gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

67 

Warum gibt es Abmahnungen?

gefragt von JasminJasmin am 08.10.2007 um 10:37 Uhr

Was will der Arbeitgeber damit erreichen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

12 (42)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Vinc1 am 8. Oktober 2007 10:42
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Abmahnung dient dazu, arbeitsvertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers (AN) zu rügen. Der Arbeitgeber (AG) bringt dadurch zum Ausdruck, dass er nicht bereit ist, dieses Verhalten zu dulden. Gleichzeitig warnt er damit vor der Folge einer möglichen Kündigung bei weiteren gleichartigen Verstößen. Der AG ist grundsätzlich verpflichtet, den AN abzumahnen, bevor wegen des Verhaltens der ANs gekündigt werden kann.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 8. Oktober 2007 13:45

@Vinc1:

Der AG ist grundsätzlich verpflichtet, den AN abzumahnen, bevor wegen des Verhaltens der ANs gekündigt werden kann.

Das ist so nicht richtig - es gibt etliche Formen des Fehlverhaltens, bei denen eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich ist.

Kommentar von Vinc1 am 8. Oktober 2007 13:55

Sagen wir mal so, es ist so nicht vollständig ;-) Verhalten, die keiner Abmahnung wären z.B. - Diebstahl oder Unterschlagung - eigenmächtiges Fehlen ("Blaumachen") - eigenmächtiger Urlaubsantritt, trotz Hinweis auf die Konsequenzen - Annahme von Schmiergeldern - Tätlichkeiten oder grobe Beleidigungen,...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. Oktober 2007 10:39
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ganz einfach, dass der Betroffene darüber aufgeklärt ist, das er gegen irgendwelche Vorschriften und Anordnungen verstoßen hat und der Arbeitgeber den Nachweiß hat, wenn es zu einer Kündigung kommt, dass er den betroffenden Mitarbeiter mehrfach auf sein Fehlverhalten hin abgemahnt hat...deutsch könnte man sagen: eine Abmahnung ist ein Schuss vor den Bug, bevor der Hauptsegelmast fällt


gri1su
beantwortet von gri1su am 8. Oktober 2007 10:46
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Durch eine Abmahnung will der Arbeitgeber erreichen, daß ein Arbeitnehmer über ein Fehlverhalten seinerseits nachdenkt und dieses Fehlverhalten korrigiert.

Tritt dieses Fehlverhalten mehrfach auf, kann nach Abmahnung durchaus eine Kündigung erfolgen. Eine Anfechtung vor dem Arbeitsgericht hat dann in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg.


DatSchoof
beantwortet von DatSchoof am 8. Oktober 2007 10:40
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er verteilt damit einen ziemlich heftigen Denkzettel und zeigt an, dass da Holland in Not ist. In erster Linie ist die Abmahnung aber als Hilfe für den Arbeitnehmer gedacht. Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer eben nicht einfach rauswerfen, sondern muss ihn vorher abmahnen. Wenn ich abgemahnt werden würde, würde ich mir schon sehr deutlich Gedanken machen. Denn mein Chef würde mir damit anzeigen, dass er mit mir nicht zufrieden ist und wenn es das System Abmahnung nicht gäbe, hätte ich unter Umständen dann schon keinen Job mehr.


ohnesonderzeichen
beantwortet von ohnesonderzeichen am 8. Oktober 2007 11:01
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Recht so! Bleibt eigentlich nur zu ergänzen, dass eine Abmahnung nur dann erforderlich ist, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht ausreichte, fristlos ("aus einem besonderen Grund") zu kündigen, etwa weil die sprichwörtlichen "goldenen Löffel" gestohlen wurden.
Hat ein Arbeitnehmer aber "goldene Löffel" gestohlen, und der Arbeitgeber hat, statt fristlos zu kündigen nur abgemahnt, kann das als ein "war nicht so schlimm" gedeutet werden. Kann, muss nicht.
Was zwar für die meisten Arbeitnehmer (wegen der Marktlage) nicht ganz so spannend ist, aber schon aus Prinzip:
Auch der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber eine Abmahnung schicken, sollte dieser seinen Pflichten nicht nachkommen. (Entgelt, Arbeitsschutz etc.) Doch träume man von der Zeit, in der das mal üblich wird...


Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 8. Oktober 2007 11:21

Immerhin ist es zulässig, eine Gegendarstellung des Arbeitnehmers zu schreiben, die dann auch in der Personal-Akte abgelegt werden muss.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie lange sind eigentlich betriebliche Abmahnungen gültig ?

    ed hardy abmahnungen

    Rechtsschutzversicherung für Abmahnungen



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.