Jasmin am 08.10.2007 um 10:37 Uhr
Was will der Arbeitgeber damit erreichen?
Die Abmahnung dient dazu, arbeitsvertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers (AN) zu rügen. Der Arbeitgeber (AG) bringt dadurch zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, dieses Verhalten zu dulden. Gleichzeitig warnt er damit vor der Folge einer möglichen Kündigung bei weiteren gleichartigen Verstößen. Der AG ist grundsätzlich verpflichtet, den AN abzumahnen, bevor wegen des Verhaltens der ANs gekündigt werden kann.

ganz einfach, dass der Betroffene darüber aufgeklärt ist, das er gegen irgendwelche Vorschriften und Anordnungen verstoßen hat und der Arbeitgeber den Nachweiß hat, wenn es zu einer Kündigung kommt, dass er den betroffenden Mitarbeiter mehrfach auf sein Fehlverhalten hin abgemahnt hat...deutsch könnte man sagen: eine Abmahnung ist ein Schuss vor den Bug, bevor der Hauptsegelmast fällt

Durch eine Abmahnung will der Arbeitgeber erreichen, daß ein Arbeitnehmer über ein Fehlverhalten seinerseits nachdenkt und dieses Fehlverhalten korrigiert.
Tritt dieses Fehlverhalten mehrfach auf, kann nach Abmahnung durchaus eine Kündigung erfolgen. Eine Anfechtung vor dem Arbeitsgericht hat dann in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg.

Er verteilt damit einen ziemlich heftigen Denkzettel und zeigt an, dass da Holland in Not ist. In erster Linie ist die Abmahnung aber als Hilfe für den Arbeitnehmer gedacht. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer eben nicht einfach rauswerfen, sondern muss ihn vorher abmahnen. Wenn ich abgemahnt werden würde, würde ich mir schon sehr deutlich Gedanken machen. Denn mein Chef würde mir damit anzeigen, dass er mit mir nicht zufrieden ist und wenn es das System Abmahnung nicht gäbe, hätte ich unter Umständen dann schon keinen Job mehr.

Recht so! Bleibt eigentlich nur zu ergänzen, dass eine Abmahnung nur dann erforderlich ist, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht ausreichte, fristlos ("aus einem besonderen Grund") zu kündigen, etwa weil die sprichwörtlichen "goldenen Löffel" gestohlen wurden.
Hat ein Arbeitnehmer aber "goldene Löffel" gestohlen, und der Arbeitgeber hat, statt fristlos zu kündigen nur abgemahnt, kann das als ein "war nicht so schlimm" gedeutet werden. Kann, muss nicht.
Was zwar für die meisten Arbeitnehmer (wegen der Marktlage) nicht ganz so spannend ist, aber schon aus Prinzip:
Auch der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber eine Abmahnung schicken, sollte dieser seinen Pflichten nicht nachkommen. (Entgelt, Arbeitsschutz etc.) Doch träume man von der Zeit, in der das mal üblich wird...
Knowledge am 8. Oktober 2007 11:21 Immerhin ist es zulässig, eine Gegendarstellung des Arbeitnehmers zu schreiben, die dann auch in der Personal-Akte abgelegt werden muss.
@Vinc1:
Der AG ist grundsätzlich verpflichtet, den AN abzumahnen, bevor wegen des Verhaltens der ANs gekündigt werden kann.
Das ist so nicht richtig - es gibt etliche Formen des Fehlverhaltens, bei denen eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich ist.
Sagen wir mal so, es ist so nicht vollständig ;-) Verhalten, die keiner Abmahnung wären z.B. - Diebstahl oder Unterschlagung - eigenmächtiges Fehlen ("Blaumachen") - eigenmächtiger Urlaubsantritt, trotz Hinweis auf die Konsequenzen - Annahme von Schmiergeldern - Tätlichkeiten oder grobe Beleidigungen,...