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Warum halten sich soviele Radfahrer nicht an die dafür vorgesehenen Radwege?

gefragt von gaboxy am 20.08.2007 um 16:07 Uhr

Soviele die dann einfach daneben auf der Straße fahren. Ist das eigentlich erlaubt wenn ein Radweg da ist?


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waterlilies
beantwortet von waterlilies am 20. August 2007 16:22
14x
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Ein von mir angesprochener "Sportradler" hat behauptet, er wäre "zu schnell" für den Fahrradweg. Was immer er damit meinte, keine Ahnung. Normale Radler benutzen den Fahrradweg bei uns eigentlich immer, nur die buntgedressten Sportler fühlen sich dabei nicht angesprochen.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 20. August 2007 16:31

Dies gilt auch nicht für Radfahrer mit Rennrad.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 20. August 2007 17:42

Beweise?!


anonym
beantwortet von Auskunft am 20. August 2007 16:22
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Zum Thema "erlaubt" oder nicht:

§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge I. (Allgemeine Verkehrsregeln)

4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.

Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist.

Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.

Anmerkung:

Wenn Fahrräder gut lesbare Kennzeichen hätten, sähe die Welt ganz anders aus. Aber so wird man ja nicht erwischt ...


manu1979
beantwortet von manu1979 am 20. August 2007 16:11
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ich finde das auch unmöglich. und vorallem gefährlich


Faktotum
beantwortet von Faktotum am 20. August 2007 16:13
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Schwieriges Thema, dafür gibt es mehrere Gründe: bessere Wegeverhältnisse, zu schnell für den Rad/Gehweg, man wird nicht so schnell übersehen, Faulheit usw. Ich glaube wenn der Weg als Radweg ausgeschieldert dann besteht auch die Pflicht ihn zu benutzen.


elkera
beantwortet von elkera am 20. August 2007 16:16
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Weil viele Radwege in so einem schlechten Zustand sind, das sie nicht befahrbar sind.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 20. August 2007 16:31

Da stimme ich Dir voll und ganz zu.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 20. August 2007 21:39

Kann ich akzeptieren. Allerdings sind auch viele Straßen in katastrophalem Zustand...und dann weiche ich als Autofahrer auch nicht auf den Radweg aus.


Benjy
beantwortet von Benjy am 20. August 2007 16:41
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Die meisten Radwege sind einfach viel zu schlecht. Da kann man nicht schnell fahren.


niman
beantwortet von niman am 20. August 2007 20:08
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Es gibt immer noch viele Radfahrer, die glauben, die Radwege wären nur für Kinder. Vor allen Dingen, wenn der Radweg auf einem Teil des Bürgersteigs verläuft.So ein Blödsinn muß man sich anhören, wenn man bei uns im Ort manchen Radfahrer darauf anspricht,warum er nicht den Radweg benutzt.


minister
beantwortet von minister am 20. August 2007 20:29
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Ich frage mich, was wohl wäre, wenn die Autofahrer genau so argumentieren und handeln würden.

Als erstes die Federung aus dem Auto ausbauen. dann den Reifenluftdruck auf 5 Atü. Den Fahrersitz durch einen Holzschemel ersetzen. Die Scheinwerfer abschrauben.

Und dann immer schön beschweren, wenn einen niemand sieht, wenn die Stöße der Straße ungefiltert durchkommen, wenn irgendetwas zum Bremsen zwingt und so weiter...

Auch für Rennradfahrer gelten Verkehrsregeln. Und wenn der Radweg so holprig ist, dann nimmt man eben ein entsprechendes Fahrrad. Die gibt es nämlich. Und der Trainingseffekt, um den es doch angeblich geht, ist durch die Anstrengung bei häufigerem Beschleunigen auch größer. Letztlich geht es wohl nur darum, jemand anderem seinen Willen aufzwingen zu wollen.

P.S.

Entgegen jetzt schon mehrfach geposteter Beiträge stimmt es einfach nicht, dass Rennradfahrer keine Radwege benutzen müssen und keine Beleuchtung befestigt haben müssen.

