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warum ist der arbeitgeber verpflichtet, die hälfte der beiträge für die sozialsicherung zu zahlen

gefragt von zohra am 09.01.2008 um 20:56 Uhr

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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 9. Januar 2008 21:02
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Genau genommen zahlt der Arbeitnehmer die gesamten Beiträge: Seine Arbeit kostet Bruttolohn plus "Arbeitgeberbeiträge" und er erhält den Nettolohn, der nach Abzug "seiner" Beiträge und der Steuer übrigbleibt.

Es klingt aber schöner, wenn man sagt, daß der Arbeitgeber einen Beitrag zahlt.


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 9. Januar 2008 20:59
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Weil es das Gesetz so will.


Qetan
beantwortet von Qetan am 9. Januar 2008 23:12
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Weil es irgendwann mal so beschlossen wurde.


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