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Warum ist Geschwisterliebe illegal?

gefragt von Himmelsmensch am 10.09.2009 um 3:41 Uhr

Wenn Bruder und Schwester ein Liebes Pärchen sind und auch sexuel aktiv so wird das vom gesetz bestraft. (ich finde es auch in ordnung weil ich das für krank halte aber mir gehts hier ums prinzip) warum ist denn dann Homosexualität vor dem Gesetz legal? Beide gesetze, die die es verbieten Bruder und schwester zu lieben und die es verbieten homosexualität auszuüben, entstammen ungefähr der selben zeit. Homosexualität wurde irgendwann als legal abgestempelt grund dafür war das dass gesetz veraltet und für die moderne welt nicht mehr relevant wäre, es hätte lediglich einen "Moralischen" hintergrund. So... warum ist das aber bei bruder und schwester nicht genauso? Ich meine das ist ja auch nur ein moralisches verbot, sie schaden ja niemandem und es ist nur moralisch gesehen krank oder verwerflich oder was auch immer. Warum ist das bis heute noch verboten?


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critter
beantwortet von critter am 10. September 2009 03:48
14x
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Nein, das hat nicht nur was mit Moral zu tun. Aus Inzucht entstehen sehr häufig behinderte Kinder, da das Erbgut nicht genügend gemischt ist. Was glaubst Du, warum es (vor allen Dingen früher) in Dorfgemeinschaften so viele geistig Behinderte gab? Man blieb unter sich, um das Erbe im Dorf zu behalten und in der Familie, und arme Geschöpfe entstanden dann aus diesen Verbindungen.

Und mit Homsexualität ist Geschwisterliebe nicht gleichzusetzen.

Kommentar von Dcaaef0766e58710de56385ac1971842smallStrenwanderer am 10. September 2009 03:50

Unendlich DH

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 03:51

Das risiko von erbschäden dürfte laut verfassung aber garnicht berücksichtigt werden!

Kommentar von 59397e006ef7b82c7dea230684964928small1337King am 10. September 2009 03:52

Himmelsmensch hat absolut recht,wenns sein muss,such ich das gesetz dafür raus!

Kommentar von 21f204d669fb6df69883f972a3abed82smallunicorny am 10. September 2009 03:58

Es kann mir niemand erzählen, dass der Staat an "Idiötchen" interessiert ist.

Kommentar von 308e75009cda73e2580b7bc981cb5505smallClockworkPink am 10. September 2009 03:53

Hä????? Laut Verfassung? Wieso?

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 04:03

§ 173 verstoße gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. steht bei wikipedia ich hab es aus einem zeitungsausschnitt

Kommentar von Pumpanickel am 10. September 2009 18:21

"Das risiko von erbschäden dürfte laut verfassung aber garnicht berücksichtigt werden!"

das ist nicht korrekt...

Kommentar von 308e75009cda73e2580b7bc981cb5505smallClockworkPink am 10. September 2009 03:54

DH!


lieblingsL
beantwortet von lieblingsL am 10. September 2009 03:45
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weil die kinder die aus so einer liebe enstehen würden, sehr krank( behindert) werden können

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 03:47

Ja aber bei homosexualität entstehen garkeine kinder, außerdem könnten sie ja verhüten, allein das sie es tun ist schon strafbar, den aspekt mal völlig weg gelassen das ihre kinder falls sie die geburt überleben würden behindert wären... Wenn man es so sieht ist abtreibung auch mord...

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 03:50

außerdem das risiko von erbschäden dürfte laut verfassung aber garnicht berücksichtigt werden!

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 11. September 2009 08:20

ja, das hast Du schon gesagt, richtig wird es dadurch aber nicht.


Kathrin0312
beantwortet von Kathrin0312 am 10. September 2009 03:47
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Vielleicht wegen dem erhöhten Risiko für die eventuell aus der Beziehung enstehenden Kinder, schwerwiegende genetische Schäden zu erleiden!!!

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 03:49

Das risiko von erbschäden dürfte laut verfassung aber garnicht berücksichtigt werden!

Kommentar von 14e1a730e9e4c3a549e6c7644fc1c1d2smallKathrin0312 am 10. September 2009 03:51

Aber du könntest das verantworten?

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 03:54

Wie ich könnte das verantworten? Was genau meinst du?

Kommentar von Dcaaef0766e58710de56385ac1971842smallStrenwanderer am 10. September 2009 03:57

Du hast es richtig verstanden

Kommentar von 14e1a730e9e4c3a549e6c7644fc1c1d2smallKathrin0312 am 10. September 2009 03:57

Wenn das wirklich nicht berücksichtigt werden würde und es in Deutschland erlaubt wäre, würdest du das Risiko eingehen?

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 04:00

was?? mit meiner schwester zu schlafen??? also ich habe keine schwester aber ich würde das nicht tun wenn ich eine hätte weil es eben meine schwester ist aber das ist nicht der grund, bei mir gibts nur ganz oder garnicht ich verstehe nicht warum homosexualität legal aber geschwisterliebe illegal ist, wenn homos sich lieben dürfen warum dann nicht geschwister? Wenn das risiko von erbschäden sowieso nicht berücksichtig werden dürfte... versteh ich einfach nicht

Kommentar von Dcaaef0766e58710de56385ac1971842smallStrenwanderer am 10. September 2009 04:03

können die Kinder bekommen? Nein

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 04:05

Naund? Vor gericht ist sogar der beischlaf verboten, also verhüteter geschlechtsverkehr. Außerdem wie gesagt das risiko an erbschäden dürfte so oder so nicht berücksichtigt werden

Kommentar von 59397e006ef7b82c7dea230684964928small1337King am 10. September 2009 04:04

so wie du es sagst,macht schon sinn,deine überlegung

Kommentar von Himmelsmensch am 10. September 2009 04:06

Wen meinst du?

