habe davon gelesen-wieso sollte das so sein? Ich finde das nicht richtig, wenn man doch nicht aktiv den Unfall verursacht hat..
Wenn es auf eisglatter Straße zum Crash kommt, dann bleibt ein Autofahrer in jedem Fall auf einem Teil des Schadens sitzen, auch wenn er nicht der Verursacher ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hat eine Fachzeitschrift hingewiesen. Die Richter meinten, bei Glatteisunfällen dürfe grundsätzlich unterstellt werden, dass der Fahrer die Geschwindigkeit nicht dem Wetter angepasst habe. Notfalls müsse eben Schrittgeschwindigkeit gefahren werden, sonst droht bei einem Unfall eine Mithaftung. (Az.: 26 U 53/04). /www.quintessenz.de

Solche Pauschalurteile sind meines Erachtens falsch!
Nehmen wir mal den von mir schon beim Kommentar von Pinbuster angenommenen Fall an:
Man steht an einer roten Ampel und es kommt einer von hinten draufgerauscht! Bei Glatteis (oder eigentlich immer!) hätte doch der dafür zu sorgen dass er rechtzeitig zum stehen kommt. Hat er aber nichtsondern hat seine Geschwindigkeit nicht den Strassenverhältnissem angepasst.
Warum sollte derjenige der an der Ampel steht eine Mitschuld bekommen? Weil er sich auf der Strasse befunden hat? Weil er nicht bei Rot weiter gefahren ist um dem anderen Platz zu machen?
Also, von wegen "...Die Richter meinten, bei Glatteisunfällen dürfe grundsätzlich unterstellt werden, dass der Fahrer die Geschwindigkeit nicht dem Wetter angepasst habe." kann ja hier wohl nicht gelten.
Eine Pauschalaussage zur Schadensteilung/Mitschuld kann man also so nicht treffen!

Man ist, den Wetterverhältnissen entsprechend, nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren.
Wenne am 6. Februar 2008 12:46 Und wenn man an der Ampel steht und einer hinten drauf rutscht?
Da kann man nun wirklich nicht von "nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren" sprechen!
Pinbuster am 6. Februar 2008 12:55 Dann kann ich mir nicht vorstellen, dass man als Stehender eine Mitschuld an dem Unfall bekommt.
Wenne am 6. Februar 2008 13:03 Aber diese Pauschalaussage dass man bei einem Glatteisunfall immer Mitschuld hat würde das auch beinhalten!
Darum sind solche Aussagen immer mit Vorsicht zu geniessen, da ja die Fälle sehr verschieden gelagert sein können.
naja gibt ja die gefährdungshaftung. das heißt wenn ein unfall passiert bist du allein schon deshalb mindestens a bissl schuld weil du dir erlaubt hast das auto aus der garage zu holen.
so isses DH