Warum genau ist Unterbodenbeleuchtung verboten?

8 Antworten

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§52 StVZO (Strassenverkehsrzulassungsordnung regelt welche Art von Zusatzleuchten zulässig sind. Unterbodenbeleuchtung ist da nicht genannt und deswegen verboten.

Alles zur Beleuchtung von Kraftfahrzeugen ist geregelt ab §§50-54, wenn dich das Thema näher interessiert.

Am Beispiel von Absatz 9 - Vorzeltleuchten, die nur bei stehendem Fahrzeug eingeschaltet werden dürfen, aber deren bloße Anbringung trotzdem ausdrücklich erlaubt ist, könnte man im Umkehrschluß sogar annehmen, daß bereits die Anbringung einer Unterbodenbeleuchtung verboten ist, selbst wenn sie während der Fahrt nicht eingeschaltet wird...

Ums einfach zu sagen: jede Beleuchtung die nicht üblicherweise an ein Auto gehört kann andere Fahrer ablenken, erst recht wenn sie bunt ist.

Eine UBB entspricht nicht den lichttechnische Einrichtung an einem Kfz, daher darfst Du diese im Geltungsbereich der StVZO auch nicht montieren.

Weil so etwas andere Verkehrsteilnehmer massiv irritieren kann.

Also ich kann mir nicht vorstellen, dass das massiv stören kann. Kann man ja eig mit Positionsleuchten vergleichen und ich weiß nicht wo die stören sollen :)

@user1878

Das sehe ich und wahrscheinlich auch viele andere Verkehrsteilnehmer etwas anders. So etwas hat keinerlei Vorteile sonder eher Nachteile. Man kann das nicht mit Positionsleuchten Vergleichen, da der Fahrzeugunterboden beleuchtet wird und nicht die Fahrzeuggrenzen.

die trägheit des bürokratenapparates

Es ist nicht verboten ..

Doch!!! Informiere Dich mal!!!