
Hier der § 1 des Gesetzes über die Preisbindung von Büchern:
Das Gesetz dient dem Schutz des Kulturgutes Buch.
Die Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer sichert den Erhalt eines breiten Buchangebots.
Das Gesetz gewährleistet zugleich, dass dieses Angebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist, indem es die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen fördert.
Wie beschrieben schützt die Preisbindung von Büchern das Kulturgut Buch (wie auch bei Zeitschriften) Bei ca. 80.000 Neuerscheinungen sowie über 4.000 Buchhändler und zahlreichen Internet-buchshops kann man zum Glück nicht von Verhinderung der Konkurrenz sprechen.