Warum muss man in manchen Formularen 'geschieden' als Familienstand angeben und kann nicht 'ledig' angeben.

Gesetzlich wart und bleibt ihr in gewisser Weise "Mann und Frau", obwohl ihr geschieden seid. Dies gilt z. B. vor Gericht bei Zeugen-Aussagen gem Strafprozess-Ordnung; da bleibt man trotz der Scheidung weiterhin "Familien-Angehöriger".
weil geschieden und ledig nun mal verschiedene Dinge sind. Daraus lassen sich ja auch eventuelle Ansprüche (z.B Unterhalt usw.) ableiten.

Du hast tatsächlich recht mit Deinem Hinweis, dass das heute eher nicht mehr ganz nachvollziehbar ist.
Schliesslich muss man ja auch nicht angeben, wie oft man etwa schon geschieden wurde und die heute rechtlich möglichen "eingetragenen Lebenspartnerschaften" kommen in den (meisten) Formularen überhaupt nicht vor.

Weil du als geschiedener vielleicht Unterhaltspflichtig bist , was das als lediger kaum der Fall ist .

In den euen Formularen wird doch das "geschieden" schon als "ledig" angegeben. Vielleicht wohnst du in einer etwas rückständigen Gegend..ggg.

Hmmm, das kann ich mir fast nicht vorstellen: Alle Formulare, die ich kenne tragen die Antwortvorgaben "verheiratet" oder "nicht verheiratet" - es fehlen also geschieden, verwitwet, verpartnert.... Hat mal jemand ein Beispiel, wo sowas heute (noch) gefragt wird? Ich meine jetzt nicht irgendwelche veraltete und vergilbte oder "selbstgestrickte" Formulare. Bin gespannt :-)
z.B. Krankenkassenformulare, Formulare vom Einwohnermeldeamt etc. - ich kenne kaum andere, wo nur nach "verheiratet" oder "nicht verheiratet" gefragt würde!
Heeeschen am 2. August 2007 11:53 War mir nicht bekannt - wieder was gelernt :-)
Weil unsere Gesetze dies so verlangen. Das hatte früher den Hintergrund, dass eine geschiedene frau keine Jugfrau mehr ist. Auch ist man vermögenstechnisch und gefühölmäßig nicht mehr unvorbelastet, was jedoch beim Standesamt kaum eine Rolle spielen durfte.