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Warum gibt es die Hundesteuer?

gefragt von KatzentatzeKatzentatze am 30.06.2007 um 13:58 Uhr

Jeder, der einen Hund besitzt muss dafür ja Steuern bezahlen. Unser z.B. kommt so gut wie nie in die Stadt und macht dort entsprechend ja auch keinen Dreck. Drumrum kommen wir aber trotzdem nicht. Warum gibt es diese Steuer überhaupt?

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Hund x 4.578 Steuern x 2.906

Indy72
beantwortet von Indy72 am 30. Juni 2007 14:05
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Eine Steuer ist ein Geldbeschaffungsinstrument des Staates und muss weder eine weitere Begründung haben als das der Staat Geld braucht. Auch muss der Erhebungsvorwand keinen Beziehung zur Verwendung der so gewonnen mitteln haben. In Deutschland ist die Hundesteuer eine Komunale Steuer und somit ein Teil eines austarierten Steuerverteilungssystems zwischen den Komunden, Ländern und dem Bund.

Kommentar von Simple_avatar5smalljuekor am 30. Juni 2007 14:51

Antwort gefällt mir gut


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 30. Juni 2007 14:29
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Die Hundesteuer wurde in Deutschland erstmals für Preußen um das Jahr 1810 als sogenannte Luxussteuer eingeführt: Der Staat war der Ansicht, dass jemand, der es sich leisten kann, Tiere zu halten, die keine Nutztiere sind, daneben auch noch genug Geld haben muss, um dafür einen Sonderbeitrag zu zahlen.

Neben dem Einnahmezweck (das Aufkommen der Hundesteuer betrug im Jahr 2002 211,6 Mio. €) verfolgt die Hundesteuer auch den ordnungspolitischen Zweck, die Zahl der Hunde im Gemeindegebiet zu begrenzen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hundesteuer

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 30. Juni 2007 14:30

Gute Antwort! DH


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 30. Juni 2007 14:07
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Die Hundesteuer ist wie z.B. auch die Gewerbesteuer Sache der Gemeinde. Die Verwendung kann zweckgebunden sein, ist sie aber meistens nicht.

Die Hundesteuer hat mit der Beseitigung der Verschmutzungen wenig zu tun.

Man zahlt ja auch keine Einkommensteuer, weil man auf die Toilette geht.

Warum nun?

Weil die Gemeinde Geld braucht!

Du könntest genauso fragen, warum Tabaksteuer, Getränkesteuer usw. usw.


Mimi081
beantwortet von Mimi081 am 30. Juni 2007 19:28
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Und wie siehts aus mit Pferdesteuer? Bei uns liegen lauter Pferdeäpfel auf den Wegen und Straßen herum! Da läuft der Besitzer nicht hinterher und sammelt die Teile wieder ein! Auch eine Katzensteuer wäre nur gerecht! Manche halten mehr als 2... Unser Hund wiegt grad mal 3,5 kg und müssen soviel Steuern zahlen, als wäre es ein Bernhardiner :-( Ich wäre dafür, es wenigstens auf das Gewicht zu beschränken...


jaguar4
beantwortet von jaguar4 am 30. Juni 2007 14:01
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Vielleicht, weil ein Hund laut Gesetz LEIDER als "Sache" gilt und nicht als Lebewesen.

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 30. Juni 2007 14:04

Unser Aquarium ist auch eine Sache und wir bezahlen keine Aquariensteuer. Das kanns also nicht sein.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 30. Juni 2007 14:10

Ein Aquarium ist ja auch kein Lebewesen, sondern die Fische darin. Wollte damit sagen, wenn ein Hund vor dem Gesetz als Tier anerkannt wird und nicht als Sache, kann ichmir schlecht vorstellen, dass dann immer noch eine Steuer fällig ist. Natürlich frage ich mich andererseits auch, warum nur Hunde?? Ich weiß es nicht, war nur eine Vermutung, deshalb sagte ich ja auch vielleicht

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 30. Juni 2007 14:20

Ich frage mich auch, warum Besitzer von Katzen, die frei rumlaufen, keine Katzensteuer bezahlen müssen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 30. Juni 2007 14:09

@jaguar4:

Ein Hund ist ein Tier und damit ein Lebewesen. Da hast Du was Missverstanden. Schon die letzte Rot-Grüne Regierung hatte die juristische Stellung der Tiere erheblich verbessert und die Tierrechte im GG verankert.

Kommentar von C207f83a93f2d439f0033fdc7bbdbdb7smalljaguar4 am 30. Juni 2007 14:14

Meines Wissens nach gelten Hunde vor dem deutschen Recht als Gegenstände. ich würde mich sehr freuen, wenn es nciht so wäre, lasse mich auch gerne belehren, wenn sich das geändert hat.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 30. Juni 2007 14:45

"§ 90a BGB Tiere

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist."

Wurde in den 90ern eingeführt. Als Gegenstände galten Tiere übrigens nie, sondern als Sachen. Juristisch bedeutet Sache lediglich, daß es sich nicht um ein Rechtssubjekt handelt. Dem Tier ist's egal und geändert hat sich zivilrechtlich im Prinzip nichts. Strafrechtlich bedeutet das allerdings, daß man ein Tier z.B. nicht mehr stehlen kann. (Man kann nur Sachen stehlen und Analogien zum Nachteil des Beschuldigten sind verboten; aber weitere Erklärungen würden zu weit führen.)

Als Jurist halte ich § 90a für groben Unfug.

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 30. Juni 2007 16:47

Tiere [Bearbeiten]1990 wurde § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat.

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 30. Juni 2007 18:53

Was meinst Du mit "Tiere [Bearbeiten]"?


stefvol
beantwortet von stefvol am 1. Juli 2007 11:53
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Also mein Hündchen und meine Mietze kosten keine Steuer - sind aus Plüsch :-)

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 2. Juli 2007 22:07

Feine Lösung, so kann man auch noch zur Arbeit gehen und mehr als zehn Stunden aus dem Haus sein. Einige schaffen das auch mit echten Tieren...


Questor
beantwortet von Questor am 30. Juni 2007 19:05
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Mein Auto wird auch nur selten bewegt, ca. 3500KM im Jahr und es steht immer drinnen und nimmt keinen öffentlichen Platz in Anspruch. Trotzdem muss ich die vollen Steuern zahlen, dabei sch.... es noch nicht mal auf die Straße.


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