LilyLycan am 08.07.2009 um 18:58 Uhr
in den nachrichten hört man voll oft das der und der endlih in den knast kommt weil er ein mädchen geschändet und umbgebracht hat. die tat begangen hat er aber erst 8 monate davor... wieso dauert dasso lange bis er endlich sitzt??? so lange kann doch wohl die beweisaufnahme nicht dauern oder??
angenommen jemand begeht einen mord und es wird auf dich geschoben weil du zur falschen zeit am falschen ort warst. möchtest du sofort ins gefängnis oder wartest du lieber 8 monate bis die beweislage eindeutig ist?

es muß erst völlig die schuldfrage geklärt sein-oder möchtest du unschuldig ins schapp.

doch kann es. Mord ist kein Vergehen. Da gehts um 15 Jahre Haft oder sogar noch mit Sicherungsverwahrung bis zum Lebensende. Ausserdem sitzt er ja in U-Haft in der Zeit
nix 15 Jahre Haft. Das kennt das Gesetz nicht! Mord heisst lebenslange Freiheitsstrafe. und lebenslang heisst ein leben lang. es gibt die chance nach 15 jahren rauszukommen, aber das ist nicht zwingend
Decernent am 8. Juli 2009 19:16 Lebenslang heisst in D nicht Lebenslang. Das sind erstma 15 Jahre. Ausser es wird die Chance schon vorher ausgesetzt. Dann wandert er nach 15 Jahren direkt in SV

der sass seit seiner festnahme in untersuchungshaft, wenn die beweislage eindeutig genug war.
Doch die Ermittlungen und alles dauern sehr lange. Und das Gericht hat noch andere Termine, da kann man nicht einfach was zwischenschieben. Das ist alles sehr langwierig.

Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften stapeln sich die Fälle. Rechtsanwälte verzögern u. verlängern Prozesse durch Widersprüche, Fristverlängerungen usw. aus taktischen Gründen. Oft müssen Zeugen zweimal befragt werden. Dann müssen oftmals erst noch Gutachten o.ä. erstellt werden. Das dauert.
die deutsche justiz lässt sich gerne Zeit. Ausserdem sitzt er ja vorher schon in Untersuchungshaft.
Erstens dauert die Beweisaufnahme sehr lange.
Und zweitens haben die Richter auch ohne solche Prozesse genug Arbeit.

vielleicht waren die beweise nicht eindeutig es dauert eine weile bis man einen täter einer tat zugeordnet hat

es heisst "gottes mühlen mahlen langsam ",so wird es auch wohl in deutschland bei der rechtssprechung sein.
Alles muss überprüft werden jeder Aussage muss nachgegangen werden manchmal werden psychologen hinzugezogen .dann mussen tatwaffe ,ort und so weiter auf DNA spuren untersucht werden.Der Verteidigung wird alles dagegeneinsetzen das der verdächtiger so gut wie möglich davon kommt.Es heißt ja auch im zweifel für den angeklagten,wenn nur etwas unklar bleibt oder nicht glaubhaft bewiesen werden kann ,könnte der täter freigesprochen werden zur letzt gibt es noch der Verfahrensfehler.Währent das ganze sitzt der verdächtige meistens im untersuchungshaft