GraceCal am 13.07.2009 um 12:39 Uhr
Muss dies Frage gerade für schulische Zwecke beantworten und kann nichts finden

Ein Tarifvertrag hat eine rechtliche Grundlage und ist bindend für die Vertragsparteien,ähnlich wie ein Kaufvertrag. Eine Betriebsvereinbarung regelt Besonderheiten im Betrieb, die im Tarifvertrag nicht ausreichend geregelt sind. (Urlaubsregeln,Gleitzeit,Pausen) Betriebsvereinbarungen können aber Regelungen im Tarifvertrag nicht verändern oder aushebeln.
Hallo, das stimmt so nicht in jedem Fall.
Voraussetzung für die Anwendung tarifrechtlicher Regelungen ist, dass diese Inhalt des Arbeitsverhältnisses sind. Dies kann qua Einzelvereinbarung oder betrieblichen Rahmenvertrag oder eo ipso ( bei Bundes / Landes- oder kommunalen Arbeitgebern)erfolgen. Ist dann die BV die bessere Regelung, ohne gegen höherrangiges Recht zu verstossen ( z..alle Männer bekommen eine Prämie, Frauen aber nicht ==> Verstoß gegen das AAG), so geht sie dem Tarifvertrag vor.
Geht er doch gar nicht.
Wenn die Betriebsvereinbarung bessere Bedingungen als der Tarifvertrag enthält, geht garantiert die vor.
Mein Schwager z.B. hat aufgrund von Betriebsvereinbarungen jahrelang übertariflichen Lohn bekommen.
Nur hinter den Tarifvertrag zurück kann der Betrieb halt nicht so einfach. In Zeiten der Wirtschaftskrise und zur Rettung von Arbeitsplätzen geht jedoch auch das.

Der Tarifvertrag geht nur dann vor, wenn er besser ist als Betriebsvereinbarungen.