laut bundesklein garten ordnung darf ein pool nur 2m durchmesser haben, warum kann ich keinen größeren pool aufbauen, mochte die begründung wissen, und ob es keine ausnahme gibt wobei es sich um einen NICHT fetinstallirten pool handelt weil z.b ein garten teich mit 12qm ist genemigingsfähig,

Das kann ich dir beantworten ,mein Mann arbeitet in dieser Brange und wenn dein Pool grösser ist wie erlaubt mus ein Bademeister vor Ort sein,hört sich dumm an ist aber so und ein Gartenteich wird ja nicht zum schwimmen genutzt :-)Mfg Claudia:-)

Diese merwürdigen Kleingartenvereine ziehen einen Nutzgarten ( Teich o.k. ) aber keinen Freizeitgarten vor. da bin ich froh, dass ich meinen garten am Haus habe und diese Kleigeister vom Kleingartenverein nicht brauche.
Kr4bat am 14. Mai 2008 20:37 Ja, die Unwissenden reissen immer vornedran die Öffnung weit auf.

Eine Bundeskleingartenordnung gibts m.W. nicht. Insofern ist die Frage, wo das mit den 2 m Durchmesser geregelt sein soll.
Frag doch mal z.B. hier http://www.gartenforum.de/
Kr4bat am 14. Mai 2008 20:43 Es gibt eine Kleingartenordnung und die ist aus der Erfahrung vieler Vereine zentral erstellt worden.
Die mir vorliegende ist vom Bezirksverband einer grossen Stadt in Baden-Würtemberg.
Es gibt aber auch einen Landesverband der Gartenfreunde Baden-Würtemberg e.V. - frag dort doch mal nach, ob es da eine generelle Ordnung gibt.

Das Wort "Ordnung" ist nicht ganz richtig, es dürfte sich hier um das "Gesetz" handeln, welches Grundlage vieler Kleingartenordnungen und Satzungen ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html
Ein Gartenteich dient der Natur, ein Schwimmteich schadet selbiger.
Du hast Recht, allerdings nur, wenn es sich um öffentlichen Raum handelt - ein Kleingarten ist solcher nicht, genauso wenig wie ein privat Grundstück - daher fällt diese Regelung hier flach.