johmarie am 01.11.2009 um 21:17 Uhr
warum eigentlich? (die frage kam mir grad in den sinn als ich eine ähnliche verfand)
Ich beziehe mich nur aufs Abi.
Die Wartefrist von zehn Jahren ist kein Unsinn; ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das in Berlin anders ist !
WARUM das so ist, das weiß der Geier !
Ich fürchte, es hängt mit der "Nicht-Möglichkeit" eines Widerspruchs gegen die Note zusammen !
paulklaus
weil bei prüfungen die Aufgaben nicht wissen darf da das unfähr den anderen gegenüber ist und wenn du aufpassen würdest kommen zum Teil übungsaufgaben in der Prüfung dran kommen
johmarie am 1. November 2009 21:24 ich mein doch nicht vor der prüfung oh mann. ich mein nach der prüfung!
Bei den Fachoberschulprüfung war das bei mir auch so mir wurde erzählt nach 10 jahren darf man die einsehen (also mein mathelehrer und schuldirektor hat es mir erzählt) ich finds eigentlich unlogisch aber gegenfrage welche prüfungen meinst du?

klar darfst du das. Bei bestimmten Prüfungen darfst du sie nur einmalig ansehen und ggf. muß das auch vorher beantragt werden.

Wer sagt denn das man das nicht darf???
Selbst Arbeiten die vor der Kammer geschrieben wurde dürfen eingesehen werden!

also ich denke schon dass du das einsehen darfst. Kann sein dass erst eine Frist vergehen muss.

Ich durfte
johmarie am 1. November 2009 21:22 gleich anschließend?? welche prüfung denn? ich mein nicht die führerscheinschriflich.
Arschkrampe2009 am 1. November 2009 21:26 Im Anschluss an die Benotung nach 3 Wochen ca. in allen Fächern. Staatlich geprüfter Elektrotechniker DV-Technik
aha. mhm.