gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Warum heißt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "Grundgesetz" und nicht "Verfassung"?

gefragt von PlayoffPlayoff am 23.09.2008 um 6:45 Uhr

... alle anderen Staaten, so sie Demokratien sind, haben alle eine "Verfassung"

... wer es einmal recherchiert, wird sich wieder mal der besondere Stellung Deutschlands bewußt, denn eine Umwandlung würde ein Absurdum herauf beschwören.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Staat x 552 Demokratie x 229 Verfassung x 76

anonym
beantwortet von Cedira am 23. September 2008 06:55
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zitat:"Das Grundgesetz sollte als Provisorium solange gelten, bis die Teilung Deutschlands ein Ende findet. Anschließend sollte es durch eine Verfassung ersetzt werden, die sich die Bürger Deutschlands in freier Selbstbestimmung geben würden. " - gefunden hier: http://www.bpb.de/themen/LMPVM6,0,0,Verfassung.html Vielleicht kommt ja noch was in ein paar Jahren von dem wir nix wissen ;)

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 23. September 2008 06:59

So ist es. Denn zunächst muß die alte Verfassung vor 1945 aufgelöst werden und das geht nur mit Zustimmung des Deutschen Volkes, dem Volk, das innerhalb der Grenzen vor 1945 gelebt hat und das ist de facto unmöglich.

Kommentar von Cedira am 23. September 2008 07:12

Das seh ich ein wenig anders als Deine Interpretation. Es geht hier nicht um die Bürger des "Deutschen Volkes" zur braunen Zeit (die können mit Sicherheit nicht mehr zustimmen) sondern um die Bürger der zur Zeit aktuellen Republik. Im obigen Text steht ja auch "Bürger Deutschlands" also alle volljährigen stimmberechtigten Personen dieses Landes. Die alte Staatsform wurde ja im Grunde schon durch das Grundgesetz abgelöst.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 23. September 2008 07:31

ES ist keine Interpretation :) Schon gar nicht meine. Das Grundgesetz kann die Verfassung nicht ablösen.

Kommentar von Fc79fbbeff80352f2626db4f72e0c114smallpippi60 am 23. September 2008 07:05

Super Antwort. Das habe ich nicht gewusst. Vielen Dank!


abibremer
beantwortet von abibremer am 18. Oktober 2008 12:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

dadurch sollte die "vorläufigkeit" der Verfassung demonstriert werden, da bürger der damaligen Ostzone bzw. DDR ja nicht daran beteiligt werden konnten.


Playoff
beantwortet von Playoff am 23. September 2008 08:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

So hier noch einmal die Erklärung mit den angekündigten Zitaten/Quellen: (GG=Grundgesetz / BvR/BvF=Aktenzeichen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes) Das Absurdum beginnt hier: GG Art. 146: “Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.” Es gibt also noch keine Verfassung, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. 2 BvR 373/83, Abs 31: “Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz nicht als Akt der Neugründung eines Staates verstanden; er wollte “dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung geben”, bis die “Einheit und Freiheit Deutschlands” in freier Selbstbestimmung vollendet sei” Das Grundgesetz ist also nicht eine Verfassung des deutschen Volkes. Es ist ein Provisorium zur Verwaltung eines Teiles Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg, zunächst nur der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Wiedervereinigung unterscheidet das GG immer noch in seinen Artikeln zwischen “Bundesrepublik Deutschland”, dem “Bund”, “Deutschland” und “deutschem Volk”. Das ist keine sprachliche Abwechslung sondern wird auch im auch in den “Zwei-plus-Vier-Vertrag” vom 12.09.1990 Wiedervereinigung) unterschieden. Insbesondere ist hier zu erwähnen, dass Die Besatzungsmächte diesen Vertrag mitunterzeichnet haben. Warum, wenn Deutschland oder die Bundesrepublik Deutschland oder die wiedervereinte Summe ein souveräner Staat ist? Nur souveräne Staaten haben eine Verfassung und last but not least: Es gibt bis zum heutigen Tag noch keinen Friedesnvertrag sondern wir leben im Waffenstillstand , so ist immer noch im GG verankert: GG Art. 120 Abs. 1: “Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten” Was also ist die Bundesrepublik Deutschland ? 2 BvF 1/73, Orientierungssatz Abs. 1: “Es wird daran festgehalten, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, - in bezug auf seine räumliche Ausdehung allerdings “teilidentisch”.” Dies ist ein Zitat aus einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 1973! 2 BvF 1/73, Abs. 55: “Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.” GG Art. 116, Abs. 1: “Deutscher im Sinne dieses GG ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.” Aber hallo! (hier wird gerade „Deutscher“ definiert). 2 BvR 373/83, Abs. 43a: “Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945 noch durch die Inanspruchnahme der “obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland”, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. juni 1945 völkerrechtlich erloschen; die Vier Mächte erklärten vielmehr ausdrücklich, daß die Inanspruchnahme dieser Gewalt nicht die Annektierung Deutschlands bewirke. Folgerung: Die oberste Staatsgewalt in Deutschland wird immer noch von den Besatzungsmächten in Anspruch genommen und ausgeübt. Das Bundesverfassungsgericht und die Besatzungsmächte erachten die Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stande des 31.12.1937 für gültig. Ich distanziere mich ganz besonders in den folgenden Sätzen vom Nazitum und anderen brauen Gebilden: Das deutsche Volk wird innerhalb der alten Grenzen, sowohl vom GG, vom Bundesverfassungsgericht wie auch von den Alliierten als Staat weiter genannt und anerkannt. Somit kann nur dieser Staat (also sein Volk) seine eigene Verfassung auflösen, bevor ein Teilgebiet ein neue Verfassung ausruft. All das ist sowohl völkerrechtlich wie auch juristisch gesichert und der Grund weshalb keiner dieses heiße Eisen anfasst.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 23. September 2008 08:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die ganzen Antworten enthalten nur Spekulationen aus Unwissen !

