzt habe ich endlich die Abrechnung, auch das Geld, konnte es verhindern, das mir der Strom abgestellt wird. Jetzt rechnet mir die Arge den Fahrtkostenausgleich als Einkommen, und ich habe erheblich weniger Geld, als wenn ich meine Zeit bei GF verbracht hätte. Ein Widerspruch wird immer abgelehnt. Sollen die Gerichte entscheiden. So will ich nicht mehr. L.G.

Ich nehme mal an, dir wurde im Dezember der Verdienst abzüglich der 100 € + 20% Freibetrag richtig mit dem ALG verrechnet und eine Abrechnung von Fahrgeld im Januar wird nun als Einnahme für Januar angerechnet (Zuflussprinzip). Bei dem Freibetrag handelt es sich um eine Pauschalsumme, aus der auch für mit dem Job verbundene Aufwendungen zu bestreiten sind, sie enthält also auch Fahrtkosten. Dummerweise können Fahrtkosten erst dann geltend gemacht werden, wenn der Bruttoverdienst über 400 € liegt. Wer also darunter liegt und lange Wege hat, ist der Angesch....
Und es gibt ja auch genügend Leute, die der Meinung sind, die 100 € + 20% wären noch zu hoch und müssten gekürzt werden, damit es sich Arbeitslose nicht mit ihrem ALG + Zuverdienst zu "bequem" machen. Und schließlich muss man ja flexibel sein und eventuell auch nach Rumänien umziehen wegen dem Job. Ich sehe das mit einem Widerspruch eher skeptisch, die Verfahrensweise der ARGE entspricht wohl der gesetzlichen Lage.
Ich würde es dir wünschen, dass du Erfolg hast, aber ich sehe eher wenig Chancen. Solltest du bei einem neuen Jobangebot wieder in einer ähnlichen Lage sein, könntest du den Job zwar ablehnen, aber sicher nicht ohne die Gefahr einer Sanktion. Dann zieht man dir gleich für 3 Monate 30% des ALG ab und fertig.
Kraudischen, nicht verzweifeln! Das alles hört sich wirklich sehr abenteuerlich an. Gibt's in Eurer Stadt/Gemeinde keine ehrenamtlichen Hartz4-Beratungsstellen?
Wenn nicht, würde ich Widerspruch einlegen (klar, das Amt lehnt immer ab, aber wenigstens ist die Frist gewahrt und der Bescheid kann nicht bestandskräftig werden), Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen, einen Sozialrechtler beauftragen, erst einmal Akteneinsicht zu nehmen, und zur Not gegen den Bescheid vor dem Sozialgericht klagen. Die Erfolgsquoten sind relativ hoch. Nur Mut!
Ja, aber ich verstehe, warum Harz4" ler nur noch vorm Fernseher sitzen. Jede Bewegung bring Sress mit dem Amt und kostet unnötig Geld. L.G.

Ich habe die Bundesagentur für Arbeit
http://short4u.de/479bea1be6644
gebeten, hierzu Stellung zu beziehen.
Ich bin wirklich gespannt, ob die es schaffen, hier darauf zu antworten oder ob die Antwort lautet: 'Sie haben die ungültige PLZ 00000 eingegeben. Wir können Ihnen leider nicht weiterhelfen.'
Hallo Support, liebe Verena,
bitte die Frage offen stehenlassen. Danke.
wim50 am 27. Januar 2008 03:31 Die werden dich auf die Zuständigkeit verweisen. Nämlich nicht die BA, sondern die örtliche ARGE ist dafür verantwortlich.
sender am 28. Januar 2008 04:07 Auf der Seite steht arge links oben in der Ecke. Dann sollen die auch antworten.
sender am 28. Januar 2008 18:02 Tolle Behörde:
Guten Tag,
Bitte stellen Sie eine konkrete Frage - ein unbekannter Link wird nicht aufgerufen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Kundenreaktionsmanagement Bundesagentur für Arbeit BA-Service-Haus 90327 Nürnberg
kraudischen ich habe leider oder zum Glück keine Ahnung von dem Thema,aber das was bei uns schief läuft und ungerecht ist,bemerke ich auch.Warum sollte die Frage nicht in GF gehören ? Ich finde,Du hast jetzt einige nette Antworten bekommen,die helfen Dir zwar nicht wirklich,aber seelisch bist Du Deinen Frust los geworden,ist doch möglich,das dadurch Dein Optimismus wieder zum Vorschein kommt.Das wäre doch jede Frage wert,ich wünsche Dir jedenfalls viel Kraft für die nächste Zeit,und wer so fleißig ist wie Du,wird bestimmt noch eine super Chanche bekommen.Viel Glück!!!!! :-)