Die Ausnahmen gelten nur für Radler in größeren Gruppen. Die meisten, die sich nicht an Reglen halten, sind aber allein oder zu zweit unterwegs


sweetums
beantwortet von sweetums am 21. August 2007 09:22
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Wir haben bei uns der ind Stadt super ausgebaute Radwege. Trotzdem interessiert es viele Radfahrer/innen, egal ob jung oder alt, überhaupt nicht. Sie fahren trotzdem auf der Straße. Jeder begeht mal kleiner Verkehrsverstöße, das passiert manchmal aus Unachtsamkeit und manchmal aus Faulheit und leider immer häufiger aus dem Gefühl heraus: Ich zähle hier, was gehen mich die Anderen an! Schade, das viele Verkehrsteilnehmer von Rücksicht und verkehrsgerechtem Verhalten nichts mehr halten.


anonym
beantwortet von Olaf68 am 8. November 2007 00:29
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Hallo,

ich bin Alltagsradler mit Radwegallergie - warum das?

An vielen Einmündungen muß man (als Radfahrer), befürchten, von Rechtsabbiegern umgefahren zu werden - aber auch als Autofahrer muß man beim Rechtsabbiegen jedes Mal befürchten, daß man jemand umfährt, den man nicht sieht, da die Sicht versperrt ist (Grundstücksausfahrten, parkende Autos, Büsche usw.) - das habe ich vor 3 Wochen letztmalig beobachtet der Radfahrer fuhr auf dem Radweg, mit Licht, nicht mal schnell und wurde übersehen. Auf der Straße habe ich die letzten Jahre keine gefährliche Situation erlebt.

Warum man freiwillig auf dem Bürgersteig fährt, kann ich überhaupt nicht verstehen. Fußgänger und Fahrzeuge aller Art passen vom Verkehrsverhalten nicht zusammen - und ein Fahrrad ist nunmal ein Fahrzeug.

Radwege sind fast immer unkomfortabler als die Straße (uneben (Plaster!), eng/schmal, verschwenkt). Und jede Grundstückseinfahrt ist natürlich einzeln abgesenkt. Und es sind häufig Hindernisse vorhanden (Schilder, Fußgänger, parkende Autos usw.) Während man auf der Straße bei 25-30 km/h komfortabel vorwärtskommt, ist auf Radwegen mehr als 20 km/h extrem gefährlich.

Radwege sind immer teuerer in Anlage und Unterhaltung (Streudienst, Ausbesserung) als ein (evtl. durch Markierung getrennter) Streifen auf der Straße.

Eine Ausnahme sind (mehrspurige) Ein- und Ausfallstraßen mit hohen Geschwindigkeiten (>= 70) und Landstraßen außerorts - da fährt man auch gerne auf dem Radweg - die sind außerorts auch immer schön glatt geteert und Ausfahrten gibt es nur paar Minuten. Obwohl es gibt eine Landstraße in den Nachbarort ohne Radweg - die ich oft fahre - da gab es noch keine gefährliche Situation, aber vom Gefühl her ist es irgendwie unangenehm.

Als persönliche Lösung fahre ich wenns irgendwie geht innerorts Strecken ohne Radweg, nehme deswegen auch kurze Umwege in Kauf - geht trotzdem schneller und bequemer. Mit Autofahrern habe ich bisher keine Probleme gehabt, umgekehrt jedoch mit Radfahrern auf dem Bürgersteig und/oder der falschen Radwegseite.

Was ich ebenfalls überhaupt nicht verstehe: Bei bestehenden Radwegen ist ein Umbau sehr teuer, ich erwarte nicht immer perfekte Verkehrsbedingungen und da steckt man schonmal zurück, fährt langsam, paßt extrem auf und wird durchgeschüttelt - aber warum baut man heute noch neue Radwege in einer Form, die nachweislich gefährlich ist? (Bürgersteigradwege)


anonym
beantwortet von radfahrer am 25. September 2008 12:56
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Hallo, die eigentliche Frage lautet doch, weshalb sind 10 Jahre nach der StVO-Novelle noch immer so viele Radwege als solche ausgeschildert, die es gar nicht mehr (mit Schild) geben dürfte.

Lest mal, was das Bundesverkehrsminsterium (Staatssekretär Kasparick) zum Thema sagt: http://www.adfc-berlin.de/verkehrssicherheit

Berlin, 18. Juli 2008

In dieser Woche hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Verkehrssicherheitsbericht 2008 vorgelegt, den Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer am 16. Juli der Öffentlichkeit präsentiert hat.

Demnach ist die Anzahl der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr seit Ende der 90er Jahre leicht rückläufig, während die Zahl der Leichtverletzten eher stagniert.

Anteile am Unfallgeschehen

Bezogen auf die Art der Verkehrsteilnahme sind motorisierte Verkehrsteilnehmer an mehr als 90 % aller Unfälle beteiligt, Radfahrer dagegen nur zu 3,5 %. Im Modal-Split, d. h. der Aufteilung der täglichen Wege auf die verschiedenen Verkehrsarten, hat der motorisierte Individualverkehr (MIV) nur einen Anteil von weniger als 30 %. Radfahrer tragen bei einem Modalsplit von inzwischen schätzungsweise 12 % demnach nur unterproportional zum Unfallgeschehen bei.

