
Genau genommen zahlt der Arbeitnehmer die gesamten Beiträge: Seine Arbeit kostet Bruttolohn plus "Arbeitgeberbeiträge" und er erhält den Nettolohn, der nach Abzug "seiner" Beiträge und der Steuer übrigbleibt.
Es klingt aber schöner, wenn man sagt, daß der Arbeitgeber einen Beitrag zahlt.