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Warum den Versand verzollen, wenn ich nicht mal den Versand richtig in Anspruch nehmen konnte?

gefragt von Simme1990 am 28.10.2009 um 14:11 Uhr

Hab heute mal wieder mein Paket beim Zoll abgeholt. Jetzt musste ich auch noch meinen 308 $ teuren Versand verzollen! Das ist eine wahre Frechheit. Ich werde mich auf alle Fälle beschweren, wenn auch nicht erfolgreich. Aber ich habe extra den Xpresspost Versand in Anspruch genommen. Und zwar aus gutem Grund, ich hab die Teile wichtig benötigt. Vor allem wollte ich sie vor die HAUSTÜR geliefert bekommen, weil die gute Holzkiste 40 kg wog. Jetzt durfte ich sie beim Zollamt abholen und mal wieder Sprit rausblasen. Nicht mal Hilfsmittel haben Sie mir zur Verfügung gestellt, wie zum Beispiel einen einfachen Heber wie auch bei Kästen verwendet werden. Zudem hat der Zoll zusätzlich 6 Tage in Anspruch genommen. Da ist nix mehr von EXPRESS. Sonst wäre dat Dingen Püntklich bei mir gewesen, ich hjätte die restlichen Einfuhrumsatzsteuern bezahlt un gut ist. Das Witzige: Es war alles in Ordnung mit meiner Sendung und perfekt wie auch ordnungsgemäß angemeldet. Naja, ihr könnt euch denken was ich von solchen Vereinen( plural: Ja! Ich meine auch noch andere Organisation hier in D) Ist das regelkonform mit dem Versand? Also den auch noch verzollen zu wollen obwohl ich ihn nicht mal voll in Anspruch nehmen konnte?


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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 28. Oktober 2009 14:16
1x
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Auch die in Rechnung gestellten Versandkosten müssen verzollt werden. Auch Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten sind fällig. Das ist Alltag beim Zoll - so schnell verrechnen sich die Zöllner nicht.

Kommentar von A216c4d0ad227854a9c950c7db7ae68fsmallGeronimo1978 am 28. Oktober 2009 14:46

Richtig.


anonym
beantwortet von kaffeepulver am 28. Oktober 2009 14:13
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Ja. Kannst auch unter http://www.zoll.de schauen.


anonym
beantwortet von JuergenM am 28. Oktober 2009 14:14
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Der Zoll ist für die Landesfremde Dienstleistung Transport, Auftrag an eine ausländische Firma, die ja auch nicht in Deutschland Umsatzsteuern bezahlt... Würde z.B. bei Abholung im Ausland wegfallen, denn das Flugticket wird nicht verzollt, da bereits versteuert ;-)


anonym
beantwortet von Kellerassel am 28. Oktober 2009 14:17
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Das ist ein reiner Versenderfehler, wenn ein Trum frei Haus verzollt bestellt wird und auch so abgesendet, dann wird es angeliefert und zwar von einem hiesigen Zollspediteur. Formfehler sind teuer.

Kommentar von Simme1990 am 28. Oktober 2009 14:25

Es ist klipp und klar vermerkt das es sich um eine Frei Haus Versendung handelt! In den Papieren die sich beim packtsück befanden.

Kommentar von A216c4d0ad227854a9c950c7db7ae68fsmallGeronimo1978 am 28. Oktober 2009 14:45

Nein, das stimmt so nicht. "Frei Haus" bezieht sich auf die Lieferungskosten, der richtige Terminus in diesem Falle wäre "Frei Haus, verzollt und versteuert" gewesen. So dies nicht vereinbart wurde, geht der Zoll zu Lasten des Empfängers/Erwerbers.


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