manu1979 am 21.05.2008 um 16:12 Uhr
Ich habe mir im letzten Jahr mit einer Bekannten in einem Schuhkatalog Schuhe von S.Oliver bestellt. Leider reibt sich bei diesen Schuhen die helle Farbe ab und zum Vorschlein kommt ein hässliches Kackbraun. Dies nach 8-10 mal tragen. Nun ist diese Bekannte weggezogen und hat eine neue Nr. Ich kann also nicht fragen, wo sie die bestellt hat, um sie dort zu reklamieren. Bei S.Oliver werde ich nur stur an den Händler verwiesen. Habt ihr einen Rat für mich?
Du hast das Produkt nicht vom Hersteller erworben könntest aber durch das Produkthaftungsgesetz an diesem rankommen. Brauchst aber zumindest eine Rechnung von den Schuhen womit Du dich genauso an den Händler wenden kannst.
Rechtlich ist das Verhalten korrekt, wenn der Hersteller keine Garantie ausgesprochen hat. Diese wäre vermutlich jedoch auch an einen Kaufnachweis gebunden. Der Hersteller hat nur einen Vetrag mit dem Händler geschlossen. Der Händler ist für Dich zuständig.
Fraglich wäre bereits, ob dieser Vorgang nicht durch normale Abnutzung hervorgerufen wird.
Kann dir nicht jemand aus der guten alten Zunft der "richtigen" Schuhmacher helfen?
manu1979 am 21. Mai 2008 16:41 Eine Kollegin hat die selben Schuhe und genau das selbe Problem. Ich denke nach max. 10 maligem Tragen, sollten die Schuhe nicht so aussehen.
Sicher ist deine Verärgerung verständlich.
Das Schuhwerk kann produkt- und/oder herstellungsbedingt so empfindlich sein.
wenn du nicht weißt wo die bekannte wohnt und auch nicht woher die schuhe sind, schaut es schon mal ganz schlecht aus.
selbst wenn s.oliver kulant wäre, könntest du das kaufdatum gar nicht nachweisen.
am besten du suchst nach der bekannten, durchforste das telefonbuch und frage weitere bekannte ect.
ansonsten eben schuhe mit kackbraunen flecken tragen :o))
Guck doch bei google da stehts auch aber muss es selber suchen nech soviel zu "guck bei google" HAU REIN.
Genau da liegt das Problem. Ich weiß ja nicht, wo die Schuhe bestellt wurden. Und die gute Frau, auf deren Kundenkonto lief ist auch nicht im Telefonbuch verzeichnet.
Blödsinn. Hier greift das Produkthaftungsgesetz nicht. Außerdem müßte ein Folgeschaden minimal EUR 500,- betragen. Und hätter der Fragesteller eine Rechnung, hätte er das Problem nicht.
Was Du meinst ist die Eigenhaftungsgrenze bei Sachschäden die bei 500 Euro liegt. Ich glaube für sein eigenes Produkt wird der Hersteller schon haftbar gemacht. Und das Rechnungsproblem habe ich auch genannt!
Noch mal: Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll der Fragesteller den Hersteller haftbar machen können? Hat der Hersteller einen Vertrag mit ihm? Hat der Hersteller dem Frager irgendeine Leistung zugesichert? NEIN. Eben.
Es wird aber nur für andere als die fehlerhafte Sache "produktgehaftet".