Rolf u. Högemann am 16.05.2007 um 14:16 Uhr
Höhere Gewalt sind doch m.W. Ereignisse und deren Folgen, an denen kein Mensch schuld ist und/oder die durch natürliche Entstehung als Naturkraft nicht kontrollierbar sind. Ein Streik hat nun keine Entstehung durch Naturkräfte sondern es ist doch beweisbar, welche Organisation, sogar welcher Mensch dazu aufgerufen hat. Somit ist doch auch jemand da, der in Regress genommen werden kann. Ich kann doch auch nicht sagen: Wegen dem und dem Streik habe ich in diesem Monat nichts eigenommen - lieber Vermieter, das ist höhere Gewalt, also bekommst Du diese Monat auch keine Miete?

Nein, da hast Du etwas mißverstanden. Für höhere Gewalt können sehr wohl Menschen verantwortlich sein. Aktuell sieht man die Folgen der Erderwärmung, z.B. in Form von Naturkatastrophen, wo der Mensch eindeutig schuld ist. Man kann aber dem Reiseveranstalter keine Schuld geben, weil am Flughafen gestreikt wird. Dieses Problem liegt außerhalb der Einflußnahme des Reiseveranstalters. Er hat also nicht die Gewalt über diese Situation.

.. für mich ist ein Streik keine "Höhere Gewalt" sondern eine staatlich ermöglichte Erpressung ..
Rolf u. Högemann am 16. Mai 2007 22:04 10 Daumen für Dich...
Sicher ist die Auslegung beliebig. Der eigentliche Grund aber ist: Damit die Versicherungen und Gewerkschaften nicht zahlen müssen!
Rolf u. Högemann am 16. Mai 2007 15:19 Oha - da sehe ja ich meinen schlimmen Verdacht bestätigt :-(
Heeeschen am 16. Mai 2007 15:24 Aber worauf fusst die Entscheidung, dass sie nicht zahlen müssen - ich finde nix im web, was das erklärt...
Kai aus Berlin am 16. Mai 2007 15:44 Laut BGB § 651j hat sowohl der Veranstalter als auch der Reisende das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn die Reise aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Tritt dieser Fall ein, wenn die Reise bereits angetreten wurde, kann der Veranstalter aber eine Entschädigung für die erbrachten Reiseleistungen verlangen. Außerdem hat der Veranstalter den Reisenden an seinen Ausgangsort zurückzubefördern, wobei die Mehrkosten der Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen sind.
In der Praxis richten sich die Veranstalter nach den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Wenn dieses von einer Reise in eine bestimmte Region abrät, storniert der Veranstalter die Reise. Meistens wird betroffenen Kunden Ersatz angeboten. Lehnt der Kunde jedoch ab, erhält er den bezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück.
Quelle: Focus
Rolf u. Högemann am 16. Mai 2007 16:06 Dankeschön für den Info-Text. :-)

Wikipedia schreibt dazu:
Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.
Der Reiseveranstalter etwa kann aber einen Streik der Transportarbeiter im Zielland sicher nicht verhindern.
Rolf u. Högemann am 16. Mai 2007 22:06 Wie ist es jedoch mit anderen Streiks - hier wurde bisher zusehr auf Reisen eingegangen.
demosthenes am 17. Mai 2007 10:50 @Rolf u. Högemann:
Rechtlich gesehen gilt meine Aussage für jeden Streik, denn der einzelne Betrieb, der Dich vielleicht nicht rechtzeitig beliefern kann, ist genausowenig in der Lage einen Streik zu verhindern, den die Gewerkschaft flächendeckend ausgerufen hat.
Computermagic am 17. Mai 2007 08:46 na, der Streik ist ja wohl weder außergewöhnlich noch unvorherbar; einmal im Jahr wollen die Brüder für ihre Arbeit halt mehr Geld - und wundern sich dann, wenn die Arbeit ins Ausland verlagert wird, wo die Arbeitskräfte um einiges günstiger sind. Ist doch ein Rad ohne Ende, bei dem nur die Armen die Ars..karte ziehen, denn die bekommen trotz der auf einem Streik folgenden höheren allgemeinen Preise nicht mehr ..
Er nicht - aber dann die Verantwortlichen für den Streik am Flughafen - die 'Schuld' liegt doch dann bei denen, oder?
Richtig - mit denen hast Du jedoch keinen Vertrag.
Und warum kann dann ein Reiseveranstalter nicht bei denen seine Rechte geltend machen? Irgendwo muss ein Betroffener eine Entschädigung herbekommen. Vom Normalbürger wird doch auch immer verlangt, für alles, was er verbockt zu zahlen, auch wenn er nicht direkt daran 'schuld' ist.
sind die Verantwortlichen, die die streiken, oder die, die nicht mehr zahlen wollen?