Kommentar von 59397e006ef7b82c7dea230684964928small1337King am 10. September 2009 04:08

dass es iwie nicht "fair" ist,homos sin erlaubt,sowas nicht.obw ich die versteh die dagegen sind.aber deine fragen sind brechtigt!

Kommentar von 14e1a730e9e4c3a549e6c7644fc1c1d2smallKathrin0312 am 10. September 2009 04:22

Hast du auch daran gedacht, dass die Kinder damit auch geschützt werden, stell dir nur mal den Konflikt für dieses Kind vor. Und verhüteter Geschlechtsverkehr ist auch verboten...kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln. Hast du noch nie den Satz gehört: "Ja, aber wir haben doch verhütet! Wie kann sowas passieren?" Es gibt auch Mädchen, die alles tun was der große Bruder sagt, egal wie alt die beiden sind. Die Welt ist einfach nur krank und manchmal muss das Gesetz eben schützend zur Seite stehen. Meine Meinung!


cyracus
beantwortet von cyracus am 10. September 2009 03:51
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Kommentar von Dcaaef0766e58710de56385ac1971842smallStrenwanderer am 10. September 2009 03:53

wollte ich auch gerade


MajonF
beantwortet von MajonF am 10. September 2009 04:28
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Das ist ma echt die Krönung!!! Was ein Widerspruch:

Oralverkehr zwischen Geschwistern ist erlaubt Hätte eine künstliche Befruchtung zu Kindern von Patrick und Susan geführt, wäre dies ebenso wenig strafbar wie beispielsweise Oralverkehr zwischen Geschwistern. In Frankreich und andern Nachbarländern Deutschlands ist Inzest schon lange straffrei. Endrik Wilhelm, der Patrick ebenfalls in Karlsruhe vertritt, sieht in der seltenen Anhörung zu einer Verfassungsbeschwerde "ein starkes Indiz, dass es auf jeden Fall zu einer Entscheidung des Senats in großer Besetzung kommen wird und nicht nur zu einer des Vorprüfungsausschusses."

Quelle: http://www.stern.de/politik/deutschland/inzestverbot-geschwisterliebe-koennte-ba...


Teshup
beantwortet von Teshup am 10. September 2009 05:12
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Die ollen Homos haben für die Abschaffung des Gesetzes lange gekämpft. Ich denke auch mal das es wesentlich mehr Homos gibt als Inzestler. Da wird es politisch halt schon interessant, weil die ja alle Wählen dürfen.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 11. September 2009 08:21

wowo, für so eine reaktionäre Antwort DH?


MajonF
beantwortet von MajonF am 10. September 2009 04:09
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Natürlich schaden sie jemandem: Den Kindern, die entstehen könnten! Die meistens behindert sind. Da gibt es einen Fall in Deutschland. 4 der 5 Kinder der Beiden sind übelst behindert. Darum ist das verboten!

Kommentar von 6db84e7d75078d9b56fdb7cf80ad57cdsmallMajonF am 10. September 2009 04:15

Ok, hab mich vertan. Sind 4 Kinder und 2 davon sind behindert.

http://www.focus.de/panorama/welt/inzest-verbotaid125004.html


SibTiger
beantwortet von SibTiger am 10. September 2009 04:37
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Man muss auch noch berücksichtigen, dass es sich in vielen Fällen in denen sich tatsächlich Geschwister ineinander verlieben um Halbgeschwister handelt, die sich oft sogar erst später im Leben kennen lernen. Bei Ihnen wäre die Gefahr behinderter Kinder ungleich geringer.


anonym
beantwortet von Angelfear69 am 10. September 2009 05:43
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Ist doch ganz einfach: Weil es ethisch-moralisch nicht in Ordnung ist. Und wie weit wir mit der immer größeren Aufweichung von Moralvorstellungen gekommen sind kann ich leider jeden Tag bei vielen Leuten sehen. Man muss nicht einfach alles ausprobieren weil es geht. Manchmal ist es besser, mal auf die Gesellschaft zu hören. Manchmal, nicht immer.


anonym
beantwortet von Pumpanickel am 10. September 2009 18:19
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§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen. (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren. Das ist ein auszug aus dem deutschen StGB. Dieses Gesetz könnte höchstens gegen Art. 2 des GG verstoßen. Entfaltung persönlichkeit allg handlungsfreiheit etc... jedoch kann jeder eingriff in ein grundrecht verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. und das gesetz greift in das grundrecht ein, aber is eben gerechtfertigt. da der grundsatz der verhältnismäßigkeit (legitimer zweck, geeignetheit, erforderlichkeit, angemessenheit) gewahrt ist.

Kommentar von Pumpanickel am 10. September 2009 18:27

aso und einer der richter des BVerfG, die mals (glaube 08) die prüfung der verfassungsmäßigkeit des § 173 zu bearbeiten hatten, meinte er könne die entscheidung nicht mittragen. er sieht den grundsatz der verhaltnismäßigkeit nicht gewahrt. ich hingegen schon, und (was wohl wichtiger ist^^) die mehrheit der richter eben auch. was auch dazu führte das entschieden wurde das es verfassungskonform ist. die abwägungen, die es zu entscheiden galt, würden den rahmen hier sprengen^^


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