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warum ist in einem kleingarten nur ein schwimmbecken von 2m durchmesser erlaubt, aber ein gartenteig

gefragt von edmund65 am 14.05.2008 um 19:20 Uhr

laut bundesklein garten ordnung darf ein pool nur 2m durchmesser haben, warum kann ich keinen größeren pool aufbauen, mochte die begründung wissen, und ob es keine ausnahme gibt wobei es sich um einen NICHT fetinstallirten pool handelt weil z.b ein garten teich mit 12qm ist genemigingsfähig,


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claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 14. Mai 2008 19:32
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Das kann ich dir beantworten ,mein Mann arbeitet in dieser Brange und wenn dein Pool grösser ist wie erlaubt mus ein Bademeister vor Ort sein,hört sich dumm an ist aber so und ein Gartenteich wird ja nicht zum schwimmen genutzt :-)Mfg Claudia:-)

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 14. Mai 2008 20:44

Du hast Recht, allerdings nur, wenn es sich um öffentlichen Raum handelt - ein Kleingarten ist solcher nicht, genauso wenig wie ein privat Grundstück - daher fällt diese Regelung hier flach.


franzeule
beantwortet von franzeule am 14. Mai 2008 19:40
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Diese merwürdigen Kleingartenvereine ziehen einen Nutzgarten ( Teich o.k. ) aber keinen Freizeitgarten vor. da bin ich froh, dass ich meinen garten am Haus habe und diese Kleigeister vom Kleingartenverein nicht brauche.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 14. Mai 2008 20:37

Ja, die Unwissenden reissen immer vornedran die Öffnung weit auf.


bitmap
beantwortet von bitmap am 14. Mai 2008 19:41
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Eine Bundeskleingartenordnung gibts m.W. nicht. Insofern ist die Frage, wo das mit den 2 m Durchmesser geregelt sein soll.

Frag doch mal z.B. hier http://www.gartenforum.de/

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 14. Mai 2008 20:43

Es gibt eine Kleingartenordnung und die ist aus der Erfahrung vieler Vereine zentral erstellt worden.
Die mir vorliegende ist vom Bezirksverband einer grossen Stadt in Baden-Würtemberg.
Es gibt aber auch einen Landesverband der Gartenfreunde Baden-Würtemberg e.V. - frag dort doch mal nach, ob es da eine generelle Ordnung gibt.


Kr4bat
beantwortet von Kr4bat am 14. Mai 2008 20:50
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Das Wort "Ordnung" ist nicht ganz richtig, es dürfte sich hier um das "Gesetz" handeln, welches Grundlage vieler Kleingartenordnungen und Satzungen ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/index.html


anonym
beantwortet von WernerGuth am 16. Mai 2008 08:16
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Ein Gartenteich dient der Natur, ein Schwimmteich schadet selbiger.





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