Kermit65 am 22.07.2008 um 20:54 Uhr
Das frage ich mich schon länger!

Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit - mindestens aber 15 Jahre.
Vor langer, langer Zeit hat das den Einzusitzenden vielleicht schon gereicht und sein Leben oder was davon noch übrig war, war beendet. Warum man es im Deutschen Recht so nennt, keine Ahnung, manche Ausdrucksweisen sollten wirklich überarbeitet und richtig dar gestellt werden.
Vielleicht, weil es mancher nicht überlebt ?
baer1 am 22. Juli 2008 21:00 lol- das ist gut!
Royalaces am 12. August 2008 18:26 Das stimmt ^^
bienchen05 am 20. August 2008 15:50 Überleg einmal: wenn man mit 30 in den Knast wandert und man "lebenslänglich" bekommt sind es, zumindest in Österreich, 25 Jahre. wenn du wieder raus kommst bist du 55. Dann wieder ein "normales" Leben zu beginn ist sehr schwer da dier einiges deines Lebens fehlt... Deshalb sagt man Lebenslänglich weil du danach kein richtiges Leben eig. mehr hast.
gutefragehab am 21. August 2008 10:54 klingt logisch ^^
Vermutlich wurden damals als die dauer der Lebenslangen Haft festgesetzt wurde die Menschen nicht älter!

weil das leider in Deutschland mal so im Gesetz festgelegt wurde. Find ich ausnahmsweise mal in der USA gut, da heisst lebenslänglich auch ein Leben lang. Deutschland ist da etwas hinterher!
Repro am 1. August 2008 20:32 In den USA werden die Killer auch z.B. zu 325 Jahren Haft verurteilt. Ob die das erleben?
totoro am 2. August 2008 22:37 mitunter ja, denn die Haftstrafe kann bei besonderen Gegebenheiten halbiert werden und dann bei gute Führung oder bei Mithilfe für weitere Verhaftungen gibt es nochmal Haftverkürzungen. Daher kommen so absurd viele Jahre zustande. Damit die Mörder dann halt wirklich wenigstens 25 Jahre im Knast sitzen.
in spanien is dass auch so xD

Das kann ich nicht beantworten, aber die Frage ist genial. Gefragt hab ich mich das wohl auch schon oft....

Wiki weiß auch sowas: http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe

wirklich gute Frage, die wahrscheinlich keiner wirklich weiß
evtl. kommt es tatsächlich aus dem Mittelalter, als die Menschen wirklich bis zum Tode in Haft blieben und außerdem nicht so alt wurden ...dass es gelohnt hätte sie zu begnadigen ...
die Gesetze haben dann zwar die Zeit der Haft verändert, aber nicht die Bezeichnung
baer1 am 22. Juli 2008 21:06 Ja,leider stammen die meisten unserer Gesetze noch aus dem Mittelalter...

Es ist in Deutschland so, daß man bei einer Haftstrafe nach der Hälfte der Zeit überprüft, ob man jemanden vorzeitig aus der Haft entlassen kann. Und bei lebenslanger Haft, kann man halt nicht festmachen, wann die hälfte rum ist. Deshalb ist das ein bestimmter Zeitraum von ich glaube 25 Jahren oder so. Und unser Rechtssystem bassiert ja auf Reintegration. Daher ist es fast schon standart, jemanden nach dieser Zeit rauszulassen, wenner lebenslänglich bekommen hat. Aber wenn z.B. ein Gericht die Schwere der Schuld feststellt, wird einem diese Möglichkeit genommen und er ist wirklich bis zum Ende seines Lebens im Gefängnis.

