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warum darf man prüfungsarbeiten nicht einsehen?

gefragt von johmariejohmarie am 01.11.2009 um 21:17 Uhr

warum eigentlich? (die frage kam mir grad in den sinn als ich eine ähnliche verfand)

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schule x 23.281 prüfung x 955 kultusministerium x 2

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anonym
beantwortet von paulklaus am 2. November 2009 13:10
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Hilfreichste Antwort

Ich beziehe mich nur aufs Abi.

Die Wartefrist von zehn Jahren ist kein Unsinn; ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das in Berlin anders ist !

WARUM das so ist, das weiß der Geier !

Ich fürchte, es hängt mit der "Nicht-Möglichkeit" eines Widerspruchs gegen die Note zusammen !

paulklaus

Kommentar von 1918126f6028c32f41499cd6dd3b0f2asmalljohmarie am 2. November 2009 21:39

aha. mhm.


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HappyKnuffi
beantwortet von HappyKnuffi am 1. November 2009 21:20
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weil bei prüfungen die Aufgaben nicht wissen darf da das unfähr den anderen gegenüber ist und wenn du aufpassen würdest kommen zum Teil übungsaufgaben in der Prüfung dran kommen

Kommentar von 1918126f6028c32f41499cd6dd3b0f2asmalljohmarie am 1. November 2009 21:24

ich mein doch nicht vor der prüfung oh mann. ich mein nach der prüfung!


anonym
beantwortet von tobias2404 am 1. November 2009 21:20
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Bei den Fachoberschulprüfung war das bei mir auch so mir wurde erzählt nach 10 jahren darf man die einsehen (also mein mathelehrer und schuldirektor hat es mir erzählt) ich finds eigentlich unlogisch aber gegenfrage welche prüfungen meinst du?

Kommentar von 1918126f6028c32f41499cd6dd3b0f2asmalljohmarie am 1. November 2009 21:24

das meine ich. 10jahre frist warum?? ich mach grad abi. aber ferien.

Kommentar von 61d874f296db821eaf6eeed2022a587fsmallberlinews am 1. November 2009 21:29

Also 10 Jahre sind unsinn. Beim Abi kannst du die nach einiger Zeit einsehen. Zumuindest hier in Berlin


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 1. November 2009 21:19
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klar darfst du das. Bei bestimmten Prüfungen darfst du sie nur einmalig ansehen und ggf. muß das auch vorher beantragt werden.


regideur
beantwortet von regideur am 1. November 2009 21:19
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Wer sagt denn das man das nicht darf???

Selbst Arbeiten die vor der Kammer geschrieben wurde dürfen eingesehen werden!


berlinews
beantwortet von berlinews am 1. November 2009 21:18
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also ich denke schon dass du das einsehen darfst. Kann sein dass erst eine Frist vergehen muss.


Arschkrampe2009
beantwortet von Arschkrampe2009 am 1. November 2009 21:18
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Ich durfte

Kommentar von 1918126f6028c32f41499cd6dd3b0f2asmalljohmarie am 1. November 2009 21:22

gleich anschließend?? welche prüfung denn? ich mein nicht die führerscheinschriflich.

Kommentar von 0013176128e1241708956f4016cd9494smallArschkrampe2009 am 1. November 2009 21:26

Im Anschluss an die Benotung nach 3 Wochen ca. in allen Fächern. Staatlich geprüfter Elektrotechniker DV-Technik


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