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Warum haben wir nicht die Möglichkeit auf Homeschooling wie in vielen andern Ländern?

gefragt von TinaSorge am 15.11.2007 um 23:06 Uhr

Selbstverständlich tut Bildung gut und natürlich muss Bildung sein. Aber warum muss ich dazu mein Kind aus den Händen geben?
Viel Kinder lernen von Erwachsenen mehr und besser als von Gleichaltrigen in großen Gruppen, mit denen die Lehrer oft überfordert sind. Warum darf ich nicht frei wählen, ob öffendliche Einrichtung oder Homeschooling? Warum verweigert man Homeschooling?


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Reply


anonym
beantwortet von Bruno am 15. November 2007 23:09
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Weil es Gesetz ist. Da gibt es andere Laender, die sind liberaler.


Qetan
beantwortet von Qetan am 15. November 2007 23:11
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Weil man sein Kind auch irgendwann mal loslassen muß. Außerdem müssen Kinder Sozialverhalten mit Gleichaltrigen erlernen . Wie sollen sie denn sonst lebensfähig werden, wenn sie immer nur zuhause an Mamas Rockzipfel hängen. Auch müssen sie andere Eigenschaften kennenlernen, die Mama nicht hat und andere Meinungen als die von Mama hören und sich damit auseinandersetzen.


Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 16. November 2007 00:18
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Weil es in Deutschland eine SCHUL-Pflicht gibt, womit die Anwesenehit in dem Schulgebäude und den Unterrichtsräumen gemeint ist.
In vielen anderen Ländern gibt es dagegen eine WISSENS-Pflicht, das heißt, es reicht theoretisch aus, wenn Du zu den Klausuren erscheinst, die Aufgaben kannst und bestehst.
Das hält viele Eltern nicht davon ab, ihre Kinder täglich in die Schule zu schicken, weil es dort Lehrer gibt, aber es ändert die Sichtweise.


anonym
beantwortet von Rogald am 16. November 2007 01:33
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Es gibt in allen westlichen Ländern eine Schulpflicht. Sie wird aber unterschiedlich streng durchgesetzt. Zur Frage des Unterrichts zu Hause (wie kommst du denn auf den aberwitzigen Ausdruck Homeschooling?): In Ausnahmefällen dürfen Eltern, wenn sie Lehrer sind, ihre eigenen Kinder bis Klasse 4 zu Hause unterrichten. Das hängt damit zusammen, dass in Deutschland jeder, der die fachlichen Voraussetzungen hat, eine Privatschule gründen kann.


anonym
beantwortet von oldpaed am 17. November 2007 09:52
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Nach Art. 7 GG steht das gesamte Schulwesen unter Aufsicht des Staates. Unter dem Begriff "Schule" wird in unserem demokratischen Rechtsstaat verstanden eine auf Dauer eingerichtete Bildungsstätte, in der unabhängig vom Wechsel der Lehrer(innen) und Schüler(innen) nach einem auf allgemeinbildende oder berufsbildende Inhalte ausgerichteten Bildungsplan in einem nicht nur auf einzelnen Kenntnisgebiete und Fertigkeiten beschränktem Umfang unterrichtet und erzogen wird (Definition nach Niehues). Daher ist Schule prinzipiell staatliche Angelegenheit. Unterricht und Erziehung sind auch im Bereich der pädagogischen Eigenverantwortung des Lehrers öffentlich-rechtliche Tätigkeit des Staates und nicht individuell-privates Handeln des einzelnen Lehrers. Es besteht, das wurde schon gesagt, allgemeine Schulpflicht. Homeschooling wäre mit der allgemeinen Verpflichtung des Staates zur Erziehung und Bildung nicht zu vereinbaren.





cmk7145
beantwortet von cmk7145 am 15. November 2007 23:11
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nun die brutale antwort lautet: weil die gesetzeslage es so will, auch wenn dich das sicher nicht zufrieden stellt (vielleicht solltest du anders fragen ?)

ich hätte aber eine gegenfrage: in welchen (vielen) ländern gibt es die von dir erwähnte möglichkeit denn?

Kommentar von Bruno am 15. November 2007 23:59

Sicher England. Mag jetzt nicht googeln fuer mehr. Ueberlass ich Dir. Gute Nacht.

Kommentar von 93a45bf028f798d8b3dd6dd3c4127f8fsmallcmk7145 am 16. November 2007 00:44

die antwort hatte ich eigentlich von der fragestellerin erwartet; sie wird ja wohl nicht auch erst googeln müssen :-)

Kommentar von Bruno am 16. November 2007 01:57

bitte, gern geschehen, frag sie doch.




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