Warum ist laut Gesetz nur bei Männern Exhitionismus strafbar?
In dem Paragraph der Exhibitionismus verbietet steht ausdrücklich drin ... ein Mann sich entblößt. Warum ist das nicht auch bei Frauen strafbar - dachte es gibt sowas wie Gleichberechtigung??
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Es gab vor einiger Zeit erst eine Verfassungsbeschwerde gegen diesen Paragraphen (§ 183 StGB), die jedoch fruchtlos blieb. Die Begründung der Ablehnung findet sich hier: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html
Es ist also so, dass der Gesetzgeber von einem ausschließlich oder überwiegend männlichen Täterkreis ausging. Juristisch rechtfertigt das BVerfG die Ungleichbehandlung einfach damit, dass es für diese Bestimmung den Art. 3 II GG einfach für nicht anwendbar erklärt und bezieht sich dabei auf ein Urteil von 1957, in dem eine Beschwerde gegen die Strafbarkeit von Homosexualität verworfen wurde(!).
Meiner vollkommen unmaßgeblichen Meinung nach ist diese Ansicht überholt und die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde daher nicht richtig gewesen, denn selbst wenn der Täterkreis bei exhibitionistischen Handlungen mit großer Mehrheit aus Männern bestehen sollte (Statistiken liegen mir nicht vor), ist das noch lange kein Grund, Frauen für das mögliche Begehen ähnlicher Taten anders zu bestrafen.
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Für die Frauen bleibt immer noch die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" übrig. Und die ist mit der gleichen Strafe bedroht.
Kommentar von Reiswaffel87Reiswaffel87 03.09.2010Immerhin einer liest weiter. ;o)
Kommentar von nadine120785nadine120785 03.09.2010ja, aber dass stimmt, aber warum gibt es einen Paragraphen der explizit auf Männer abzielt? Wenn das alles schon durch öffentliches Ärgernis gedeckt ist, wär der ja eigentlich recht überflüssig
Kommentar von skyfly71skyfly71 03.09.2010Vermutlich, weil man Männern - im Gegensatz zu Frauen - nicht nur an den Augen ablesen kann, daß sie erregt sind^^
Kommentar von Stan82Stan82 03.09.2010Das Vornehmen exhibtionistischer Handlungen und die Erregung öffentlichen Ärgernisses sind eben nicht deckungsgleich.
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Hehehe. Vielleicht ist es bei Frauen erwünscht! ;) Ich denke, dass es in der Zeit der Gesetzgebung ein durchaus männliches Phänomen war. Und doch auch heute irgendwie noch ist.
Kommentar von skyfly71skyfly71 03.09.2010DH! Wie schön wär doch die Welt, wenn es auch weibliche Exibitionisten gäbe hehe
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Ist doch das Gleiche wie hier. Sobals es um was Männliches geht sind die GF-Killerbienen innert 30 Sekunden auf Platz. Frauenfragen kennen keine Grenzen.
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Weil Frauen nicht nur im Regenmantel bekleidet aus dem Gebüsch hüpfen und ihn aufreißen um nichtsahnende Männer zu erschrecken.
Und weil Männer sich nicht um tiefe Einblicke in großzügige Dekolletees bringen wollen.
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Vielleicht, weil man dann einfach viel zu Viele anzeigen müßte? Schau Dich mal - besonders im Sommer - um, wie manche Frauen rumlaufen.
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die Frage erübrigt sich, oder hast du dabei schon einmal eine Frau gesehen? Die machen soetwas nicht!
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Das Gesetz haben Männer gemacht - sie sehen in der Mehrheit Männer nicht gerne an - wohl aber Frauen. Aber mit Gleichberechtigung hat das nichts zu tun, und ich finde es jedesmal Menschenunwürdig, wenn sich eine Frau nackt oder nur wenig bekleidet für die Werbung für irgendwas produziert. Es ist Frauenverachtung und Respektlos. Ich habe sehr viele Spind-innentüren gesehen, wo nackte Frauen-Bilder angebracht sind. Einfach wiederlich (für eine Frau, die dies sehen muss) Frau kommt sich dann selbst auch ausgezogen vor. Beziehngsweise so, als ob Männer nicht die Leistungen einer Frau sehen und anerkennen können und nicht die Persönlichkeit einer Frau, sondern nur ihre Genitalien. Und auch wenn es nicht so sein soll, auch auf dem Arbeitsmarkt ist es heute so, deshalb finden ältere Frauen, die zwar eine gute Ausbildung haben, flexibel sind, Erfahrung haben trotzdem keinen Arbeitsplatz - danach suchen die Unternehmer nicht. .. .
