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Warum hat mein Hausarzt ein Problem damit, mir meine Krankenakte auszuhändigen?

gefragt von QuestionMonkeyQuestionMonkey am 27.04.2009 um 18:10 Uhr

Ich habe da so einen Verdacht... vermutlich etliche Dinge eingetragen, die nicht zutreffen, nur um abzukassieren. Problem ist nun, das ich die Akte brauche, weil ich mich privat versichern will. Weis nicht ob das hier in München so üblich ist?! Habe ich einen Rechtsanspruch auf meine Krankenakte?


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Kathymaus
beantwortet von Kathymaus am 27. April 2009 18:12
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auskunftsrecht. du hast das recht über dich gespeicherta daten zu erfahren


Liebe737
beantwortet von Liebe737 am 27. April 2009 18:12
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ich glaub du hast zumindest das recht zu erfahren was drin steht

Kommentar von 7ff4e6ef2be32cc0135315a534c91b5csmallKathymaus am 27. April 2009 18:13

jop


anonym
beantwortet von NadineDo am 27. April 2009 18:11
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Soweit ich weiss, ja. Falsche Sachen eintragen machen die Ärzte eignetlich nur bei privat versicherten...

Kommentar von 07e1fc4bec4214abf290a1912b613a40smalllittlesilver am 27. April 2009 18:13

Stimmt nicht. Mein Vater ist gesetzlich versichert und bekam irgendwan Briefe von seiner Versicherung, er solle doch an bestimmten Beratungen teilnehmen zu Diabetis, seinem schweren Herzfehler und noch irgendwas wirklich Ernstem - weil der Arzt dise Krankheiten alle der Versicherung gemeldet hat.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 27. April 2009 18:14

Wie kommst du denn darauf???? Ein Privatversicherter bekommt seine Rechnung zu sehen, ein Ges. Versicherter nicht.........


DonBrush
beantwortet von DonBrush am 27. April 2009 18:12
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Natürlich. Die Akte gehört dir.


Kontrolle
beantwortet von Kontrolle am 27. April 2009 18:12
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Normalerweise dürfte man seine Unterlagen verlangen soweit ich weiß...



bommel65
beantwortet von bommel65 am 27. April 2009 18:14
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Ich denke er wird, aber er kann zumindest Geld verlangen (Aufwand, Kopien etc.).

Ob er sie wirklich herausgeben MUSS, da bin ich mir gar nicht so sicher. Ein Fachanwalt kann da sicher besser ratschlagen.


rolandratz
beantwortet von rolandratz am 27. April 2009 18:16
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Fakt ist, dass alle Unterlagen, die keine persönlichen Aufzeichnungen des Arztes darstellen, dem Patienten ausgehändigt werden müssen. Darauf hat er ein Recht - aber Definition: was ist eine persönliche Aufzeichnung...!?


anonym
beantwortet von bommmel am 27. April 2009 18:17
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Ja, Ärzte tun sich da schwer, das kenn ich ... Teilweise sollen da auch so Kürzel drinstehen, wie Codes oder so, die der Patient nicht erfahren soll. Aber Du hast nicht nur ein Einsichtsrecht, sondern Du darfst die auch kopieren, bzw. kopieren lassen, natürlich auf Deine Kosten. Der Arzt muß sie nicht aus der Hand geben.

Kommentar von Simple_avatar2smallQuestionMonkey am 27. April 2009 18:51

Jo, der soll die gern behalten. Will auch nur einen Auszug davon. Es geht nur darum, das ich der PKV genaue Angaben mache und es nicht später heisst: ACH! DAS haben sie aber nicht erwähnt (weil 5 Jahre her und längst vergessen), oder "ACH! HIER haben sie unterschrieben, dass sie genau 3x wegen Sache XY beim Arzt waren, aber sie waren 4x da!" = Keine Leistung. Versicherungen wollen doch nur eins: Nicht zahlen. Diese Gesundheitsfragen sind das gefundene Fressen dafür! Außer man hat die Krankenakte im Haus, dann kann es später keine Diskrepanz geben.


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