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Weil jeder Mensch eine 2. Chance verdient hat. Und 20 Jahre ist ein lange Zeit.
übrigens.. es ist nicht verboten jeden Tag ein bisschen intelligenter zu werden.

Lebenslänglich ist lebenslänglich. Nur du kannst bei guter Führung etc. eben nach einer gewissen Zeit Bewährung bekommen. Gibt aber auch Strafen mit Sicherheitsverwahrung von vorneherein.
Floeckli am 11. Dezember 2008 10:39 Nein, lebenslänglich sind eben nur 20 Jahre, das verstehe ich ja eben nicht!!
bitmap am 11. Dezember 2008 10:47 Wie kommst du auf 20 Jahre? http://kurzlink.de/8Y1Wi4pVu

Es bedeutet nicht, daß jemand nach 20 Jahren freikommt, sondern es wird dann geprüft, ob er/sie auf die Menschheit losgelassen werden könnte. Menschen ändern sich ...

smintkiss am 11. Dezember 2008 10:40 Oh, du warst schneller :-)

Sollte umbenannt oder wieder in vollem Wortsinn durchgeführt werden.

Unser Rechtskundelehrer sagte mal: lebenslänglich ist lebenslänglich, an keine Zahl gebunden. Es kommt auf die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung an, und die ist an Auflagen gebunden
Das sind nicht 20 sondern 15 Jahre. Und es heißt auch nicht generell nach 15 Jahren ist man wieder draussen sondern nach 15 Jahren hat man die Chance wieder rauszukommen.
Lebenslänglich heißt mindestens 15 Jahre danach wird geprüft ob er raus darf oder nicht ;) Lebenslänglich gibt nur an wie lang er mindestens im Knast bleibt nicht das maximum

Floeckli,das frage ich mich seit Jahrzehnten. Bei mir würden "Lebenslange" bis zum Tod im Bau bleiben!
Floeckli am 11. Dezember 2008 10:43 bei mir auch!
svanny am 11. Dezember 2008 10:44 Gebt den Menschen doch eine Chance. 15 oder 20 Jahre sind eine verdammt lange Zeit. Das Leben ist da sowieso schon rum.
Ich verstehe, dass die Gesellschaft geschützt werden muss. Aber man darf auch nicht ganz vergessen, wie furchtbart Gefängnis ist und dass die Menschen sich auch ändern können.
es gibt hier eine mindeststrafdauer, liegt meines wissens bei 15 jahren, dann ist es abhängig von der sozialprognose usw., der lebenslängliche muss einen antrag auf vorzeitige haftentlassug schicken, die wird dann geprüft, geht eben erst ab 15 jahren, im schnitt ist lebenslänglich ca. 18,1 jahre,es gibt aber auch einen fall (heinrich pommerencke) der sitzt seit über 40 jahren nun hohenasperg, der typ ist anscheinend nicht therapierbar, dann gibt es ja auch noch den aspekt der besonderen schwere der tat, dann ist einantrag erst ab 20m jahren möglich
aber so einer wie der Inzest Freak von Österreich hat nach meiner Meinung keine 2. Chance verdient, sorry!
agree!
agree???
hat er auch nicht. aber glaub mir....der wird seine tat schon noch genug bereuhen. dem wird es sein lebenlang nicht mehr gut gehen.
na hoffentlich!
Wenn bei dem die Richter und Anwälte clever sind, bekommt er ne anschliessende Sicherheitsverwahrung.