gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Vielen Dank an die gutefrage.net-Community für 1 Million hilfreiche Antworten - auch im Namen aller Fragesteller und Ratsuchenden. Weiter so!

warum helfen die mir nicht

gefragt von gefangener1975 am 19.06.2008 um 11:33 Uhr

hallo leute ich bin vor drei monaten aus der haft entlassen worden da habe ich auch zwei jahre gearbeitet im moment beziehe ich arbeitslosengeld 1das sind 780euro im monat davon kann ich meine miete bezahlen aber ich brauche möbel antrag habe ich gestellt aber es kam eine ablehnung wer hilft mir.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

sozialrecht (21)
ähnliche Fragen

Reply


anjanni
beantwortet von anjanni am 19. Juni 2008 11:34
5x
Thumb_up

Wende Dich mal an caritative und soziale Einrichtungen.

Gibt es nicht auch irgendwelche Sozialarbeiter, die Haftentlassene zumindest eine Weile betreuen?


Markae Haka
beantwortet von Markae Haka am 19. Juni 2008 11:34
2x
Thumb_up

Ich denke mal es hat nichts mit der Haft zu tun. Ruf mal an und frage persönlich und nicht per Post nach dem Grund der Ablehnung


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 19. Juni 2008 11:35
2x
Thumb_up

Frag mal bei der Caritas oder einer ähnlichen Einrichtug nach. Die haben für solche Fälle häufig Möglichkeiten, wie du kostenlos, bzw. sehr günstig an diese Dinge kommst. Sie können dir auch bei Behördensachen gut weiterhelfen.


angelela
beantwortet von angelela am 19. Juni 2008 11:36
2x
Thumb_up

Ich würde einen Widerspruch einlegen und wenn das nicht hilft, dann mal beim Roten Kreuz, der Diakonie oder ähnlichem nach Möbelnb fragen.. Bei uns gibt es von der Stadt auch einen Verschenkemarkt.. Da verschenke LEute Möbe, die sie nicht mehr brauchen, die aber zum weg werfen zu schade sind..


SilentBob
beantwortet von SilentBob am 19. Juni 2008 11:36
2x
Thumb_up

Bewährungshelfer fragen.





steffiffm
beantwortet von steffiffm am 19. Juni 2008 11:37
2x
Thumb_up

Wenn Du keine Möbel hast, hast Du Anspruch auf Erstausstattung. Oft ist das ein Gutschein für ein Sozialkaufhaus. Widerspruch einlegen. Was sagt denn Dein Bewährungshelfer dazu?


Angela2305
beantwortet von Angela2305 am 19. Juni 2008 11:37
2x
Thumb_up

Hast Du denn keinen Bewährungshelfer, der Dich beraten kann ?


anonym
beantwortet von dlrgkatja18 am 19. Juni 2008 11:36
1x
Thumb_up

Wenn du einen Antrag gestellt hast und die den Ablehnen hilft nur: Arbeit. Versuche irgendeine Stelle zu finden. Wenn du günstig Möbel kaufen willst, kannst du mal beim Roten Kreuz oder anderen sozialen Einrichtungen fragen. Es geht vielen so wie dir. Manche verdienen bei einem Vollzeitjob genauso viel wie du und müssen auch ihr Leben bestreiten. Du kannst auch Kleinanzeigen etc durchsuchen, ob jemand nach einer Haushaltsauflösung Sachen verschenkt oder günstig verkauft.


anonym
beantwortet von celeste am 19. Juni 2008 11:38
1x
Thumb_up

Geh zur AWO die sind voll nett und helfen superkompetent weiter! Die füllen auch mit dir die Anträge aus falls nötig!


Becci101181
beantwortet von Becci101181 am 19. Juni 2008 12:08
0x
Thumb_up

Eine Ablehnung muß immer begründet werden. Lies Dir die begründung gut durch und wenn die Deiner Meinung nach nicht der Wahrheit entspricht solltst Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Gleichzeitig solltest Du auf jeden Fall Rücksprache mit Deinem Bewährungshelfer halten. Der sollte Dir da auch helfen können, denn das ist ja auch schließlich sein Job. Bei caritativen Einrichtungen gibt es oft Kleiderkammern oder Möbellager, wo Leute in Not sehr günstig Sachen erwerben können. In zeitungen gibt es auch oft bei den Kleinanzeigen einen Rubrik die heißt"Die gute Tat" wo Leute Möbel usw. verschenken. Gibt viele Leute die das machen, ich verschenke nächsten Monat zum Beispiel auch Möbel.Kopf hoch!




Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Sozialversicherungspflicht geschäftsführender Gesellschafter

    Nicht vorgelegtes Konto eines Hartz4-Empfängers

    warum kostet wasser geld?

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.