Laut Embryonenschutzgesetz von 1990 ist der Embryo sofort nach der Eibefruchtung definiert worden. Wissenschaftlich gesehen dauert aber die Embryogenese, das heißt, die Entwicklung der befruchteten Eizelle über die Stammzellen zum Embryo bis zum Anwachsen in der Gebärmutter, eine gute Woche. In vitro (im Reagenzglas)kann es gar keinen Embryo geben sondern es sind die befruchteten, entwicklungsfähigen embryonalen Stammzellen, die erst nach der Übertragung in die Gebärmutter zum Embryo heranwachsen (Die Definition des Embryos kommt ja aus dem Griechischen und heißt ungeborene Leibesfrucht.)
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Weil die Wissenschaft andere Ziele verfolgt als die Politik.

Ich bin mir nicht sicher denke aber das es mit dem Klonverbot zu tun hatte das von Embryonen ja verboten ist. Im 2. Fall geht es aber um die (Über-) Lebensfähigkeit die in einem Reagenzglas oder solange sie sich in die Gebärmutter nicht eingenistet hat nicht möglich ist.

Weil die Definition nach anderen Kriterien und Gesichtspunkten erfolgt!

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