Hallo Kraudischen,
erst einmal vorab: Ich habe dich hier sehr schätzen gelernt.
Mein Rat in dieser Situation: Lass dir von der ZA eine Bestätigung geben, an wieviel Tagen du dorthin gefahren bist. Sie sollen dir weiter bestätigen, dass du die Fahrkosten vorgestreckt hast und dass der Betrag in der Ueberweisung enthalten ist. Diese Fahrtkosten sind ein "Auslagenersatz" - das sollte aus dem Schreiben der ZA hervorgehen
Gegen den Bescheid Widerspruch einlegen!
Und wie wim 50 geschrieben hat, du hast Anspruch auf 0,20€ pro gefahrenen Kilometer.
Ich drücke dir die Daumen.

Du bist wirklich nicht zu beneiden. Die ganze Situation, die im Moment im allgemeinen herrscht (Hartz 4, Niedriglöhne usw.) ist einfach nur noch zum k.... Trotzdem solltest du nicht einfach so aufgeben. Es wird immer weitergehen mit allen Tiefen und wie ich für dich hoffe, auch wieder mit den nötigen Höhen. Bevor jetzt gleich einer schreit, daß die Frage hier nicht hingehört, möchte ich dir noch alles gute wünschen. Viele Grüße emjay
Soll ich Fragen was ein Parfüm von Diorr kostet? Aber Danke für die Antwort und die guten Wünsche. Ich geh auch Montag zum Amt, vielleicht haben Sie auch nur das KLEIGEDRUCKTE nicht gelesen. Sonst zum Anwalt.
emjay am 27. Januar 2008 02:18 Hört sich schon besser an ;-)
Das einzig erfreuliche ist, das ich nur noch 4 Monate unter solchen Bedingungen arbeiten muß, dann hab ich einen Anschruch auf AGL1!!!. Ich hoffe, das ich dann eine Fortbildung oder Umschulung bekomme um wirklich Fuß fassen zu können. L.G.
Begraben Deine Geschaeftsidee mit den vorhandenen Sponsoren ? Oder tickt mein Gedaechtnis falsch ? , denn Du wolltest doch auch mit mir persoenlich Kontakt aufnehmen, sagen meine zahlreichen Lenze im Winter, der nicht besonders hart, aber wie jetzt 4 Grad, ist nicht Karibik, doch mein Hirn vom super Sommer 2007 noch warm.
Hallo Bruno, meine Geschäftsidee ist nicht begraben, aber bis alles steht vergeht Zeit, die ich SINNVOLL nutzen möchte. Dazu gehört auch, das ich noch die ein oder andere Wissenslücke schließen möchte. L.G.

