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Warum gibt man 'geschieden' als Familienstand an?

gefragt von Hamburg am 01.08.2007 um 10:20 Uhr

Warum muss man in manchen Formularen 'geschieden' als Familienstand angeben und kann nicht 'ledig' angeben.

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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 1. August 2007 10:32
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Gesetzlich wart und bleibt ihr in gewisser Weise "Mann und Frau", obwohl ihr geschieden seid. Dies gilt z. B. vor Gericht bei Zeugen-Aussagen gem Strafprozess-Ordnung; da bleibt man trotz der Scheidung weiterhin "Familien-Angehöriger".


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 1. August 2007 10:41
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Du hast tatsächlich recht mit Deinem Hinweis, dass das heute eher nicht mehr ganz nachvollziehbar ist.

Schliesslich muss man ja auch nicht angeben, wie oft man etwa schon geschieden wurde und die heute rechtlich möglichen "eingetragenen Lebenspartnerschaften" kommen in den (meisten) Formularen überhaupt nicht vor.


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. August 2007 10:22
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weil geschieden und ledig nun mal verschiedene Dinge sind. Daraus lassen sich ja auch eventuelle Ansprüche (z.B Unterhalt usw.) ableiten.


odemtann
beantwortet von odemtann am 1. August 2007 10:24
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Weil du als geschiedener vielleicht Unterhaltspflichtig bist , was das als lediger kaum der Fall ist .


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 5. November 2007 21:14
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In den euen Formularen wird doch das "geschieden" schon als "ledig" angegeben. Vielleicht wohnst du in einer etwas rückständigen Gegend..ggg.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 1. August 2007 11:04
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Hmmm, das kann ich mir fast nicht vorstellen: Alle Formulare, die ich kenne tragen die Antwortvorgaben "verheiratet" oder "nicht verheiratet" - es fehlen also geschieden, verwitwet, verpartnert.... Hat mal jemand ein Beispiel, wo sowas heute (noch) gefragt wird? Ich meine jetzt nicht irgendwelche veraltete und vergilbte oder "selbstgestrickte" Formulare. Bin gespannt :-)

Kommentar von Boldtbregu am 1. August 2007 11:54

z.B. Krankenkassenformulare, Formulare vom Einwohnermeldeamt etc. - ich kenne kaum andere, wo nur nach "verheiratet" oder "nicht verheiratet" gefragt würde!

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 2. August 2007 11:53

War mir nicht bekannt - wieder was gelernt :-)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. August 2007 10:23
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Weil unsere Gesetze dies so verlangen. Das hatte früher den Hintergrund, dass eine geschiedene frau keine Jugfrau mehr ist. Auch ist man vermögenstechnisch und gefühölmäßig nicht mehr unvorbelastet, was jedoch beim Standesamt kaum eine Rolle spielen durfte.


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