Kommentar von susie105susie105 03.09.2010Ganz genau, wie jeder weiß, besteht die deutsche Legislative grundsätzlich nur aus Männern. Igelin, deine Antworten sind echt zum Haaresträuben!
Kommentar von LaertesLaertes 03.09.2010@Susi: Zum Glück greift "gutefrage.net" immerwieder ein, sonst dürfte Igelin weiter unzensiert ihren paranoiden Wahnsinn verbreiten. Ihre Antwort hier ist noch harmlos gegen ihre Verschwörungstheorie über das Komplott aus Pharmaindustrie und Psychiatrie, die Menschen in Deutschland vor unseren Augen in den Krankhenhäusern foltern. Leider ist das in ihren Augen nicht nur Theorie, sondern tägliche Praxis. Wär mir eigentlich auch egal, wenn sie nicht damit versuchen würde, sogar jungen Menschen Angst vor Ärzten und Psychiatern zu machen, denen mit einer Behandlung aber sehr geholfen wäre.
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Bei einer Frau kann man nicht wissen, ob sie ihr Geschlechtssteil vorzeigt, um sich selbst zu erregen. Beim Mann kann man die sexuelle Komponente sofort erkennen. Und die Sexualität spielt beim Exhibitionismus ja die Hauptrolle. Ein Mann,der eben mal an den Baum pinkeln will, ist kein Exhibitionist, sondern nur ein Ferkel.
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was heisst in diesen falle gleichberechtigung, ist doch gut, dass wenn sich eine frau in der öffentlichkeit einfach so entblösst, nicht verhaftet wird^^
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sorry, Tippfehler - ich meinte natürlich Exhibitionismus
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beim mann gehört meistens das erigierte glied zum exhibitionismus, bzw.das plötzliche zurschaustellen seines geschlechtsteiles, in der regel auch speziell gegenüber frauen bzw. kinder.
wenn sich eine frau exhibitioniert ist ds erstens wesentlich schöner anzusehen und 2. kann nicht ohne weiteres erkannt werden, dass sie grade erregt ist.
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Welcher Paragraph soll das denn bitte sein??? Naja, liegt wahrscheinlich daran, das man sonst Frauen auch das Stillen (in der Öffentlichkeit) verbieten müsste!
Kommentar von nadine120785nadine120785 03.09.2010§ 183 StGb
Kommentar von IgelinIgelin 03.09.2010Frauen stillen nicht öffentlich. Und wenn das doch erforderlich ist, was selten vorkommt, dann legt sie ein Tuch drüber oder geht in eine stille Ecke, wo sie und das Baby Ruhe findet. Außerdem ist eine stillende Mutter kein Bild der sexuellen Erregung, sondern des Friedens und der Liebe.
Kommentar von pokolersiz90210pokolersiz90210 03.09.2010Ich weiß das, aber ich könnte mir vorstellen das die Gesetze für Frauen gelockert wurden, damit sie ihre Kinder stillen können, ohne das das gleich unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fällt!
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Ich denke früher hat man ohne Intimrasur nicht so viel gesehen wie heute... Wäre mal an der Zeit dies zu überarbeiten.
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exothe was?^^
erklär ma auf deutsch
Kommentar von Anjo72Anjo72 03.09.2010nackig ausse Büsche springen
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 03.09.2010LOL
DH! Es gibt genug Paragraphen, für die vermutlich seit Bestehen der BRD noch überhaupt niemand verurteilt wurde.
Der § 183 StGB gehört jedoch nicht zu diesen, wie man schon an der verlinkten Verfassungsbeschwerde erkennen kann ;)
"Frauen für das mögliche Begehen ähnlicher Taten anders zu bestrafen"
Richtig. Sonst könnten wir ja auch Mobbing als Straftat nur für Frauen einführen, weil das statistisch eher Frauen machen.
Was für eine durchsichtige "Logik"...