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Warum ist "lebenslänglich" nur 20Jahre Knast??

gefragt von FloeckliFloeckli am 11.12.2008 um 10:36 Uhr

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anonym
beantwortet von mugel am 11. Dezember 2008 10:38
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Weil jeder Mensch eine 2. Chance verdient hat. Und 20 Jahre ist ein lange Zeit.

übrigens.. es ist nicht verboten jeden Tag ein bisschen intelligenter zu werden.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 11. Dezember 2008 10:44

aber so einer wie der Inzest Freak von Österreich hat nach meiner Meinung keine 2. Chance verdient, sorry!

Kommentar von mugel am 11. Dezember 2008 10:48

agree!

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 11. Dezember 2008 10:52

agree???

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 11. Dezember 2008 11:05

hat er auch nicht. aber glaub mir....der wird seine tat schon noch genug bereuhen. dem wird es sein lebenlang nicht mehr gut gehen.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 11. Dezember 2008 11:18

na hoffentlich!

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 11. Dezember 2008 11:25

Wenn bei dem die Richter und Anwälte clever sind, bekommt er ne anschliessende Sicherheitsverwahrung.


svanny
beantwortet von svanny am 11. Dezember 2008 10:37
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Lebenslänglich ist lebenslänglich. Nur du kannst bei guter Führung etc. eben nach einer gewissen Zeit Bewährung bekommen. Gibt aber auch Strafen mit Sicherheitsverwahrung von vorneherein.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 11. Dezember 2008 10:39

Nein, lebenslänglich sind eben nur 20 Jahre, das verstehe ich ja eben nicht!!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. Dezember 2008 10:47

Wie kommst du auf 20 Jahre? http://kurzlink.de/8Y1Wi4pVu


badewasser
beantwortet von badewasser am 11. Dezember 2008 10:38
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das sind doch nur 15jahre.


tommi36
beantwortet von tommi36 am 11. Dezember 2008 10:38
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Es bedeutet nicht, daß jemand nach 20 Jahren freikommt, sondern es wird dann geprüft, ob er/sie auf die Menschheit losgelassen werden könnte. Menschen ändern sich ...


smintkiss
beantwortet von smintkiss am 11. Dezember 2008 10:39
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EmoxX
beantwortet von EmoxX am 11. Dezember 2008 10:37
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wenn das einer verstehen würde....


anonym
beantwortet von newcomer am 11. Dezember 2008 10:37
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Kommentar von 1e50d569a07d76a534a01e1f082a7c09smallsmintkiss am 11. Dezember 2008 10:40

Oh, du warst schneller :-)


anonym
beantwortet von Mietnormade am 11. Dezember 2008 10:37
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Weil es so festgelegt worden ist.


freto
beantwortet von freto am 11. Dezember 2008 10:38
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Sollte umbenannt oder wieder in vollem Wortsinn durchgeführt werden.


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 11. Dezember 2008 10:38
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Unser Rechtskundelehrer sagte mal: lebenslänglich ist lebenslänglich, an keine Zahl gebunden. Es kommt auf die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung an, und die ist an Auflagen gebunden


Romjia
beantwortet von Romjia am 11. Dezember 2008 10:39
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Das sind nicht 20 sondern 15 Jahre. Und es heißt auch nicht generell nach 15 Jahren ist man wieder draussen sondern nach 15 Jahren hat man die Chance wieder rauszukommen.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 11. Dezember 2008 10:49
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Lebenslänglich heißt mindestens 15 Jahre danach wird geprüft ob er raus darf oder nicht ;) Lebenslänglich gibt nur an wie lang er mindestens im Knast bleibt nicht das maximum


wuschelgitti
beantwortet von wuschelgitti am 11. Dezember 2008 10:41
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Floeckli,das frage ich mich seit Jahrzehnten. Bei mir würden "Lebenslange" bis zum Tod im Bau bleiben!

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 11. Dezember 2008 10:43

bei mir auch!

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 11. Dezember 2008 10:44

Gebt den Menschen doch eine Chance. 15 oder 20 Jahre sind eine verdammt lange Zeit. Das Leben ist da sowieso schon rum.

Ich verstehe, dass die Gesellschaft geschützt werden muss. Aber man darf auch nicht ganz vergessen, wie furchtbart Gefängnis ist und dass die Menschen sich auch ändern können.

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 11. Dezember 2008 10:43

Und damit hast du Sinn von Gefängnisstrafen nicht verstanden.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 11. Dezember 2008 10:45

aber du schon oder was?

Kommentar von Simple_avatar2smallRomjia am 11. Dezember 2008 11:18

Ja ich hat das als Unterricht. Und du?


anonym
beantwortet von rawi47 am 11. Dezember 2008 10:46
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es gibt hier eine mindeststrafdauer, liegt meines wissens bei 15 jahren, dann ist es abhängig von der sozialprognose usw., der lebenslängliche muss einen antrag auf vorzeitige haftentlassug schicken, die wird dann geprüft, geht eben erst ab 15 jahren, im schnitt ist lebenslänglich ca. 18,1 jahre,es gibt aber auch einen fall (heinrich pommerencke) der sitzt seit über 40 jahren nun hohenasperg, der typ ist anscheinend nicht therapierbar, dann gibt es ja auch noch den aspekt der besonderen schwere der tat, dann ist einantrag erst ab 20m jahren möglich


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