nach den 15 jahren gibt es jedenfalls die sicherheitsverwahrung...und die ist dann meist lebenslänglich...da kommt man nur schwer wieder raus....
Kermit65 am 22. Juli 2008 21:07 Sicherheitsverwahrung, soweit ich weiß nur nach "besonderer Schwere" der Tat.
Lebenslange Haft heisst grundsätzlich auch bis zum Lebensende. Dass der Verurteilte nach deutschem Recht nach 15 Jahren den "Rest" auf Bewährung ausgesetzt bekommen k a n n - das ist eine ganz andere Sache. Vorher muss nämlich ein Gutachter eine sog. Gefährlichkeitsprognose abgeben. Soll heissen: nur wenn die positiv verläuft, kommt eine Strafaussetzung zur Bewährung überhaupt in Betracht.
Ist ein bisschen widersinnig, aber lebenslange Freiheitsstrafe muss mit der Menschenwürde (Art. 1 GG) vereinbar sein...
"Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden" BVerfGE 45, 187.
ehhe geniale frage...
ich denke, weil dann die interessanteste zeit vorüber ist, wenn man jung ist
also, kämst du jetzt mit 25 ins gefängnis und musst... ahh wie lange?? 15 jahre?? dort bleiben dann bist du ja 40!! hast also die geilste zeit verpasst...
wenn du mit so 60 reingehst bist du dann 75 oder tot?? ehhe für diese zeit noch echt toll!in 6 jahren tot, alzheimer oder so und weg ist die zeit der pension in der du noch z.b reisen kannst...
aber fragt mich nicht!!

Manche Menschen bleiben wirkLich ihr Leben lang im Knast... & die nicht so lange bleiben bei denen ist die Gefahr dass sie wieder einen so starken Delikt (nach min. 15.Jahren) wiederholen so klein, dass das Gesetz auch denen, die ihre Straftat i.wann im Knast wirklich bereuen & sich wirklich geändert haben eine neue Chance auf ein neues Leben geben(deswegen auch Lebenslang, denn wenn diese rauskommen, dann beginnen sie ein neues Leben)
die alten richter gehen warscheihnlich von ihrem eigenen todesjahr aus..".also...noch 20 jahre dann kannste raus.bin ick eh tot"..so ungefär..nach diesem motto.....
Grundsätzlich ist Lebenslang auch bei uns auch lebenslang. Nur hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eine Strafe die für den Verurteilten keine Möglichkeit mehr vorsieht in die Gesellschaft zurückzukehren gegen die Würde des Menschen ist. Und das ist laut unserem Grundgesetz verboten. Daher ist nach einer gewissen Zeit ( in der Regel 15 Jahre) dem Gefangenen die Möglichkeit zu geben seine Haftlänge überprüfen zu lassen. Aber natürlich gibt es auch in Deutschland Gefangene die ohne den Strafzusatz der besonderen Schwere ( die zu Sicherheitsverwahrung führt) länger inhaftiert sind ( siehe RAF Terroristen)
Mfg
Silberheim

für einpaar verbrecher könnte man wircklich lebenslang geben

das man bis rest des lebens im gefängnis bleibt.
simoneFN am 22. Juli 2008 20:56 eben nicht, zumindest hier bei uns in D. Im Amerika sieht das schon anders aus.

Lebenslang heisst bei uns ca. 25 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man schon vorher entlassen werden, wenn mindestens Zweidrittel der Strafe verbüßt wurden.
Auf der anderen Seite:
Wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, heisst es oftmals tatsächlich im warsten Sinne des Wortes "lebenslang".

ich denke, wenn du eine Lebenslange haft hinter dir hast, das du danach nicht mehr ins leben zurückfindest... also ist es dann eh zuende
Ich vermute es ist auch so, dass jeder das recht hat außerhalb des gefängnisses an Altersschwäche zu sterben

Stellt euch mal vor jeder Lebenslang verurteilte Straftäter würde wirklich "Lebenslang" sitzen. Dann müsste man aber grosse Haftanstallten haben.
Lebenslang ist ein undefinierter Begriff. Wie lang ist ein Leben? Menschen können nätürlich Sterben, an höherer Gewalt durch Krankheit...etc.
Im Mittelalter wurden die Menschen nicht älter als 30 - 35 Jahren, im Kerker lebten sie noch kürzer.
Somit bemißt sich die Lebenslange Haftstraf auf 25 Jahre bzw. min. 15 Jahre.
Im Grunde kann man auch davon ausgehen das man innerhalb von 25 jahren ein Leben hat, Kindheit, Teenyzeit, Jungerwachsener und dann Erwachsener. So im dreh von 22 - 25 jahren regelt sich das Leben normalerweise ein Arbeiten, Heiraten, Kinder kriegen. Wielang man Lebt weiß man ja nicht...aber 25Jahre alt werden die meisten. Also heißt für mich Lebenslang... min 25Jahre.

