gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

139 

Warum ist rechtlich gesehen ein Streik "Höhere Gewalt"?

gefragt von Rolf u. HögemannRolf u. Högemann am 16.05.2007 um 14:16 Uhr

Höhere Gewalt sind doch m.W. Ereignisse und deren Folgen, an denen kein Mensch schuld ist und/oder die durch natürliche Entstehung als Naturkraft nicht kontrollierbar sind. Ein Streik hat nun keine Entstehung durch Naturkräfte sondern es ist doch beweisbar, welche Organisation, sogar welcher Mensch dazu aufgerufen hat. Somit ist doch auch jemand da, der in Regress genommen werden kann. Ich kann doch auch nicht sagen: Wegen dem und dem Streik habe ich in diesem Monat nichts eigenommen - lieber Vermieter, das ist höhere Gewalt, also bekommst Du diese Monat auch keine Miete?


Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 16. Mai 2007 15:27
5x
Thumb_up

Nein, da hast Du etwas mißverstanden. Für höhere Gewalt können sehr wohl Menschen verantwortlich sein. Aktuell sieht man die Folgen der Erderwärmung, z.B. in Form von Naturkatastrophen, wo der Mensch eindeutig schuld ist. Man kann aber dem Reiseveranstalter keine Schuld geben, weil am Flughafen gestreikt wird. Dieses Problem liegt außerhalb der Einflußnahme des Reiseveranstalters. Er hat also nicht die Gewalt über diese Situation.

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 16. Mai 2007 15:30

Er nicht - aber dann die Verantwortlichen für den Streik am Flughafen - die 'Schuld' liegt doch dann bei denen, oder?

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 16. Mai 2007 15:33

Richtig - mit denen hast Du jedoch keinen Vertrag.

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 16. Mai 2007 15:42

Und warum kann dann ein Reiseveranstalter nicht bei denen seine Rechte geltend machen? Irgendwo muss ein Betroffener eine Entschädigung herbekommen. Vom Normalbürger wird doch auch immer verlangt, für alles, was er verbockt zu zahlen, auch wenn er nicht direkt daran 'schuld' ist.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 17. Mai 2007 04:58

sind die Verantwortlichen, die die streiken, oder die, die nicht mehr zahlen wollen?


Computermagic
beantwortet von Computermagic am 16. Mai 2007 21:47
5x
Thumb_up

.. für mich ist ein Streik keine "Höhere Gewalt" sondern eine staatlich ermöglichte Erpressung ..

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 16. Mai 2007 22:04

10 Daumen für Dich...


anonym
beantwortet von karlhorst am 16. Mai 2007 15:16
4x
Thumb_up

Sicher ist die Auslegung beliebig. Der eigentliche Grund aber ist: Damit die Versicherungen und Gewerkschaften nicht zahlen müssen!

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 16. Mai 2007 15:19

Oha - da sehe ja ich meinen schlimmen Verdacht bestätigt :-(

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 16. Mai 2007 15:24

Aber worauf fusst die Entscheidung, dass sie nicht zahlen müssen - ich finde nix im web, was das erklärt...

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 16. Mai 2007 15:44

Laut BGB § 651j hat sowohl der Veranstalter als auch der Reisende das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen, wenn die Reise aufgrund unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Falle verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

Tritt dieser Fall ein, wenn die Reise bereits angetreten wurde, kann der Veranstalter aber eine Entschädigung für die erbrachten Reiseleistungen verlangen. Außerdem hat der Veranstalter den Reisenden an seinen Ausgangsort zurückzubefördern, wobei die Mehrkosten der Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen sind.

In der Praxis richten sich die Veranstalter nach den Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Wenn dieses von einer Reise in eine bestimmte Region abrät, storniert der Veranstalter die Reise. Meistens wird betroffenen Kunden Ersatz angeboten. Lehnt der Kunde jedoch ab, erhält er den bezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück.

Quelle: Focus

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 16. Mai 2007 16:06

Dankeschön für den Info-Text. :-)


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 16. Mai 2007 16:27
3x
Thumb_up

Wikipedia schreibt dazu:

Höhere Gewalt bezeichnet im deutschen Recht ein von außen kommendes, außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann.

Der Reiseveranstalter etwa kann aber einen Streik der Transportarbeiter im Zielland sicher nicht verhindern.

Kommentar von 309dce285d4088b3857c5f2dfeb4e306smallRolf u. Högemann am 16. Mai 2007 22:06

Wie ist es jedoch mit anderen Streiks - hier wurde bisher zusehr auf Reisen eingegangen.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 17. Mai 2007 10:50

@Rolf u. Högemann:

Rechtlich gesehen gilt meine Aussage für jeden Streik, denn der einzelne Betrieb, der Dich vielleicht nicht rechtzeitig beliefern kann, ist genausowenig in der Lage einen Streik zu verhindern, den die Gewerkschaft flächendeckend ausgerufen hat.

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 17. Mai 2007 08:46

na, der Streik ist ja wohl weder außergewöhnlich noch unvorherbar; einmal im Jahr wollen die Brüder für ihre Arbeit halt mehr Geld - und wundern sich dann, wenn die Arbeit ins Ausland verlagert wird, wo die Arbeitskräfte um einiges günstiger sind. Ist doch ein Rad ohne Ende, bei dem nur die Armen die Ars..karte ziehen, denn die bekommen trotz der auf einem Streik folgenden höheren allgemeinen Preise nicht mehr ..


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.