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Warum hat man kein Anrecht auf einen Mutter-Kind Parkplatz?

gefragt von windlichtlein am 10.08.2007 um 20:20 Uhr

Das sit doch eine Institution, die extra für Eltern und deren Kinder geschaffen wurde. Das soll doch erleichterung bringen. Warum hat man dann keine Handhabe, wenn sich sichtlich kinderlose mit ihren Sportwagen auf den Parkplätzen ausruhen...


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 10. August 2007 20:31
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mütter-kind-parkplätze gehören nicht zur stvo, daher sind sie rechtlich nicht bindend.

viele kaufländer richten diese zur erleichterung für mütter zwar ein, daraus ergibt sich aber kein rechtsanspruch.

behindertenparkplätze sind etwas anderes und dürfen ausschließlich nur von von behinderten mit blauem parkausweis benutzt werden.

Kommentar von Ffc036cccb112cb6a022ddc59880a454smallMimi081 am 10. August 2007 20:33

und dennoch werden auch "diese Parkplätze" leider gnadenlos mißbraucht, was mich maßlos ärgert..

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 10. August 2007 20:37

Wohl wahr!


miccy
beantwortet von miccy am 10. August 2007 20:35
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Da die meisten Leute wissen das es bei diesen Plätzen kein Anrecht gibt,haben sie auch keine Hemmung sich auf einen solchen zu stellen.Ich finde es müßte da genuso Rechte geben wie auf einem Behindertenparkplatz.Ich weiß,damit ist diese Frage nicht beantwortet!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 10. August 2007 21:30

ich glaub nicht das dies der Grund ist. Den meisten ist es schlicht weg egal wo sie stehen, ob auf Parkverbot, Nichtparkplatz, Frauenparkplatz, Elternparkplatz oder Behindertenparkplatz. Selbst wenn nebenan noch viele Plätze frei sind. Es gibt halt viele Rücksichtslose Menschen

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 10. August 2007 21:32

Das stimmt leider .


PollyDoll
beantwortet von PollyDoll am 10. August 2007 20:28
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ähem.. und was hättest du gemacht, wenn eine andere Mutter mit Kind dir dieses "Anrecht" genommen hätte?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 10. August 2007 20:51

darum geht es doch nun gar nicht

Kommentar von 2a7d4b75a3898de641b4c9da3e21a569smallPollyDoll am 10. August 2007 21:07

Ich weiß, daß es darum nicht geht, aber mich hat diese aggressive Fragestellung irritiert und da meinte ich nur, was wäre, wenn eine andere Mutter schon auf diesem Parkplatz stehen würde, dann hätte windlichtlein auch keinen freien Parkplatz und müßte sich ärgern!

Ich finde xyungeloest hat es recht gut formuliert, es ist ein Entgegenkommen, bzw. soll es eine Erleichterung für die Mütter sein, aber es leitet sich daraus kein Recht ab - und dieses Wort "Anrecht" fand ich eben etwas "anmaßend"!

Ich hatte mit 2 Kindern noch nicht mal ein Auto und meine Einkäufe zu Fuß mit dem Kinderwagen bewältigt, da mußte ich mir aber über solche Probleme auch keine Gedanken machen...


minister
beantwortet von minister am 10. August 2007 22:54
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Was mache ich eigentlich als Mann, wenn ich mit meinem Kind parken will - darf ich mich dann auch den Mutter-Kind Parkplatz stellen?

Darf meine Frau auf dem Frauen-Parkplatz parken, wenn ich dabei bin???

Kommentar von 4706cfd41d7a6df3c748fda53bb84e4fsmallmiccy am 10. August 2007 22:56

Das ist eine berechtigte Frage :-)

Kommentar von Simple_avatar2smallratpacker am 17. November 2007 21:54

beides ja!


anonym
beantwortet von tessarakt am 1. September 2007 00:08
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Was denn nun, Eltern-Kind- oder Mutter-Kind-Parkplätze?

Letztere werden es dank stärkerer Berücksichtigung von Gender Mainstreaming in der Rechtsetzung wohl hoffentlich nicht in die StVO schaffen.

"Gleichstellungspolitische Auswirkungen der Regelung sind nicht gegeben. Das Gesetz bietet keine Grundlage für verdeckte Benachteiligungen, Beteiligungsdefizite oder die Festigung tradierter Rollen." kann man da dann jedenfalls nicht in die Begründung schreiben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 18. November 2007 10:14
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Es gibt ja auch Einkaufswagen mit Kindersitz, aber auch mit Kind hast Du kein "Anrecht" auf einen solchen.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 29. Januar 2009 22:08
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Der Gesetzgeber will bestimmt nicht das jetzt jede Bevölkerungsgruppe ihre eigenen Parkplätze bekommt. Die Mutter-Kind-Parkplätze sind in der StVo nicht vorgesehen, was auch verständlich ist, den wer darf dann auf solchen Parkplätzen parken? Wie alt darf das Kind sein, dürfen auch Väter mit Kindern dort parken?


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