Ist juristisch begründete Ausdrucksweise. Formell durchaus auf die Länge des gesamten Lebens ausgelegt, aber der Mensch ändert sich und verdient auch eine zweite Chance. Daher ist es bei einer praktischen Umsetzung meist nach 15 Jahren die lebenslange Haft abgesessen.
Die bekloppten Amerikaner z.b. geben gerne auch mal 5x lebenslang, damit auch nach 15 Jahren jemand nicht rauskommt.
reindatt56 am 4. August 2008 18:43 Dann sollten die bekloppten Amerikaner mal alle Kindermörder in diesem Land verurteilen!!!!!
wissenmachtbaeh am 5. August 2008 21:09 @reindatt56 - nicht jeder, der lange einsitzt, ist ein Kindermörder, erst recht nicht in den USA.

in Amerika (Superland) ist es meines Wissens so, dass Schwerverbrecher zB. 2- oder 3-mal "Lebenslänglich" bekommen `, d.h. dann "Lebenslänglich plus 1 Tag", das wiederum bedeutet : dieser Mensch bleibt nach seinem Tod noch 1 Tag in seiner Zelle . Wir können also froh sein , dass es nach ca. 2-Drittel Strafe , bei guter Führung, die Möglichkeit gibt, vor 15.. bis 18 Jahren entlassen zu werden. Finde ich O.K
in usa lebenslang = 25 jahre in deutschland= 15
anschließende sicherheitsverwarungg und du kommst nie wieder raus
Lebenslang heißt auch lebenslang, obwohl das viele nicht so sehen. Es gibt aber die Möglichkeit, nach frühestens 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen zu werden. Wird jemand zu einer .... Freiheitsstrafe mit SV verurteilt, kann er nicht vorzeitig entlassen werden.
ich finde dass das gerade in dem juristisch so durchdachten deutschland einr schande ist, wenn lebenslänglich nicht lebenslänglich ist, sondern nur 15 jahre. warum sagt man nicht gleich 15 jahre??!! darüber könnt ich mich wieder total aufregen

Das ist Auslegungssache. Eigentlich ist es lebenslänglich wirklich lebenslänglich mit der Aussicht nach 15 jAHREN die Straafe auf Bewährung umzuwandeln. Das ist ermässenssache der Richter...(sie brauchen nur die besundere Schwere der Schuld zun erwähnen und schon ist es für den Knacki aussichtslos)

Man wird doch nur begnadigt oder so wenn an sich gebesert hat. Anosnten würde es beim Lebenslänglich bleiben (vermute ich)
Kermit65 am 22. Juli 2008 20:58 soweit ich weiß, wenn keine "besondere Schwere" der Tat festgestellt wird ist man nach 15 Jahren wieder ein freier Mensch, dennoch lautet das Urteil: "Lebenslang"
kuemmel am 22. Juli 2008 21:12 ich geb Bella mal ihren dritten Daumen, denke mal das ist die beste Erklärung
dann würde ich mit 20 alle abschlachten und 25 jahre bekommen und mit 45 rauskommen und das gleiche machen hat keinen sinn für michn ist lebenslänglich so das man wenn man raus kommt ein alter oppa ist und nix mehr machen kann
ich habe mal gehört ...die meisten die diese strafe bekommen sind im durchschnitt zwischen 25-40 und die strafe soll wohl 25 jahre lang sein...wenn du so lange drin sitz dann kommst du als opa wieder raus hast dein halbes leben verpasst...ich weiß nich ob das stimmt habe es nur gehört...

nun ja. in Österreich versteht man unter "lebenslang" eigentlich "nur" 25 Jahre. Meistens kommt man wegen guter Führung auch früher raus. Ist vielleicht nur lebenslang für ´nen 75 Jährigen.

Diese Frage stand schon malgenau so. BItte vorher richtig schauen
Wenn z.B. ein 70 Jähriger seine Frau und seinen Sohn umbringt und er bekommt 17 Jahre Haft, dann ist das auch lebenslänglich;Er stirbt im Knast.
das mit der unbestimmten zeit stimmt nich