Das darf doch eigentlich jeder, der was produziert. Und die produzieren Häuser oder Wohnungen oder so. Wo ist das Problem?

Siehe hier in der Berufsordnung ist es erklärt: http://www.workshop-archiv.de/archiv/beruf/berufsordnung.html
Architekten dürfen Werbung machen, die Sachinhalte und Leistungen in den Vordergrund stellt. Verboten ist somit nur reißerische kommerzielle Werbung. Architekten werden somit zu einer "ehrlichen und wahren Werbung" gezwungen -- das könnte eigentlich überall so sein. Schade, daß andere Wirtschaftsbereiche lügen, protzen und niedermachen dürfen, was das Zeug hält.

Stimmt so nicht. Siehe Webseite Bayerische Architektenkammer.
http://www.byak.de/architekten/serviceberufsausuebungwerbung_anzeigen.html
wie werbung? über sich selber oder on dem was sie gemacht haben?

Architekt ist ein sogenannter Freier Beruf. Da gelten andere Maßstäbe. Freiberufler sind keine Gewerbetreibende.
Kai aus Berlin am 3. Oktober 2007 21:08 Einschränkungen bei der Werbung gelten nicht generell für Freiberufler, sondern nur für freie Berufe, die einem Standesrecht unterliegen, z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten ...
Edgar Niklaus am 3. Oktober 2007 21:21 Freiberufler = freier Beruf siehe http://www.freiberufler.net/