Hier die einfache und verständliche Erklärung, weshalb Deutschland keine Verfassung hat, entnommen aus Wikipedia :

Aus der Weimarer Verfassung von 1919 wurden Teile in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Da die einzelnen Bundesländer eigene Gliedstaaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Land seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung nach dem Homogenitätsgebot den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen“ (Art. 28 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes). Eine Totalrevision des deutschen Grundgesetzes wird aber durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) für unzulässig erklärt

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 23. September 2008 11:25

Nicht alleine die Tatsachen, dass man in Wikipedia suchen und finden kann krönt einem zum Experten für bestimmte Themen noch steht einem das Recht zu, ander als Spekulanten und Unwissende zu bezeichnen. Man kann durchaus einmal nachdenken, WIE Wikipedia eigentlich zustande kommt und wie verlässlich die Informationen dort sind. Zum Thema: Die Ewigkeitsklausel ist nicht ewig, sie kann durch eine neue Verfassung aufgehoben werden. Sie gilt nur für das GG. Mein Thema ist die rechtlich gesehene Unmöglichkeit der Aufhebung des Grundgesetztes und Umwandlung in den NAMEN Verfassung.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 23. September 2008 07:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du spielst wahrscheinlich aus diesen Artikel an:

http://www.bwl-bote.de/20031030.htm

dass sich Deutschland bislang noch keine Verfassung gegeben hat, liegt auch daran, dass sie nur für eine kurze Frist gültig wäre, nämlich bis zum Inkrafttreten einer EU -Verfassung.

De facto gibt es also keine Absurdität, nur eine interessante Randnotiz.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 23. September 2008 07:08

Nein, darauf wollte ich nicht hinaus. Es ist schon so wie oben beschrieben. "Grundgesetz" ist ein Provisorium für ein Teilgebiet von Deutschland, das erst Verfassung heißen kann, wenn die alte Verfassung aufgelöst ist.

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 23. September 2008 07:14

"Art. 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes] Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Dieser Satz ist m.E. nur bei entsprechender Gehirnakrobatik nicht eindeutig.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 23. September 2008 07:22

das geht nur wenn die alte Verfassung aufgelöst ist. Ich werde gleich noch entsprechende Quellenangabe machen.

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 23. September 2008 08:05

Wieso hat Deutschland sich noch keine Verfassung gegeben? Das stimmt doch gar nicht. Seit der Verfassungsreform 1994 hat Deutschland sehr wohl eine Verfassung, wenngleich der NAME Grundgesetz beibehalten worden íst. Die Bedingungen für eine Verfassung wurden/werden aber erfüllt, und das reformierte GG hat 1994 die Position einer Verfassung übernommen.

Kommentar von Simple_avatar6smallPlayoff am 23. September 2008 11:12

Wie kannst du einfach behaupten, dass die Bedingungen erfüllt wurden? Weder Bezeichnung noch Status des GG haben sich nach der Wiedervereinigung verändert, es wurden nur Artikel verändert, erweitert.Du vergißt zu hinterfragen warum die sog. Verfassung im Gegensatz zu anderen Staaten einen NAMEN hat, der Grundgesetz lautet.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.