Personenschäden

Allerdings liegt der Anteil der motorisierten Verkehrsteilnehmer (ohne motorisiertes Zweirad) an Personenschäden bei unter 50 % bei weiter fallender Tendenz. Radfahrer tragen dagegen in den letzten drei Jahren mit 27 % zur Zahl der Verunglückten bei. Hierbei wird deutlich, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer zwar überproportional zum Unfallgeschehen beitragen, aber vermutlich aufgrund der zahlreichen Sicherheitssysteme (Airbag etc.) deutlich seltener verletzt werden.

Unfallursachen

Als Hauptunfallursachen mit Fahrradfahrern als Hauptunfallverursacher gibt der Bericht "Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr" und das "Benutzen falscher Fahrbahnteile" (z. B. des Gehwegs oder von Radwegen entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung) an. Als Unfallbeteiligte sind Radfahrer am meisten in Unfälle vom polizeilichen Typ 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) verwickelt.

Kasparick: "Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht" Berlin, 20. Februar 2008

Diskussion der Petition im Deutschen Bundestag mit deutlicher Klarstellung des zuständigen Staatssekretärs

Die von rund 17.000 Bundesbürgern mitgezeichnete und die damit zu diesem Zeitpunkt am stärksten unterstützte Petition zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht wurde am Montag dieser Woche im Deutschen Bundestag diskutiert.

Neben dieser wurden in einer gut dreistündigen Sitzung des Petitionsausschusses sieben weitere Petitionen zum Thema Verkehrsrecht behandelt. Der Wortlaut der Sitzung ist jetzt auf Video on Demand im Internet abrufbar. Die endgültigen Entscheidungen zu allen Petitionen werden in einer späteren nichtöffentlichen Sitzung erfolgen.

Viel Verständnis für Lkw-Fahrer, meist Unverständnis für Fahrradfahrer

Vertreter aller Fraktionen äußerten viel Verständnis für die Sorgen von Lkw-Fahrern, die zehntausende zusätzlicher Parkplätze an Autobahnen in einer Petition auf Kosten der Steuerzahler forderten.

Offensichtlich weniger Verständnis hatten die Bundestagsabgeordneten für die Sorgen von Fahrradfahrern: "Beabsichtigen Sie tatsächlich den Fahrradfahrer gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern soweit zu privilegieren, dass er frei wählen darf, wo er fährt und alle anderen nicht?", fragt die Abgeordnete Heidrun Bluhm (Die Linke).

Benutzungspflicht ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung

Überraschend deutlich fiel dagegen eine Klarstellung des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Ulrich Kasparick (SPD), aus: "Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht." Nach Auffassung Kasparicks sind die Länder seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1997 in den vergangenen zehn Jahren offensichtlich nicht in der Lage gewesen, Bundesrecht ausreichend zu verstehen und anzuwenden.

Im Wortlaut sagte Kasparick zur Benutzungspflicht: "Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt, eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht, so dass der Radfahrer auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der anderen Spur."

Neue Fahrradakademie soll Städte und Stadtplaner schulen

"Weil es genau um diesen Punkt Unklarheiten immer noch gibt, insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt, wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie, die Stadtplanern helfen soll, durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch, mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre, mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen, so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen."

Radwegbenutzungspflicht darf nur im Einzelfall geprüft und angeordnet werden

"Das ist mir wichtig, das in dieser Runde noch einmal zu sagen: Die Straßenverkehrsordnung sagt, die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt, ich stell' da mal ein blaues Schild hin."

Zunehmende Klagen von Fahrradfahrern vor Verwaltungsgerichten

"Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, dass wir beobachten können, dass der eine oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht und sagt, ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist. Und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben."

Der Bundesgesetzgeber sagt es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn, in begründeten Einzelfällen

"Also deswegen sage ich nochmal, was ist Sache des Bundesgesetzgebers? Der Bundesgesetzgeber sagt es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer und die müssen dafür sorgen im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen, wie machen wir denn den Radverkehr am Alex. Sondern es ist Sache der Stadt Berlin."

Kasparick sieht daher keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung

"Und deswegen sage ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen, wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt, der Bundesgesetzgeber, und hat gesagt, ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass es wirklich erforderlich ist und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten."


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