@kraudischen: das ist eine Frechheit!
Kann Dir leider keinen Rat, nur meine Solidarität geben - etwas wenig, ich weiß.
Kenne aus meinem Umfeld ähnliche Geschichten.
Und ich bin der Meinung - auch wenn ich mich jetzt weit aus dem Fenster lehne - dass es mit unserer Sozial- und Wirtschaftspolitik nur soweit gekommen ist, weil wir keine nennenswerte Streikkultur mehr haben!
Ein ordendlicher Generalstreik könnte m.E. wieder einiges ins rechte Lot bringen, oder zumindest seine Wiederholungen.
Einen gefrusteten (fast-68ger) Gruß
Schridde am 27. Januar 2008 03:28 wobei mir selbstverständlich klar ist, dass uns so ein Streik kurzfristig ganz schön teuer kommen würde.
Also, ich bin dabei. Aber zu zweit richten wir noch nicht viel aus. L.G.
emjay am 27. Januar 2008 03:40 Wir sind schon 3!
Schridde am 27. Januar 2008 03:43 Keine Angst, da gibt's noch mehr, wahrscheinlich auch hier bei GF
wim50 am 27. Januar 2008 03:52 Aber auch nicht wenige, die beim Thema H4 sofort die Keule rausholen.
Schridde am 27. Januar 2008 04:01 Vielleicht muß man das mal selber eine Weile erlebt haben?
Das sind Die, die glauben es kann Sie nicht treffen. Aber wenn Sie nicht zu den 10% Reichen gehören, die 60%? des Kapitals haben, sind Sie im Irrglauben. L.G.

Guten Morgen Kraudischen,
ich habe eben die Beiträge alle gelesen und das Ganze hat mich sehr betroffen gemacht. Da wir auch nicht viel zum Leben haben, kann ich mich in Deine Situation gut reinversetzen. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft, kämpf weiter, es lohnt sich. Hast ja tolle Anregeungen bekommen. Wenn das mit unserem Staat so weiter geht, leben wir "Ottonormalverdiener" in absehbarer Zeit an der Armutsgrenze (was bei einigen ja schon der Fall ist).
Liebe Grüße, Kopf hoch und noch einen schönen Sonntag
Angela
Ich habe im Dezember ganz normal mein Harz bekommen. 593€ wie jeden anderen Monat zuvor auch. Davon habe ich mein Benzin bezahlt, und deshalb meine Stromrechnung nicht bezahlen können. Die ZA hat am 20.1. 08 meinen Lohn überwiesen 642€ für 4 Wochen Arbeit, inbegriffen 148,95 Fahrtkosten. Verdienst also ca. 500€. Ich habe von der Arge im Januar 46€ bekommen. Damit ist es für die Arge gut. Ich habe also ca.50€ weniger weil ich gearbeitet habe. L.G.
Erzielt ein Mitglied eine Bedarfsgemeinschaft Einkommen, dessen monatliche Höhe € 400 übersteigt, kann es die Fahrtkosten mit € 0,20 pro Kilometer absetzen, sofern darüber hinaus die Summe der abzugsfähihgen Beträge gemäß § 11 II Nr. 3-5 SGB II die Grenze von € 100 übersteigt.
Pauschalen sind:
angemessene private Versicherungen 30,00 € +
ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale: 15,33 € +
Wegstreckenentschädigung für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung: 0,20 €
Wenn du damit über 100 € liegst, kannst du den Restbetrag geltend machen.
Zugegeben, das dürften genau zu den Fälle zählen, wo viele Bescheide falsch sind.
Wenn ich überschlage, dass 347 ALG + 246 KdU gezahlt werden, käme ich bei einem Zuverdienst von 642 immer noch darauf, dass 159 € zu zahlen wären.
Freibetrag 208,40
anzurechnendes Einkommen 433,60
Es sind ja nicht einmal "meine" Fartkosten!!!!! es sind die Fartkosten der ZA. die ich vorgestreckt habe. Ich bin FÜR DIE FA. MIT MEINEM FAHRZEUG GEFAHREN!!!! L.G.
Da kann man eigentlich noch besser argumentieren, dass das eine Angelegenheit ist, die mit der ZAF vereinbart werden muss und für die die ARGE schon gar nicht zuständig ist. NICHT zuständig zu sein ist immer am schönsten. Spart immens Zeit und Arbeit.