Mein Sohn machte letztes Jahr als Zeuge bei der Polizei eine Aussage. Nun soll er als Zeuge bei Gericht erscheinen. Erinnerung hat er kaum noch an den Vorfall. Auf meine Nachfrage hin wurde mir gesagt, daß polizeiliche Aussagen nicht verwendet werden dürfen. Warum mache ich dann als Zeuge eine Aussage?

Er muss bei Gericht halt die Aussage wiederholen, so gut wie er sich daran erinnern kann. Klar ist die erinnerung etwas weg, aber an die wehsentlichen Teile erinnert er sich doch bestimmt noch. Er soll einfach nach bestem Wissen antworten, dann ist das schon Okay und wenn der Richter der MEinung ist, er hat was vergessen, dann wird er Deinen Sohn schon drauf aufmerksam machen. Da kommt dann sowas wie "in der Vernehmung haben sie das und das gesagt".. Er soll keine Angst haben..Ich weiß nicht ob die das als Kontrole machen, ob er damals auch die Wahrheit gesagt hat. ICh finde es auch blöd.
Weil Aussagen vor Gericht überprüft werden. Es könnte ja sein das etwas bei der Polizeivernehmung vergessen wurde was das Gericht jetzt vom Zeugen hören möchte. Und ein Vernehmungsprotokoll kann halt schlecht Antworten.
In Deutschland gilt im Grunde die "Mündlichkeit vor Gericht". D.h. dass vor Gericht (von wenigen Ausnahmen mal abgesehen) die Beweise mündlich vorgetragen werden. Hierzu zählen auch Zeugenaussagen.
Auch wenn der Richter die Zeugenaussagen, die bei der Polizei gemacht wurden gelesen hat, müssen sie trotzdem nochmal für alle Prozessbeteiligten vorgetragen werden.
Es ist nicht schlimm und absolut nachvollziehbar, wenn man sich nicht mehr an alle Details erinnern kann, wenn der Vorfall schon einige Zeit zurückliegt.