Warum doppelte Buchführung (Doppik)?
Könnte eine Frage in unserer Rechnungswesenklausur sein. Ich weiß wie ich zu buchen habe, nur mit dem erklären habe ichs nicht. Ich meine es gibt die Doppik - damit man die Geschäftsvorfälle zurückverfolgen kann - dass man Zu bzw Abgänge erkennt
dann hängt aber schon... in einer Klausur bei einer anderen Klasse wollte sie aber 6 Punkte wissen..also fehlen mir welche. Habt ihr eine Idee was ich noch als Antwort schreiben könnte? Danke! Judith
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Die doppelte Buchführung heißt nicht doppelt weil es Soll und Haben gibt. Es ist so, weil man zwei Möglichkeiten der Gewinnermittlung hat.
Es gibt einmal die GuV, die es als Unterkonto des Eigenkapitals gibt. Zum anderen kann man die Bilanz aufstellen und mit der letzten Bilanz vergleichen. Die Differenz um die Privatentnahmen und Einlagen berichtigen. Das ist die zweite. Macht übrigens dann Sinn, wenn man die Bilanz nach der Inventur aufstellt.
Für die Inventur gelten bekannter Weise ja die selben Bewertungsvorschriften wie für die Bilanz.
Allerdings: Der Begriff Doppik meint die "neue" Buchhaltung in öffentlichen Haushalten. Nicht in Betrieben. Die Gebietskörperschaften nutzen nicht nur die Bilanz und der GuV vergleichbare Ergebnisrechnung, sondern unternehmen noch eine Finanzrechnung.
Die alte Form der Haushaltsführung, die Kameralistik.
Ziel der Doppik ist es die Transparenz der öffentlichen Haushalte zu erhöhen. In der Kameralistik gab es einen Verwaltungs- und einen Vermögenshaushalt. Der Verwaltungshaushalt durfte nicht durch Kredite finanziert werden. Kredite waren nur im Vermögenshaushalt erlaubt. Allerdings der Schuldendienst Zins und Tilgung war Bestandteil des Verwaltungshaushalts.
Hier erhofft man sich eine genauere Übersicht.
Diese Hoffnung ist allerdings übertrieben. Z.B. weil es im Gebührenhaushalt bei mehrjährigen Gebühren gibt. Stichwort Friedhofsamt und Liegegebühren. Sterben nicht genug werden die Gebühren erhöht, obwohl die vor Jahren verstorbenen Menschen bereits Gebühren eingebracht haben und womöglich eine Überfinanzierung eingetreten ist.
Ein "Vorteil" wäre die gesonderte Finanzrechnung.
Achja, wenn ich mich richtig erinnere kam die Diskussion um die Doppik [doppelte Buchführung in Konten] als man die Budgetierung im Haushaltsrecht einführen wollte.
Ob das die 6 Punkte bringt kann ich Dir nicht versprechen. Zur Bewertung meiner Ausführung: Etwa 23 Jahre im Bereich der betrieblichen Buchhaltung und Bilanzierung tätig. Und etwa 23 Jahre politisch aktiv und damit natürlich auch mit Haushaltsrecht immer wieder zu tun gehabt.
Hoffe es bringt Dich weiter.
Vielen Dank für diese ausführliche Antwort!! Danke Judith -die jetzt gleich die Klausur schreibt-