Hallo,
unser Prof. meinte es sei egal, ob die USt vom Brutto oder vom Nettobetrag abgezogen würde. Der Betrag sei der gleiche. Wie ist das gemeint?
Danke

Der ist sicher Regierungsberater, wo mit Nutto und Bretto gerechnet wird.

Das ist mit Sicherheit ein Missverständnis
Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis Bruttopreis - Umsatzsteuer = Nettopreis
Daran gibt es eigentlich nichts zu deuteln.
Stimmt, aber was könnte er dann gemeint haben?
Ignatius am 23. April 2008 18:49 Was unterrichtet der Prof denn?
Möglicherweise hast Du es nicht richtig verstanden. Vielleicht hat der Prof keine Ahnung von Umsatzsteuer (weil er z. B. Biologe ist...), eventuell ging es gar nicht um Umsatzsteuer...
Da könnte man jetzt hier lange raten - das bringt aber nichts.
Es ist eindeutig so, dass man vom Nettopreis nicht die Umsatzsteuer abziehen kann, weil im Nettopreis keine Umsatzsteuer drin ist. Würde man es trotzdem tun und damit die Zahllast des Unternehmens unzulässig verringern, gäbe es Ärger mit dem Finanzamt!
Ist schon der Rechnungswesen Prof. War sicher ein Missverständnis. :)

Da hast Du etwas falsch verstanden! Wenn Du vom Brutto die Steuer abziehst bekommst Du den Nettobetrag. Davon ist nichts mehr abzuziehen.

Ganz sicher ist da was falsch rübergekommen! Es ist egal ob man mit Brutto rechnet und dies gleich 116% setzt oder ob man mit Netto rechnet und dies gleich 100% setzt!
Das könnte gemeint gewesen sein.
Geht es vielleicht um Buchungssoftware? Da ist es wirklich egal, ob man Brutto- oder Nettowerte bucht (vorausgesetzt, man hat vorher das richtige Häkchen gesetzt), die Software erledigt den Rest.
:-)))