Es gibt doch auch Blitzerwarnungen im Radio und ich hatte auch mal von einem Spinner gehört, der mit einem Warnschild vor Blitzern stand und die Polizei damit geärgert hätte. Mit Lichthupe vor Blitzer warnen kostet angeblich aber, wieso der Unterschied, wenn die Info überhaupt stimmt?

Immer, wenn Sie hupen dürfen, dürfen Sie auch die Lichthupe benutzen:
— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.
— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften.
...
Und, durch die Benutzung der Lichthupe darf niemand belästigt oder geblendet werden. Deshalb soll man sie nur kurz betätigen, wenn überhaupt.
Noch zu anderen Zwecken? Laut StVO nicht!
Die Lichthupe ist also ein Signal mit warnender Funktion, genau wie die akustische Hupe.
Sie wird aber, wie die Hupe, sehr häufig für andere Zwecke zweckentfremdet.
In solchen Fällen kann laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10 € erhoben werden.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bussgeldkatalog.php
Unter Zuwiderhandlungenen gegen §24 gibt Punkt 70 Unter Warnzeichen darüber Auskunft das man mit Leuchtsignalen keinen belästigen darf. Unter Beleuchtung ist nur mit Punk 73 interessant, wenn man es entsprechend auslegen möchte.
Bei Sonstige Pflichten stehen eher generelle Verstöße, hier kann Punkt 109a so ausgelegt werden das die Lichthupe ein solche Gerät wird.
Von einem direkten Verstoss mit Bussgeldlicher Ahndung steht dor überall nichts. Jedenfalls nach Rücksprache mit meinem Anwalt sollte man im Falle einer solchen Ahndung immer eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen mit einem dementsprechenden Anwalt. Die Aussichten auf Erfolg seinen sehr gut, da die Warnung vor solchen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zur Erhöhter Wachsamkeit der überigen beteiligten Autofahrer beitrage.
Wo ich als Fußgänger oft vorbeikomme, steht auch ziemlich oft ein Radargerät oder so etwas auf dem Gehsteig, daß ich kaum daran vorbeikomme. Auch parken Fahrzeuge auf dem Radweg. Es handelte sich um die Radarkontrolle. Dürfen die das? Wie hoch ist eigentlich die Strahlung, die von derartigen Anlagen ausgeht. Ich muß ja in wenigen Zentimetern Abstand mich darumherumzwängen, wenn wieder mal konrolliert wird in der Tempo 30-Zone (abschüssige schnurgerade Ortsdurchfahrt, lädt zur Tempoüberschreitung geradezu ein.)
blitzer nicht bitzer.
ganz tolle Antwort, Stefan! so kann man auch punkte sammeln...
Klugscheißer
Blitzer, nicht blitzer ;-)
Computermagic am 18. Mai 2007 21:06 .. wieder so einer, der auf einen verlorenen Buchstaben rumreitet; aber keine vernüftige Antwort zustande bekommt ..
Mikatto am 19. Mai 2007 01:05 wenn du hier schon so schlau bist, dann schreib das Substantiv auch groß wie es sich gehört, oder laß solche Kommentare sein.
weil du dich damit auch strafbar machst. denn wenn die Polizei das mitbekommt musst du auch zahlen
Und nach welchen § ist das ganze eine Straftat?
Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Und nich weil man jemanden warnt sondern weil man die Lichthupe nicht zum vorgesehenen Zweck benutzt.
Ich mach es trotzdem!:-))LG
Find ich auch Richtig so,weiter so :-))