Warum ist für eine Firma die eine geringe Schuld (circa 25.000 €) bei der AOK hat, nach sechs Jahren Wohlverhaltensphase diese immer noch nicht erloschen? In diesem Fall musste eine mittelständische Firma (20 Mitarbeiter) Regelinsolvenz anmelden weil Auftraggeber Ihre Rechnungen nicht bezahlt hatten. Der Inhaber hat seinen Mitarbeitern, soweit er konnte, die ausstehenden Löhne bezahlt aber hatte keine Gelder mehr für die letzten AOK Abgaben. Jetzt wurde seitens des Treuhänders mitgeteilt das die Schuld an die AOK solange bleibt bis sie beglichen ist. Stimmt das? Da ich vor allem mit Privaten Insolvenzen zu tun habe würde ich gerne hierüber Aufklärung haben. Besten Dank für all Eure Hilfe!
Das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft ist eine Straftat nach § 266a StGB. Solche Verbindlichkeiten werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst. Das heißt, dass alle Schulden nach 6 Jahren Wohlverhaltensperiode gelöscht werden, nicht aber die aus einer Straftat stammenden.
Entweder hat die AOK ihre Forderung als aus einer Straftat stammend angemeldet und der Schuldner hat dem nicht widersprochen oder es wurde gerichtlich festgestellt, dass die Schuld aus einer Straftat stammt.
Die entsprechende Norm in der Insolvenzordnung mag zwar zynisch sein, aber Geschäftsführer dürfen die Arbeitnehmer bezahlen nicht mehr bezahlen (um ihnen was Gutes zu tun), wenn die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlt werden können.

Bei den AOK-Beiträgen handelt es sich um von Arbeitnehmern einbehaltene Gelder. Das kann man nicht vereinnahmen und dann Insolvenz anmelden. Daher sind diese Gelder zu zahlen.
Eddy21 am 7. Januar 2008 06:27 Die Abgaben des Arbeitnehmers werden vom Arbeitgeber verwaltet und sind Eigentum der Sozialkassen und des Finanzamtes ! Zahlt der Arbeitgeber diese Beträge nicht, so hat Er sie veruntreut und haftet mit seinem gesamten Vermögen !
Diese Forderungen bleiben 30 Jahre bestehen, es sei denn Er löst Sie vorher ab !
Vielen Dank für all die hilfreichen Kommentare! Kann der Arbeitgeber nach Beendigung der Regelinsolvenz dann eine Private Insolvenz anmelden um die 30 Jahre auf sechs Jahre zu verkürzen? Oder wird sogar unter Umständen seine Rente gepfändet?
Pauschal und grundsätzlich kann man diese Frage nicht beantworten. Natürlich versuchen die Krankenkassen immer wieder, nicht abgeführte Arbeitnehmeranteile zu den Sozialkassen (KV, RV, PV usw.) als deliktische Forderung (= Forderungen aus vorsätzlich !!! begangener unerlaubter Handlung) zur Insolvenztabelle anzumelden ($ 174 InsO). Widerspricht der Schuldner nicht (§ 175 InsO), werden diese Forderung nach 6 Jahren nicht von der Restschuldbefreiung erfasst ( 302 Inso). Die Krankenkasse könnte also n a c h Erteilung der Restschuldbefreiung wieder mit der Zwangsvollstreckung beginnen (bis dahin jedoch nicht, § 294 InsO). Ein erneutes Restschuldbefreiungsverfahren würde a) nicht helfen und b) wäre erst nach Ablauf von 10 Jahren möglich.
Es ist zu empfehlen sich in einem solchen Fall anwaltlich beraten zu lassen. Es gibt dazu teils ganz gegensätzliche Rechtssprechung.
PS: Nicht abgeführte Lohnsteuer fällt nicht unter den zitierten § 266a StGB. Diese Forderungen sind restschuldbefreiungsfähig.
(das erste "bezahlen" ist zu viel)
Die aktuelle Fassung des 266a stellt es sogar unter Strafe, die Sozialversicherungsbeiträge nicht abzuführen, auch wenn die Löhne nicht bezahlt werden.
>(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<
Das war früher nicht so. Da war es nur strafbar, wenn die Löhne bezahlt wurden. Heute reicht es, den Arbeitnehmer arbeiten zu lassen, wodurch er den Brutto-Lohnanspruch erwirbt.